Schnelleres Internet für Kaufering – aber wo wieviel?

Die Zukunft wirft ihre Glasfaserrollen voraus, die Telekom lässt in Kaufering seit einigen Wochen Kabel für schnelleres Internet verlegen. Leider nur bis zu den grauen Kästen am Straßenrand, den Kabelverzweigern. Das ist gemessen am Stand der Technik nur halber Kram, aber immerhin ein Fortschritt gegenüber dem vorsintflutlichen DSL 16. Die Technik, die eingesetzt wird, heißt VDSL und wird bei Bedarf durch so genanntes Vectoring noch mal aufgemotzt – ein Verfahren, das es für Wettbewerber schwieriger und unattraktiver macht, den Verbrauchern ein konkurrenzfähiges Angebotspaket zu schnüren. Es könnte also sein, dass wir künftig weniger Auswahl haben werden. Von 1&1 weiß ich, dass sie ein Paket mit bis zu 100 MBit/s Download und 20 MBit/s Upload planen, während die Telekom beim Upload das Doppelte in Aussicht stellt (also 100/40). M-net hält sich noch bedeckt.

Anbieterwechsel machen keine Freude, aber vielleicht wird es Zeit, zum Ex-Monopolisten zurückzukehren (und sich damit leider an der Rückkehr zu einem Monopolmarkt zu beteiligen).

Weil man den Schritt nicht leichtfertig gehen sollte, habe ich mir mal näher angeschaut, wo überhaupt wieviel Bandbreite ankommen soll. Leider bleibt es trotz der großspurigen Ankündigung der Bundesregierung, bis 2018 gebe es überall in Deutschland mindestens 50 MBit/s, bei „bis zu“-Angeboten. Die Telekom verspricht also, dass eine bestimmte Bandbreite auf keinen Fall ÜBERschritten wird.

Schauen Sie sich einfach mal die Karten an, die ich mir hier auf den Schirm geholt und dann farblich überarbeitet habe.

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Zahnloser Tiger BNetzA zwickt Vodafone

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hatte sich einen heftigen Biss ins Gesäß redlich verdient. Sie kaufte Adressen und verschickte amtlich aussehende Briefe und Postkarten, versehen mit einem Fake-Stempel „Wiederholter Zustellversuch“. Solche Methoden kennt man sonst nur von Direktmarketingfirmen der untersten Kategorie. Also solchen, die Compliance und Berufsethos für „sowas von 20. Jahrhundert“ halten, dass sie sich einen stinkenden Morast drum scheren. Unter anderem wollten sie so meinem Schwiegervater (88) einen Internetzugang zusätzlich zu seinem Kabelfernsehanschluss andrehen, obwohl Triple Play in dieser Eigentumswohnanlage gar nicht verfügbar ist. Sprich: Die geben Geld dafür aus, Leute kirre zu machen, denen sie das Beworbene nicht einmal verkaufen können.

Heute kam zur diesem Vorgang eine Presseinfo der Bundesnetzagentur mit der hochtrabenden Headline…

Homann: „Wir nehmen Täuschung der Verbraucher nicht hin“

…und der Behauptung, die BNetzA „ahnde“ einen Wettbewerbsverstoß:

„Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Was damit gemeint ist, kann man freundlich als vorsätzliche Verbrauchertäuschung verharmlosen. Nachdem der werbliche One-shot längst abgeschossen ist, verbietet ihn die Netzagentur pro forma nachträglich. Konsequenzen: keine. Es ist ein erhobener Zeigefinger verbunden mit einem öffentlichen „du-du!“, oder ein Biss in den Popo, vor dem sich der Beißer die dritten Zähne herausgenommen hat.

Das liest sich dann wie folgt:

„Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.“

Vodafone KD braucht jetzt nur „sorry, Großes Indianerehrenwort, wir tun’s nicht wieder“ zu sagen. Die Jungs hatten das gewiss auch gar nicht vor, weil man als Direktwerber eh jedesmal etwas anders macht. Und selbst wenn, ginge ihnen ein 20.000-Euro-Knöllchen meterweit am Glutaeus Maximus vorbei.

Vielleicht sollte sich Herr Homann mal die Portokasse eines Telekommunikationsunternehmens anschauen, um eine Vorstellung von deren Größe zu bekommen. Kleiner Hinweis: Selbst wenn die Aussendung pro Kunde nur 40 Cent gekostet haben sollte, muss man bedenken, dass solche Werbung an Hunderttausende bis Millionen von Haushalten geht. Deshalb darf die Agentur gerne mal ein oder zwei Nullen an die Zwangsgeldsumme dranhängen. Und die muss auch dann fällig sein, wenn sich der Delinquent das nächste Mal auf ganz andere Art und Weise daneben benimmt.

Bruno Banani, Otto, ebay und das schwarze Schaf

Wussten Sie, dass nicht nur Unterhosen und Parfüm (hier bitte lieber nicht weiterdenken über die denkbaren Duftnoten) unter dem Namen Bruno Banani verkauft werden, sondern sogar Schnurlostelefone? Es gibt eines, das sieht besser aus als manches von bekannten Original-Marken und ist sehr billig – 19,95 Euro bei Ebay.

Aber bestellen Sie das Ding lieber nicht. Erstens: Es wird zwar als DECT-konform verscherbelt, das Mobilteil lässt sich aber nicht an beliebige DECT-Basisstationen anschließen. Zum Beispiel erkennt es den DECT-Sender von Fritzboxen nicht. Zweitens hat sich der Lieferant gerade als Musterbeispiel für Kundendesorientierung geoutet. Sprich: Der Kunde steht bei dieser Firma im Mittelpunkt, also allen mitten im Weg und soll sich gefälligst trollen.

Banani

Die besagte Firma, die das vermeintliche Schnäppchen in der Bucht verhökert, tritt als „Favorio“ auf, heißt aber Hatraco (für Hamburg Trading Company) und arbeitet leider nicht so, wie man das von seriösen Firmen kennt. Bei Ebay wurde (und wird) das Telefon als „NEU“ beworben. Geht man aber auf die Hatraco-Website und wählt den Shop „Favario“ aus, liest man verblüfft, dass es sich um einen Vertriebskanal für B-Ware handelt. Sprich: Die Ware befindet sich zwar im Originalkarton, aber darf zum Beispiel aus einer Retoure stammen. Das Telefon wurde also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon von einem anderen Kunden ausprobiert und – vermutlich nicht grundlos – zurückgeschickt.  „Bruno Banani, Otto, ebay und das schwarze Schaf“ weiterlesen

Call-by-Call abzuschaffen ist Verbraucherschutz

Wer mal wieder Lust auf eine richtig scheinheilige PR-Nachricht hat, sollte mal hier zu Tele 2 klicken. Oder hier.

Das ist ein Anbieter so genannter Sparvorwahlen, mit denen Menschen, die sich in der Telekommunikation nicht so gut auskennen, mit etwas Glück ein bisschen weniger, oft aber sehr viel mehr fürs Telefonieren bezahlen als beim Magenta-Riesen. Zeh-nTele 2, das sind die mit der hirn zehenamputierten Werbung: Null Zeh’n am linken Fuß, drei Zeh’n am rechten. Man möchte fast schon vor dem Beschreiten der Eselsbrücke laut i-aaah schreien, weil einem der Phantomschmerz in die Zehn, äh, Zehen schießt.

Das Unternehmen, in den Frühtagen der Liberalisierung des Telefoniemarkts von der schwedischen Kinnevik-Gruppe gegründet, hat jetzt Angst, dass es seine Vorwahl 01013 bald nicht mehr nutzen darf, die man Gespräch für Gespräch („Call-by-Call“) vor der eigentlichen Rufnummer wählen kann, sofern man Telekom-Kunde ist. Die böse Kommission in Brüssel ist schuld. Sie rät den Mitgliedsstaaten der EU, die Vorwahl vor der Vorwahl abzuschaffen. Und die Bundesnetzagentur wäre sehr gut beraten, dem Rat zu folgen. „Call-by-Call abzuschaffen ist Verbraucherschutz“ weiterlesen

Internetfirmen wollen Stromsubventionen

EEG-Hub

Der FDP-Mövenpick-Gedächtniskrake für den gierigsten Abgreifversuch des Monats geht an Bernhard Pussel, deutscher Repräsentant des Netzbetreibers City Of London Telecommunications (COLT) sowie Vorstand des Digital Hub FrankfurtRheinMain e.V., eines notleidenden Lobbyclubs, der sich nicht mal mehr Leerzeichen, Schräg- oder Bindestriche für seinen Namen leisten kann und deshalb FrankfurtRheinMain schreibt, als sei das ein Wort. Offenbar ist ihm für die zwei zusätzlichen Bytes in Frankfurt/Rhein-Main der Strom zu teuer.

Oder warum sonst fordert Pussel, dass die von der unfair hohen EEG-Umlage gebeutelten deutschen Privathaushalte einschließlich der internetfernen 90-jährigen Witwe im Breitband-Nichtausbau-Gebiet gefälligst den Mitgliedern seines Vereins einen Teil ihrer Stromrechnung zahlen? Richtig gelesen: Pussel verlangt, dass Sie und ich NOCH MEHR EEG-Zuschlag aufgebrummt bekommen und im Gegenzug den Internetfirmen dieser Zuschlag ganz erlassen wird. „Internetfirmen wollen Stromsubventionen“ weiterlesen