VG Wort: Verleger-Briefe verwirren Autoren

Aus gegebenem Anlass ein paar inoffizielle Anmerkungen von mir für Autoren, die derzeit Post von ihren Verlagen mit dem Betreff Verzicht auf Rückabwicklung zu Gunsten von Verlagen erhalten:

  1. Wenn Sie auf die Rückzahlung des Verlagsanteils aus den Jahren 2012 bis 2016, der laut BGH-Urteil Ihnen zugute kommen würde, verzichten möchten, senden Sie bitte die Erklärung, die der Verlag Ihnen geschickt hat, an die VG Wort – oder tragen Sie im TOM-Portal die Karteinummer des Verlags ein. Ihre Antwort sollte auf gar keinen Fall an den Verlag geschickt werden, weil dies die Anonymität des Verfahrens unterlaufen würde. Die VG Wort behält die Information für sich, welche Autoren auf die Rückzahlung verzichten und welche nicht. Dies soll diejenigen Autoren schützen, die Anspruch auf die volle Ausschüttung erheben.
  2. Einzelne Buch- und Fachzeitschriftenverlage senden diese Briefe der Einfachheit halber allen Autoren, auch solchen, die in der fraglichen Zeit (Ausschüttungen ab 2012) gar nichts bei ihnen veröffentlicht haben. In solchen Fällen werfen Sie das Schreiben bitte einfach ins Altpapier oder stecken Sie es in den Reißwolf.
  3. Wenn Sie in den Jahren, für die zwischen 2012 und 2016 Tantiemen fällig waren, im betreffenden Verlag etwas veröffentlicht haben bzw. wenn auf einer Website, deren Texte über Metis vergütet werden, etwas von Ihnen erschienen ist, das in dieser Zeit die erforderlichen Mindestzugriffe erzielt hat, nehmen Sie sich bitte ein bisschen Zeit für die Entscheidung. Es gibt kleine Verlage, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, wenn ihre Autoren allesamt auf der Rückabwicklung bestehen (also auf das Schreiben nicht reagieren). Große Verlage wie Bertelsmann/Random House oder Holtzbrinck können das Vogel-Urteil verschmerzen; sie lösen dafür Rückstellungen auf (die die Kleinen natürlich auch gebildet haben müssten, aber…).
  4. Für die Zukunft der VG Wort als Verwertungsgesellschaft, die Rechte von Autoren und Verlagen gemeinsam wahrnimmt, ist Ihre aktuelle Entscheidung – Verzicht oder nicht für die vergangenen Jahre – von sekundärer Bedeutung. Wirklich entscheidend wird sein, was die Mitgliederversammlung am 20. Mai in München beschließt. Der Gesetzgeber hat in den Paragrafen 27 und 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) geregelt, dass Verleger jetzt wieder beteiligt werden dürfen. Der Mitgliederversammlung obliegt die Entscheidung, in welcher Höhe sie in Zukunft in den Fällen nachträglich beteiligt werden, in denen der Autor sich damit einverstanden erklärt. Realistisch betrachtet werden sich Autoren- und Verlagsseite auf einen fairen Deal einigen müssen. Weder gibt es einen Weg zurück zum früheren Status quo, bei dem den Fachverlagen die Hälfte des Geldes zustand, noch lässt sich die VGG-Novelle ignorieren. Es ist ja Fakt, dass nicht nur uns, sondern auch unseren Auftraggebern beziehungsweise Geschäftspartnern durch das Kopieren unserer Werke Einnahmen entgehen. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt werden.

 

 

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3 Antworten auf „VG Wort: Verleger-Briefe verwirren Autoren“

  1. Abtretungsvereinbarung und kein Ende –
    ich habe heute erneut eine Bitte um Abtretung der Vergütungsansprüche bekommen – diesmal für 2018. Wieder soll das Schreiben an den Verlag gehen, wieder fühle ich mich unter Druck gesetzt. 🙁
    Und: Bei jedem Verlag, dessen „Briefchen“ man in letzten Jahr unbeantwortet ließ, und der seitdem eher geschwiegen hat, fragt man sich nun, ob das die Strafe ist…

  2. Erstaunlich, dass die VG WORT keine Veranlassung sieht, auf Ihrer Webseite zu erklären, wie das Procedere eigentlich ablaufen soll. Mein Verlag hat mich aufgefordert, die Abtretung direkt an ihn zu schicken. Ich glaube, da liegt keine böse Absicht dahinter, aber richtig ist das nicht. Eine nette Sachbearbeiterin bei der VG WORT hat mir dann erklärt, dass das so nicht geht und dass alles über die VG laufen soll. Ich glaube, die hat sich sogar auch gewundert, dass nichs auf der Webseite steht. Da hat man bald keine Lust mehr, überhaupt auf sein Geld zu verzichten. Mich würde ja interessieren, was die VG WORT macht, wenn der Verlag selbst die Verzichtspapiere einschickt. Ich traue denen zu, dass die das auch akzeptieren. Dann Adieu Anonymität. Wissen Sie was, Herr Froitzheim? Sie sind doch im Verwaltungsrat? Da könnten Sie sich doch mal erkundigen!

    1. Liebe/r tigu,
      Sie können mir glauben, dass ich an der Sache dran bin – obwohl ich eigentlich einen Redaktionsschluss vor der Brust habe. Ich habe darum gebeten, dass offiziell etwas dazu online gestellt wird, aber noch keine Rückmeldung erhalten, ob und wann meinem Wunsch entsprochen wird. Offenbar sind sie in München peinlichst darauf bedacht, die Neutralität nicht zu verletzen. Verstehe ich auch. Wenn man einseitig den Verlegern öffentlich sagt, dass sie den Blödsinn sein lassen sollen, den sie – wie Sie schreiben – vielleicht ja unbedacht machen, kann das leicht als Maßregelung missverstanden werden und damit als Parteinahme zugunsten der Autoren. Dabei geht es nur darum, die Spielregeln noch mal für alle gaaaanz deutlich aufzuschreiben.

      Mögen täten wir schon wollen, hätte Karl Valentin gesagt. Aber man muss sich auch zu dürfen trauen, und zwar nicht nur einer. Vorstandsmitglieder, die mitzureden haben, gibt es ja mehrere. Wie ich den Laden kenne, landen die sehnlich erwarteten Worte erst mal auf der Goldwaage – und die schwingt und schwingt und schwingt. Lassen Sie uns ne Tasse Tee trinken, ich glaube, das wird.

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