Wenn Urheber an Satzungen herumbasteln

Meine ganz speziellen Freunde von den Freischreibern verweisen in ihrem aktuellen Newsletter auf eine neue Aktivität jener geheimnisvollen Autoren-Initiative, die sich VG Info nennt. Die Suche nach der Adresse, die im Impressum steht, führt uns in die finnischen Wälder. Dort scheint eine Freischreiberin, die in der nächstgelegenen Stadt mal zur Schule ging, noch einen Wohnsitz Briefkasten zu haben.

Die Urheberschaft an dem Text, um den es geht, ist unklar, denn außer dieser einen Autorin sind keine weiteren Mitwirkenden namentlich bekannt.

Jedenfalls haben sich besagte Dame und/oder ihre möglichen Mitstreiter an der Satzung der VG Wort vergriffen – in einem wahrscheinlich gut gemeinten Akt. Leider ist es maximal das: gut gemeint. Die Personen, die sich da vorgenommen haben, die Satzung zu entrümpeln, würden das Gegenteil dessen erreichen, was ihr vorgebliches Ziel ist, nämlich die Position der Urheber zu stärken. Zu diesem Zweck würden sie gerne den „Wasserkopf“ abschaffen, dessen Teil ich bin – und zwar den Verwaltungsrat einschließlich seiner Kommissionen. Es gäbe auch keine Berufsgruppen mehr, nur noch einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung. Mit anderen Worten: Es gäbe niemanden mehr, der sich stellvertretend für die Autoren in die vertrackte juristische Materie einarbeitet und den Vorstand kontrolliert. Auf die Politik übertragen ist das so, als würde das Volk die Mitglieder der Bundesregierung direkt wählen, aber kein Parlament – und es gäbe weder Parteien noch irgendwelche Fachgremien. Die Idee ist so grotesk, dass man am Urteilsvermögen der Autorenkollegen zweifeln muss, für die unsere Kollegin aus dem Hohen Norden da stellvertretend ihren Namen hergibt, indem sie sich ins Impressum eintragen ließ.

Nun kann ich damit leben, wenn einzelne Ignoranten meiner ehrenamtlichen Arbeit keine Wertschätzung entgegenbringen. Was mich wirklich fassungslos macht, ist der Umstand, dass die Freischreiber als Verein sich dafür hergeben, dieses unüberlegte und unausgegorene Zeug auch noch bekannt zu machen, anstatt gnädig den Mantel des schamhaft-betretenen Wegschauens darüber zu werfen. Die blinde Entrümpelungswut der VG-Wort-Hasser von VG Info geht nämlich so weit, dass sie sogar den aufgrund des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) 2016 neu in die Satzung aufgenommenen § 8 ersatzlos streichen würden („Ausübung von Mitgliedschaftsrechten in elektronischer Form“). Dieser Paragraf soll ja ausdrücklich die Rechte der Mitglieder stärken. Es kann doch nicht sein, dass unsere Journalistenkollegen vom Konkurrenzverein Freischreiber e.V. vorher nicht lesen, was sie da verlinken. Oder wollen sie künftig auf geregelte Mitsprache verzichten?

Hinweis: Ich habe diesen Text am 3.4.2017 in ein paar ziemlich nebensächlichen Punkten, die jemandem sehr wichtig waren, leicht bearbeitet. Ich kann ja nicht zulassen, dass jemand, der mich für den Teil eines organisatorischen Wasserkopfs hält, meinetwegen unglücklich ist. Außerdem habe ich zwei Kommentare gelöscht, die sich auf diese Punkte bezogen und jetzt nicht mehr verständlich wären.

Der Anti-Berufsverband

Gerne hätte ich Unrecht behalten und den Optimisten im Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort gegönnt, dass sie richtig lägen mit ihrer freundlichen Einschätzung der Freischreiber als Leute, die zuhören und mit denen man vernünftige, konstruktive Gespräche führen kann. Ich hatte kein Geheimnis daraus gemacht, dass mir dieses Vertrauen in die Verlässlichkeit wesentlicher Personen in diesem Verein abgeht. Noch Anfang der Woche hatte ich hier meine Skepsis kundgetan, ob man erste versöhnliche Töne von Freischreiber-Chef Benno Stieber in Richtung der VG Wort für bare Münze nehmen sollte. So merkte ich an, dass sein Lob der VG Wort als „international beachtete Konstruktion“, die man „selbstverständlich“  erhalten wolle, hoffentlich kein Lippenbekenntnis sei.

Heute Nachmittag hat dieser Verein bewiesen, dass mit ihm keine verlässliche Zusammenarbeit möglich ist. Wie vom Freischreiber-Mitglied Stefan Niggemeier, das sich wieder als veritabler Spin-Doctor in den Dienst seiner Organisation stellt, bereits verbreitet, gab es nach halbwegs friedlichem Anfang einen Eklat. Just um die Zeit, als sich die Reihen der in ver.di-Autorenverbänden und dem DJV organisierten Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer lichteten, brachen die Freischreiber unerwartet einen neuen Streit vom Zaun.

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VG Wort: Wo wollen die Freischreiber hin?

Den Wortführern des Journalistenvereins „Freischreiber“ ging bei der außerplanmäßigen Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. September alles etwas zu schnell. Sie sahen sich überfordert, über eine frisch überarbeitete Beschlussvorlage abzustimmen. Da sie reichlich Follower und Vollmachten mitgebracht hatten, konnten sie ein Veto einlegen. Dann nahmen sie sich Zeit. Im ihrem Newsletter vom 11.11. – also immerhin zwei Monate später – verkündeten die Freischreiber, sie dächten über einen besseren Vorschlag nach, der Meinungsbildungsprozess sei allerdings noch nicht abgeschlossen:

„Was genau unsere Vorstellungen im Detail sind und wie man diese in einen entsprechenden Antrag gießen könnte, daran tüfteln wir gerade – und werden sie rechtzeitig bekannt geben (und nicht erst beim Betreten des Saals).“

Seither sind weitere zehn Tage vergangen, bis zum Betreten des Saals sind es noch fünf Tage, doch bekannt gegeben ist noch nichts. Dabei läuft längst der Countdown für jene Kolleginnen und Kollegen, die zwar stimmberechtigte Mitglieder der VG Wort sind, aber am Samstag keine Zeit haben und jetzt langsam mal wissen müssen, woran sie sind, wem sie also ihre Vollmacht anvertrauen können.

Sie müssen deshalb mit der aktuellsten Positionierung vorlieb nehmen, die auf der Website des Vereins zu finden ist. Am 13. Oktober ließ der Vorsitzende Benno Stieber folgendes mitteilen:

„…halten wir das vorgesehene anonymisierte Abtretungsverfahren, bei dem Urheber freiwillig auf eine Rückzahlung verzichten können für verzichtbar und untauglich. „Wir sind der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der VG Wort als Treuhänderin ist, freiwillige Abtretungen der Urheber an die Verlage zu organisieren“, sagt Stieber.“

Das liest sich wie die Drohung, erneut ein Veto gegen einen Verteilungsplan einzulegen, der eine Abtretungsregelung enthält. Nun geht es der VG Wort aber gar nicht darum, dass Autoren ihre Ansprüche abtreten sollen. Das Urteil des BGH, aufgrund dessen die Verteilung neu geregelt werden muss, erlaubt jedem Verlag, im Nachhinein an seine Autoren mit der Aufforderung heranzutreten, ihm von seinen VG Wort-Tantiemen etwas abzugeben – wobei „etwas“ auch „alles“ heißen kann.

Was die VG Wort vorschlägt, ist ein Schutzmechanismus gegen übergriffiges Geschäftsgebaren von Medienunternehmen: Der Verlag verzichtet darauf, den Autor direkt anzusprechen. Der Autor entscheidet selbst, ob er die Tantiemen zu 100 Prozent behalten will oder ob er dem Verlag wie bisher einen Anteil gönnt, der aber maximal die alte Höhe haben darf. Kein Auftraggeber kann also den Spieß umdrehen und das Vogel-Urteil missbrauchen, um den Urheber schlechter zu stellen. Die VG Wort verrät dem Verlag auch nicht, welche Autoren ihm wohlgesonnen sind und welche nicht.

Dass das keine explizite „Aufgabe“ der VG Wort sein kann, ist banal. Die Situation, auf die die Verwertungsgesellschaft damit reagiert, war ja nicht absehbar, als ihre Aufgaben festgelegt wurden.

Die Regelung ist jedoch eine konsequente Anwendung ihrer Treuhänderrolle: Wenn die Mitglieder dem Antrag des Vorstands zustimmen, managt die VG Wort treuhänderisch die anonyme Abwicklung der Abtretungen, wobei die Verwaltungskosten allein die Verlage zu tragen haben. Wichtig ist die unbürokratische Regelung insbesondere für die „Indies“, die unabhängigen kleinen Buchverlage, sowie für den Onlinebereich. Hier gibt es tatsächlich viele Autoren, die nicht den Ast absägen wollen, auf dem sie sitzen, und deshalb die Einnahmen wie gehabt teilen möchten. Aus freien Stücken. Sie wollen sich nicht bevormunden lassen von einem kleinen Journalistenverband, dessen Mitgliedern durch diese Option kein Nachteil entsteht.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal Benno Stieber zitieren, der hier hoffentlich mehr als nur ein Lippenbekenntnis abgelegt hat:

„Anders als vielfach unterstellt, ist Freischreiber e.V. selbstverständlich an dem Erhalt der VG Wort gelegen. Diese international beachtete Konstruktion wird für die Urheberinnen und Urheber auch in Zukunft ein wichtiger Garant dafür sein, dass Urheberrechte einen Wert haben, der sich sie in Einnahmen ausdrückt.“

International beachtet ist die erhaltenswerte Konstruktion namens VG Wort gerade deshalb, weil sie die Interessen von Urhebern und Verlagen gegenüber der Geräteindustrie und den Bibliotheken gemeinschaftlich wahrnimmt. Über eine Verlagerung der Gewichte zugunsten der Urheber darf und sollte man reden, denn das Bauchgefühl der meisten Autoren dürfte dahin tendieren, eine Fifty-fifty-Machtbalance sei nicht fair. (Das der VG Wort oft unterstellte Übergewicht der Verleger gehört ins postmoderne Reich des Postfaktischen.) Reduziert man die Rolle der Verlage aber auf Null, wie der eine oder andere Freischreiber es sich wünscht, entzieht man der international beachteten Konstruktion das Fundament.

Dr. Vogel und die Bildkunst

Liebe Wortpresse-Leser,
falls Ihnen der bekannte Münchner Rechtsgelehrte Dr. Martin Vogel über den Weg läuft, fragen Sie ihn doch bitte mal, wie das damals war mit der Verwertungsgesellschaft BildKunst und den Verlegern. Ursprünglich waren die Verlage nämlich dort nicht an Bord. Aus einer ziemlich zuverlässigen Quelle habe ich gehört, dass ausgerechnet Herr Dr. Vogel in seiner damaligen Eigenschaft als Aufsichtsbeamter im Patentamt den Einstieg der Verlage eingefädelt habe.
Kann natürlich sein, dass er das schon vergessen hat. Ist ja lange her, und wenn man schon im Pensionsalter ist, muss man sich nicht mehr an alles erinnern, was man in einem langen Berufsleben mal gut und sinnvoll gefunden hat. Sollte ihm aber einfallen, was damals der Grund dafür war, Verlage in eine Verwertungsgesellschaft zu holen, obwohl er doch seit Jahren predigt, Verwertungsgesellschaften seien ausschließlich für die Urheber da, wäre es nett, wenn Sie es hier unten in der Kommentarsparte vermerken würden, damit ich es meine geneigten Leser wissen lassen kann.
Besten Dank.

Ehrenamt ist, wenn man’s trotzdem macht

Der vorige Samstag war einer dieser Tage, an denen man ins Grübeln kommt, warum man sich ein Ehrenamt ans Bein bindet, das aus der Perspektive eines Freiberuflers ein herbes Verlustgeschäft ist. Während meine Frau den wunderbaren Spätsommertag mit einer befreundeten Familie am Ammersee genoss, hockte ich im großen Saal des Münchner Hofbräukellers und ließ die außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort über mich ergehen. Falls es jemand nicht wissen sollte: An solchen Sitzungen nehmen wir Mitglieder des Verwaltungsrats als ganz normale Vereinsmitglieder teil. Wir erhalten keinen Cent Sitzungsgeld und die Reisekosten erstattet uns die VG Wort auch nicht. An diesem 10. September hätten wir uns Schmerzensgeld verdient. Es war ein Treffen, auf dem sich einige Neumitglieder in einer Weise gebärdeten, dass sich Tischnachbarn von mir an Auftritte der K-Gruppen in politischen Seminaren in den Siebzigern erinnert fühlten. Am Ende war es ein vertaner Tag. Wir haben nichts Falsches beschlossen, sondern gar nichts. Der Verein ist gelähmt, er kann Millionen nicht eintreiben und nicht verteilen. Seinen Geschäftsführern wurden einstweilen die Hände gebunden.

Früher verliefen solche Treffen in einer kollegialen Atmosphäre. Sie waren eher ermüdend als strapaziös, weil bei solchen Vereinen viele Entscheidungen eines formellen Beschlusses durch den Souverän bedürfen, aber selten größeren Konfliktstoff bergen. Das hat sich bekanntlich geändert, seit der Jurist Martin Vogel vor nunmehr fünf Jahren die VG Wort auf Auszahlung des seiner Rechtsauffassung nach unrechtmäßig „Ehrenamt ist, wenn man’s trotzdem macht“ weiterlesen