Artikel 13 für Dummies

Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um den meistgefürchteten, den Artikel 13, dort um Artikel 11 und unter diesem Link um Artikel 12.

Was nicht drinsteht: Upload-Filter.

Worum es nicht geht: Upload-Filter.

Worum es nicht geht: Nutzungen zu blockieren oder zu verhindern.

Worum es nicht geht: Zensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit oder irgendeine Vorab-Kontrolle der hochgeladenen Inhalte.

Worum es nicht geht: Foren, Foto-Communities, Bildungsangebote oder irgendwelche nicht-kommerziellen Websites, auf denen User eigene Beiträge hochladen können.

Worum es nicht geht: Unmögliches oder Unzumutbares von Betreibern kleinerer und nicht-kommerzieller Plattformen zu verlangen.

Worum es geht: Uploads zu erlauben, ohne dass der Uploader Abmahnbriefe befürchten muss. „Artikel 13 für Dummies“ weiterlesen

Stiftung Warentest, Heise und Bibliotheken gegen die Urheber?

Volker Rieck hat mich mit seinen Recherchen über den Lobby-Filz, dem wir einen nicht unbeträchtlichen Teil der laufenden Anti-Urheberrechts-Kampagne verdanken, dazu inspiriert, mir die Mitgliederliste der Organisation Copyright4Creativity mal näher anzuschauen. Es ist verblüffend, wer sich da alles mit der IT-Industrie und den Internet-Riesen ins Bett gelegt hat: Verbände, denen zum Beispiel Hochschul-Bibliotheken angehören oder die Stiftung Warentest, aber sogar Medienunternehmen wie Heise. Wenn Ihr, liebe Miturheber, jemanden kennt, den Ihr hier findet, sprecht ihn drauf an und fragt, warum er Leute unterstützt, die sich pro Google und contra Urheber engagieren.

„C4C bündelt und vertritt die Interessen diverser Verbände – von Industrieverbänden bis zu Verbraucherschutzverbänden – und erweckt allein schon durch den wohlklingenden Namen den Anschein einer gesellschaftlich umfassenden Graswurzelbewegung zur Rettung von Urheberrechten und Kreativität. Dabei geht es ihr um alles andere als das. Denn anders als der Name es vermuten lässt, sind keine Kreative oder Kreativ-Verbände Mitglieder dieser Initiative. Wenn man die Agenda von C4C ansieht, verwundert das kaum. So wird z.B. gleich auf der Startseite des Webauftritts der Value Gap* als Mythos bezeichnet. In der Erklärung ihrer zentralen Ziele taucht das Wort Urheberrecht nicht ein einziges Mal auf. C4C führt damit die Tradition vermeintlicher Graswurzelbewegungen weiter, sich mit einem nett klingenden Namen zu schmücken, der aber das eigentliche Ziel der Bewegung ins Gegenteil verkehrt.“                                          Volker Rieck

* Wertschöpfungslücke zu Lasten der Urheber

Hier die interessantesten Funde aus der Mitgliederliste:
BEUC – The European Consumers’ Organisation

Deutsche Mitglieder: Verbraucherzentrale Bundesverband, Stiftung Warentest „Stiftung Warentest, Heise und Bibliotheken gegen die Urheber?“ weiterlesen

Social Media oder: Die Demokratie im TL;DR-Zeitalter

Es ist Zeit, grundsätzlich zu werden. Unsere Demokratie ist in Gefahr. Damit meine ich nicht die Gefahr durch die Leute, die einem Björn Höcke nachrennen oder meinen, sie fänden seriöse Informationen auf Websites oder in YouTube-Kanälen, deren Hausgeist oder Sponsor der als KGB-Mann sozialisierte russische Präsident ist. Ich meine die Gefahr durch Verkürzung, durch das Eindampfen der politischen Kommunikation auf Twitter-Format. Wir erleben gerade den Ersatz von Information und Reflektion durch kampagnentaugliche Kampfbegriffe wie „Zensur“ und „Uploadfilter“, die den Diskurs töten und durch einen hektischen Schlagabtausch ohne Fakten und Argumente ersetzen. Aber „Too Long, Didn’t Read“ darf nicht unser Motto sein. Dann geht der Journalismus vor die Hunde – noch vor der Demokratie.

Als der Twitterer, Nationalist und Immobilienmogul @realDonaldTrump ins Weiße Haus einzog, hätte ich nicht gedacht, mir nur zwei Jahre später Sorgen um die Demokratie in Deutschland und Europa machen zu müssen. Das hat nichts mit selbsternannten Konservativen zu tun, die sich in Wirklichkeit einen autoritären Staat wünschen und Programme russischer Sender gucken. Die Gefahr besteht weder darin, dass eine Minderheit von 15 oder 20 Prozent der Bevölkerung erschreckend unmenschliche Ansichten hat, noch darin, dass manche Gutmeinenden so bevormundend auftreten, dass es die Fiesen provoziert, noch fieser zu werden. Sie lauert eine Etage tiefer: in den sich wandelnden Strukturen der elektronischen Kommunikation, die es den Höckes und Putins erleichtern, Menschen zu beeinflussen und zu instrumentalisieren (und in der Tatsache, dass die Schulen bis heute unzureichend erklären, wie Meinungsbildung im Internet abläuft). Dies hat nämlich nichts mit den von Freiheitssehnsüchten getragenen Idealen zu tun, die in den Anfängen unserer kulturgeschichtlichen Epoche – so vor 25, 30 Jahren – populär wurden. Es erinnert vielmehr an Edward Bernays, den Vater der modernen PR und Autor des berühmt-berüchtigten Buchs „Propaganda“. „Social Media oder: Die Demokratie im TL;DR-Zeitalter“ weiterlesen

Was die Urheberrechtsrichtlinie wirklich bringt

Im vorigen Blogpost habe ich mich mit der Berliner Demo gegen die neue Urheberrechtsrichtlinie befasst. Hier möchte ich ergänzend Hintergründe liefern, die helfen, zu verstehen, worum es wirklich geht, warum manche „Experten“ mit Vorsicht zu genießen sind und warum ich der Ansicht bin, dass die geschätzten Freischreiber mit ihrer kompromisslosen Ablehnung von Artikel 12 den Urhebern keinen Gefallen tun. 

Es mag banal klingen, ist es aber nicht: Der beste Ausgangspunkt ist natürlich das Studium der Originalquelle (Richtlinientext als PDF). Man merkt den Veröffentlichungen über die Urheberrechtsrichtlinie an, dass viele Autoren sich die Zeit dafür nicht genommen haben oder in der seit dem 16. Februar kursierenden Kompromiss-Fassung mit drei weißen und einer grünen Spalte den Überblick verloren haben. Die hier oben verlinkte Version ist quasi netto, enthält also nur noch den zur Abstimmung stehenden Text ohne die Änderungshistorie mit den von Parlament, Kommission und Rat eingebrachten Streichungen und Ergänzungen.

Da nicht jeder das Juristenenglisch auf Anhieb versteht, empfehle ich jedem, der mitreden oder sich zum Thema äußern möchte, dieses Papier (PDF) des Stuttgarter Musikers und Produzenten Markus Hassold. Markus ist nicht nur Profi-Drummer, sondern studierter Jurist mit Spezialgebiet Urheberrecht. Markus dröselt ganz genau auf, für wen die Vorschriften überhaupt gelten sollen und wen sie nicht betreffen, und bringt in seiner Kritik an der Kritik das ganze Gebäude an Halbwahrheiten zum Einsturz, das vielen Leuten Angst macht. Wichtig sind die Anmerkungen zu Artikel 2 (Definitionen und Abgrenzungen) und 9a (erweiterte Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften).

Uploader dürfen mit Richtlinie mehr als ohne

Damit wird klar, dass Artikel 13 das Ziel hat, gleichermaßen die Interessen der Urheber und der „Uploader“ zu schützen und nicht etwa Veröffentlichungen zu verhindern oder gar eine Zensur-Infrastruktur zu schaffen, wie der bösartigste, absurdeste und am hartnäckigsten wiederholte Vorwurf lautet. Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu Art. 13 hat außerdem die GEMA sehr allgemeinverständlich beantwortet – und entgegen landläufigen Gerüchten ist diese Verwertungsgesellschaft tatsächlich keine Organisation, die Urheber ausbeutet, sondern im Gegenteil deren treuhänderischer Inkassoverein. Die GEMA kämpft dafür, dass die Schöpfer von Musik fair vergütet werden, wenn ihre Songs gespielt, heruntergeladen oder gestreamt werden. 87 Prozent der Mitglieder sind Komponisten und Textdichter, der Rest sind Musikverleger und Erben verstorbener Urheber.  „Was die Urheberrechtsrichtlinie wirklich bringt“ weiterlesen

Freischreiber wollen antiquiertes Urheberrecht behalten

Zugegeben: Die Überschrift dieses Blogposts ist provokant. Wie sehr sich die Adressaten provoziert fühlen, haben sie gestern auf Twitter gezeigt. Denn dieser Text war im Entwurf eigentlich fertig (und zu lang). Ich wollte ihn noch von jemandem mit juristischem Background gegenlesen lassen und hatte ihn deshalb mit Passwort geschützt. Nur die Überschrift war bereits zu sehen. Schon diese brachte den/die Twitterer/in vom Dienst so aus dem Häuschen, dass er/sie einen Screenshot davon online stellte. Nun ja. 

Wieso behaupte ich, der Berufsverband freier Journalisten wolle ein antiquiertes Urheberrecht behalten? Es ist der logische Schluss aus der Tatsache, dass die Freischreiber für diesen Samstag zur Teilnahme an einer Demonstration aufgerufen haben, die das Ziel hat, die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie in toto zu verhindern. Und als antiquiert galt das in dem Fall weiter gültige jetzige Recht ja schon vor Beginn des Reformprozesses von fünf Jahren; das war so ziemlich das Einzige, worin sich alle Beteiligten einig waren. Ergo: Wer das Neue ablehnt, will das Alte behalten – auch wenn er das dann nicht hören mag.

Primär richtet sich der Protest am 2. März gegen den von Youtubern aus Unkenntnis (!) gefürchteten und von Musikschaffenden heiß ersehnten Artikel 13, der Google und Facebook zwingen würde, Urheber wie Komponisten, Textdichter, Fotografen und Karikaturisten an den Gewinnen von Plattformen wie YouTube und Instagram fair zu beteiligen (siehe unten). Die Freischreiber stört vor allem Artikel 12, der es dem deutschen Gesetzgeber erlauben würde, eine Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu gestatten. Beide Artikel liegen seit dem 16. Februar in einer finalen Beschlussvorlage vor, die aus Sicht aller anderen Urheberverbände nicht optimal ist, aber akzeptabel. Nachverhandlungen sind jetzt nicht mehr möglich, denn der Trilog ist ja beendet. Daher kann das Parlament dem mühsam errungenen Kompromiss jetzt nur noch in Gänze zustimmen oder ihn in Gänze verwerfen.

Platzt der Kompromiss, wie die Freischreiber es wollen, wären auch Verbesserungen beim Urhebervertragsrecht perdu (Artikel -14, 14, 15 und 16, mehr dazu bei Markus Hassold / PDF ab S. 18 ), an dem für Journalisten weitaus mehr hängt als an den Tantiemen-Ausschüttungen aus der Wahrnehmung von Zweitnutzungsrechten. Und es wäre naiv zu erwarten, dass das nächste Parlament mit der nächsten Kommission und dem dann amtierenden Rat rasch einen neuen Anlauf starten würde, mit dessen Resultat dann alle glücklich sind. Sollte die Richtlinie jetzt kippen, wird sich in Brüssel und Straßburg so schnell niemand mehr die Finger am Urheberrecht verbrennen wollen. Deshalb ist die überwältigende Mehrheit der deutschen Berufsverbände von Urhebern und aufführenden Künstlern  für die Verabschiedung des ausgehandelten Kompromisses.

Damit sich alle Interessierten (incl. Freischreiber-Mitglieder) ein eigenes Bild davon machen können, welche Urheberorganisationen, Autorenverbände, Gewerkschaften, Künstlervertretungen FÜR die Richtlinie sind und warum, habe ich die Liste der Mitglieder der Initiative Urheberrecht hierherkopiert. Klickt auf die Logos und informiert Euch, wie die Angehörigen verschiedener Kreativberufe die Sache sehen. Lest Statements, fragt die Aktiven, streitet Euch meinetwegen mit ihnen, aber hört ihnen zu und haut ihnen keine Zitate der üblichen Verdächtigen um die Ohren, denn die haben sie schon x-mal gehört.

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