Ad ACTA

„Mit Ausnahme der Piraten und Teilen der Grünen haben die deutschen Parteien und mithin die schwarz-gelbe Bundesregierung mitsamt ihren Fraktionen das Aufregerpotential dieser Vereinbarung in der deutschen und internationalen Netzgemeinschaft schlicht verschlafen.“ 

Süddeutsche Zeitung vom 13.2.2012, S. 2

Wer das liest, soll wohl meinen, die SZ-Redaktion sei wacher gewesen. In Wahrheit haben alle, die sich aus der Zeitung, aus dem Radio oder dem Fernsehen über solche Themen informieren, erst vor ein paar Tagen davon erfahren, dass ACTA nicht nur für die Allensbacher Werbeträger-Analyse Computer+Technik steht, sondern auch für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. In der „deutschen und internationalen Netzgemeinschaft“ sah es keineswegs besser aus. Erst im Januar lief die virale Propaganda-Maschine richtig warm.  Es gibt also keine Basis für vorwurfsvolle Sprüche der Nachher-haben-wir-es-alle-vorher-gewusst-Fraktion.

Leider lässt der Kenntnisstand der Besserwisser auch jetzt noch zu wünschen übrig. In der SZ zum Beispiel scheinen die Beiträge aus der Hauptstadt- und der Kulturredaktion nicht oder nicht rechtzeitig über den Schreibtisch von Dr. iur. Heribert Prantl gelaufen zu sein. So erklärt der in diesen Fragen bekanntlich sattelfeste Innenpolitik-Chef im Aktuellen Lexikon das Urheberrecht, doch in unmittelbarer Nachbarschaft subsumieren die Kolleg(inn)en munter alle Arten von immateriellen Schutzrechten unter diesem Stichwort. ACTA ist aber kein Urheberrechtsabkommen, sondern ein umfassendes Anti-Piraterie-Abkommen, bei dem es unter anderem auch um Urheberrecht geht – neben Markenrecht, Patentrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz oder Leistungsschutzrecht. Nicht einmal die Piratenpartei spricht sich für die Freigabe gefälschter Markenprodukte, Medikamente oder Flugzeugteile aus. Ein Komplett-Stopp von ACTA bedeutet, dass diese Probleme ebenfalls nicht mit vereinten Kräften bekämpft werden können, obwohl die Zollbehörden und die geschädigten Unternehmen es dabei oft mit Gegnern aus kriminellen Milieus zu tun haben.

Kurzum: Es ist schlimm genug, dass die hinter den ACTA-Bestrebungen stehenden Staaten Dinge in einen Topf werfen, die man besser getrennt verhandelt hätte. Da müssen Journalisten es nicht noch schlimmer machen, indem sie den Lesern diesen ungenießbaren Eintopf unter dem Namen einer an sich guten Zutat (Urheberrecht) vorsetzen.

Man riskiert wahrscheinlich nicht viel, wenn man wettet, dass die meisten von denen, die gegen ACTA auf die Straße gingen, auch nicht korrekt erklären könnten, was in diesem Abkommen steht, obwohl diese Information längst nicht mehr geheim sind.  Sie wissen vermutlich auch nicht, dass sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits im Juni 2010 gegen die von Frankreich favorisierten Netzsperren für Missetäter ausgesprochen hat:

„Eine Alternative, die gerade unsere Nachbarn in Frankreich beschlossen haben, halte ich allerdings für einen falschen Weg. Nach der Devise „Three strikes and you are out“ wird dort nun nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein. Das Kappen des Internet-Anschlusses ist zudem keine zielgenaue Sanktion. Bei einem Familienanschluss, den mehrere nutzen, würden alle für das Fehlverhalten eines Familienmitgliedes bestraft. Der Rechtsverletzer könnte dagegen über jeden anderen Anschluss weiterhin ins Netz gehen. Netzsperren setzen also an der falschen Stelle an. Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, und es wird auch keine Bandbreitenbeschränkungen geben. Das will ich weder in Deutschland noch verpflichtend in der EU oder in internationalen Abkommen. Deshalb war es mir auch so wichtig, Transparenz in die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen, das Abkommen gegen Fälscher und Raubkopierer, zu bringen. Das ist jetzt geschehen, die EU-Kommission hat die Dokumente offengelegt. Nun kann jeder sehen, in welche Richtung die Verhandlungen laufen, und für mich ist in einem Punkt klar: Netzsperren wären die falsche Richtung.“

Wie gesagt: Ein Aufregerpotential hat damals auch die SZ nicht gesehen. Vielleicht klangen die Äußerungen der Ministerin zu vernünftig, um in ACTA ein Drama zu sehen. Um so wichtiger wäre es, den Lesern jetzt mal genau auseinanderzuklamüsern, was da alles dran hängt und welche Bedeutung immaterielle Schutzrechte in der Weltwirtschaft haben. Tatsächlich geht es den Initiatoren nicht um die Urheber, also Komponisten, Journalisten, Schriftsteller, Fotografen, Drehbuchautoren usw. ACTA ist ein Abkommen, über das immer im Kontext von Welthandelsvereinbarungen geredet wurde. Es geht um die Interessen großer Verwerter von „Intellectual Property“, und dieser Begriff ist heutzutage nicht mehr mit „Geistiges Eigentum“ im traditionellen Sinne zu übersetzen, sondern allenfalls mit „Angeeignete intellektuelle Besitztümer“: Weltweit droht sich die Sicht der Länder mit „Copyright“ durchzusetzen. Und das ist – im Gegensatz zum Urheberrecht im Kant’schen Sinne – ein Verwerter-, ja ein Händlerrecht, das die Produkte von Kopfarbeitern zur Handelsware macht.

Fazit:

Wer Berichten über die dazugehörigen Handelsabkommen den Stempel „Urheberrecht“ verpasst, leistet den Urhebern einen Bärendienst. Traurig ist, dass jeder, der so gedankenlos schreibt, damit seinem eigenen Berufsstand schadet.

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2 Antworten auf „Ad ACTA“

    1. Welche Fleißarbeit! Aber 75 Minuten sind mir echt zu lang. Ich lese schneller selber als jemand anders mir vor.

      Andererseits, wenn’s das schon als Hörbuch gibt: Wo sind denn die Stellen, die die Ankündigungen aus dem Vorspann einlösen? Wo wird es richtig schön gruselig? Ich wäre für die Fundstellen (min:sec) dankbar.

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