Gedankenlose Seuchenverwalter

Deutschland ist das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten. Mitten in einer galoppierenden Epidemie lassen Behörden Zigtausende Fußballfans in ein Stadion und wundern sich, wenn die unmöglich zu kontrollierende Maskenpflicht dann ganz vielen am Allerwertesten vorbeigeht. Man sollte es allerdings auch nicht für möglich halten, wie in diesem Land gleichzeitig diejenigen kujoniert und schikaniert werden, die sich an die Regeln halten. Ein paar Notizen aus dem November 2021 über eine Bürokratie, die falsche Prioritäten setzt. 

Was bisher geschah: Am 7. November, einem Sonntag, nahm ich an einer Abendveranstaltung in Bochum teil, auf der die 2G-plus-Regel galt: Die rund 200 Gäste mussten am Einlass nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind, und sie hatten zuvor schriftlich versichert, sich am selben Tag vor 14 Uhr per Schnelltest vergewissert zu haben, dass sie negativ waren. Am Dienstagmorgen wurde die erste Teilnehmerin positiv getestet, am späten Donnerstagnachmittag schlug die Corona-Warn-App an, ab Freitag lief die Nase und ich musste ab und zu niesen, am Samstag war bei mir der Selbsttest positiv, am Montag folgte ein amtlicher PCR-Test, der am Dienstag – neun Tage nach der Infektion – positiv befundet wurde. 

Diese Zeilen schreibe ich als Gefangener einer heillos überforderten bayerischen Krankheitsbürokratie. Mindestens noch bis zum 30. November sitze ich im Hausarrest – also bis zum 23. Tag nach dem von der Warn-App als Risikobegegnung gemeldeten Kontakt zu einer negativ getesteten Geimpften und dem 18. Tag nach dem ersten Niesen. Häusliche Isolierung bedeutet: Selbst mit einer mit Leukosilk-Pflaster im Gesicht festgeklebten FFP2-Maske dürfte ich das Haus nicht einmal für einen Waldspaziergang verlassen, bei dem ich niemandem auch nur auf 1,50 Meter Abstand nahekomme. Hätte ich einen Hund, dürfte ich nicht mit ihm Gassi gehen. Ich werde behandelt wie eine XXXL-Pestschleuder auf dem Höhepunkt ihrer Infektiosität. Und zur gleichen Zeit laufen Millionen verantwortungsloser Impfverweigerer in freier Wildbahn herum, stecken die Köpfe zusammen und verschaffen sich mit gefälschten Impfpässen Zutritt zu vermeintlich 2G-geschützten Innenräumen – von den Schulen und Kindergärten als Viren-Drehscheiben ganz zu schweigen. Vermutlich stehe ich mit meiner Frage, wie dieser Freiheitsentzug vereinbar sein soll mit der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns oder auch nur den Minimalanforderungen an etwas, das de Bezeichnung „Risikomanagement“ auch nur im Entferntesten verdient, nicht allein.

Um sich eine erste Vorstellung davon zu machen, welchen dienstlichen Abläufen die Seuchenverwalter des Freistaats Bayern (und vermutlich der meisten anderen Bundesländer) so folgen, braucht man nur einen Blick auf den Brief zu werfen, der mir am 25. November geschickt wurde – geschlagene 18 Tage nach der Infektion und 10 Tage nach dem PCR-Test.

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Zur Ehrenrettung des Personals im Gesundheitsamt sei angemerkt, dass ich bereits 29 Stunden nach dem PCR-Test telefonisch informiert worden war. Aber warum dauert es dann neun Kalendertage, bis jemand Name und Datum in eine Standardvorlage eingefügt, den Bescheid auf Papier druckt und der Poststelle übergibt? Entweder ist es wichtig, dem Patienten das alles noch mal schriftlich zum Nachlesen zu geben, dann darf man das nicht sieben Beamtenarbeitstage lang unbearbeitet liegen lassen. Oder es ist überflüssig, dann kann man sich die Arbeit und das Porto sparen. Anders gesagt: Bedarf der Bescheid tatsächlich der Schriftform, kann er rechtliche Wirkung erst entfalten, sobald er zugestellt ist. Hat der Empfänger einen Teil der telefonischen Anweisungen falsch verstanden oder in der Zwischenzeit vergessen, was er darf und was nicht, kann ihm aus Zuwiderhandlungen keiner einen Strick drehen. Aber dann wäre im Ernstfall halt die Gefahr bereits im Verzug.

Man darf allerdings auch fragen, ob so ein Bescheid nicht auch in sich logisch und für Normalbürger verständlich sein müsste, womöglich sogar für solche, die keine Muttersprachler sind und auch nicht Jura studiert haben. Schauen wir uns den Text mal an (Hervorhebungen von mir; ohne diese steigt man ja nicht durch):

Herr Froitzheim … ist gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen – Bekanntmachung des Bayerjschen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 31. August 2021, Az. G5ASz-G8000-2020/122-925, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29. Oktober 2021, Az. G51z-G8000-2021/505454 verpflichtet, sich aufgrund einer lnfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 umgehend in lsolation zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis zu informieren. Die Testung auf SARS-CoV-2 eriolgte am 15.11.2021.

Wann hätte ich mich „umgehend“ in Isolation begeben müssen? Nicht nach dem Anruf, sondern erst, nachdem der Schrieb da war? Wie bitte? Und warum um alles in der Welt soll ich das Gesundheitsamt, das mir das positive Testergebnis gerade mitgeteilt hat, darüber informieren, dass es just dies getan hat? Könnte bitte mal jemand dringend den Alkohol- oder THC-Pegel im Blut desjenigen prüfen, der diesen Textbaustein verbrochen hat?

Es kommt aber noch schöner: Ich habe ein Postfach. (Damit bin ich nicht der einzige: 818.000 Postfächer gibt es bei der Deutschen Post, und die sind nicht alle an größere Firmen vermietet, sondern eben auch an Haushalte kleiner Selbständiger, wie ich einer bin, und sogar an reine Privathaushalte, in denen durchschnittlich zwei Personen leben.) Und was macht die Post, wenn Postfachbesitzer Briefe an ihre Straßenadresse bekommen? Sie legt auch diese ins Postfach. Das war bereits so, als ich das Postach anno 1999 einrichten ließ. Der Brief ist formaljuristisch damit zwar in meinen Herrschaftsbereich gelangt, doch laut telefonischer Anweisung des Gesundheitsamts hatte ich ja bereits seit dem 16. November das Haus nicht verlassen dürfen. Bin ich etwa verpflichtet, während der Dauer meiner häuslichen Isolation jeden Tag jemanden in die Postfiliale zu schicken, für den Fall, dass sich das Gesundheitsamt eventuell irgendwann bemüßigt fühlt, mir einen schriftlichen Bescheid zu senden, in dem es mich rückwirkend auf die Isolation verpflichtet? Natürlich fehlte auf dem Umschlag ein Hinweis an die Post, den Brief auch Postfachinhabern per Straßenadresse zuzustellen.

Weiter im Text vom 25.11.2021 – nach dem Motto „Wer hat an der Uhr gedreht?“:

Die häusliche lsolation beginnt umgehend mit Mitteilung des Testergebnisses am 13.11.2021. Das Gesundheitsamt trifft die weiteren erforderlichen Anordnungen und unterrichtet über das Vorgehen.

Wann war noch mal der PCR-Test? Am 15.11. Wann kam die mündliche Information über das Ergebnis? Am 16.11. Ich glaube, selbst Doc Emmett Brown mit seinem DeLorean wäre es schwer gefallen, das Testergebnis zwei Tage vor dem Test zur Basis einer Isolation zu machen. Im richtigen Leben hatte ich mich bereits am 12.11. aus eigenem Antrieb in häusliche Isolation begeben, fortan im Gästezimmer geschlafen, getrennt gegessen, im Haus FFP2 getragen sowie Küche und Bad vor Verlassen gelüftet. Das Gesundheitsamt war darüber seit dem 16.11. informiert. Ich hätte daher Verständnis gehabt, wenn die Behörde quasi zu Protokollzwecken festgehalten hätte:

Die häusliche lsolation hat laut Patient am 12.11.2021 mit Auftreten erster Symptome begonnen. Das Gesundheitsamt hat den Patienten nach Vorliegen des positiven Testergebnisses über das Vorgehen unterrichtet und die weiteren erforderlichen Anordnungen getroffen.

Nun zur Passage, aus der man als medizinischer Laie schlau werden soll, was das weitere Vorgehen betrifft. Sie beginnt mit dem Bandwurmsatz:

Die lsolation endet bei asymptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage nach Erstnachweis des Erregers bzw. bei leicht symptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, sofern seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht und eine frühestens an Tag 14, also frühestens am 26.11.2021 durch geschultes Personal vorgenommene Testung (Nukleinsäure- oder Antigentest) ein negatives Ergebnis zeigt.

Wohlgemerkt: Das Gesundheitsamt erklärt mit keinem Wort, was das heißt. Dabei ist fast alles daran erklärungsbedürftig.

1. Was bitte soll ein asymptomatischer Krankheitsverlauf sein – und dann auch noch bei einem vollständig Geimpften? Man ist ja in so einem Fall gerade nicht krank, sondern ist (oder war) nur unbemerkt infektiös, also ein Überträger, dem das Virus nichts anhaben konnte. Wie es scheint, schert die Verwaltung alle über einen Kamm, auch die schweigende geimpfte Mehrheit und die lautstarke ungeimpfte Minderheit. Sie wendet identische Regeln für alle an, obwohl seit langem bekannt ist, dass infizierte Geimpfte – wenn überhaupt – nicht so lange infektiös sind wie infizierte Ungeimpfte und dass ihr Atem auch eine geringere Virenlast aufweist. Zu bedenken ist auch, dass es sich beim erwähnten Erstnachweis des Erregers bei Menschen ohne Symptome stets um einen Zufallsfund handelt: Wer sich gesund fühlt, lässt sich ja nur dann testen, wenn er es muss, um irgendwo hineinzukommen. Damit verteilen sich die Fälle asymptomatisch positiv getester Menschen statistisch gesehen gleichmäßig über alle Phasen des Infektionsverlaufs.

Dem obigen Bandwurmsatz ist zu entnehmen, dass man lieber auf Nummer sicher geht und ohne Ansehen der Umstände stets die längste für den Worst Case anzunehmende Dauer zugrunde legt. Bei einem Ungeimpften, der sich am Anfang der Inkubationszeit befindet und deshalb asymptomatisch* oder präsymptomatisch** ansteckend ist (Symptome sind *nicht oder **noch nicht spürbar), sind 14 Tage Isolation auch keineswegs übertrieben. Aber wie entwickelt sich das Infektionsrisiko im Zeitverlauf – insbesondere bei Geimpften? Grundsätzlich können Infizierte, auch wenn sie geimpft sind, schon ein bis zwei Tage vor Auftreten erster Symptome andere Menschen anstecken. Zu diesem Zeitpunkt sprechen Antigen-Schnelltests leider noch nicht zuverlässig an (dies haben wir auch auf der erwähnten Tagung in Bochum gesehen). Während sich die ersten – auch harmlosen – Symptome manifestieren, etwa ein Schnupfen, steigt die Kurve weiter an. Bei Geimpften fährt jetzt das Immunsystem richtig hoch, bremst und stoppt schließlich die Vermehrung der Viren. Binnen weniger Tage flacht die Kurve ab. Doch der PCR-Test funktioniert so, dass er auch auf RNA-Fragmente anspricht, die von bereits zerstörten Viren stammen. Um den bei solchen Tests maßgeblichen Schwellenwert „Ct“ (Crossing threshold) richtig zu beurteilen, ist deshalb entscheidend, ob die Probe in der ansteigenden oder der absteigenden Phase genommen wurde. Der Ct-Wert ist also kein absoluter Wert, sondern muss im Kontext gelesen werden. Wird jemand vor dem Höhepunkt positiv gestestet, ist sein aktueller Wert beim Eintreffen des Ergebnisses schlechter, als es scheint; wird er in der Spätphase getestet, hat sich der Wert zwischen Test und Ergebnis verbessert. Die Behörden in Deutschland und Österreich machen es sich jedoch einfach: Wo mit PCR getestet wird, ziehen sie die Grenze bei 30 (höherer Wert = besser, niedrigerer Wert = schlechter). Das ist dann völlig okay, wenn es gilt, potentielle Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Es kann aber völlig unverhältnismäßig sein, wenn man sich bemüht, den Menschen die Freiheit zurückzugeben, sobald von ihnen keine realistische Gefahr mehr ausgeht.

2. In einem Fall wie meinem – mit symptomatischem Krankheitsverlauf – achtet das Gesundheitsamt auf zwei Faktoren: Wann traten die Symptome erstmals auf und wann verschwanden sie wieder? Hier zeigt sich die Hirnrissigkeit der praktizierten 08/15-Regelung: Es ist völlig egal, ob ich drei oder zwölf Tage lang Symptome zeige, es ist demnach auch egal, wie gut die Impfung bei mir gewirkt hat. Man lässt mich auf jeden Fall 13 Tage in der Isolation schmoren, bevor ich am 14. Tag überhaupt erst das Haus verlassen darf, um mich freitesten zu lassen. Entscheidend ist nicht das stärkste Indiz: dass ich 48 Stunden lang symptomfrei war. Diese zwei vollen Tage muss ich eh abwarten, bevor ich nach einem Testtermin für den folgenden Werktag (Mo-Fr) fragen kann, und dann sind wir mit extrem viel Glück bei „nur“ 72 symptomfreien Stunden bis zum Test und bei 96 Stunden bis zur Freiheit. Fällt die 48. Stunde auf einen Zeitpunkt nach Donnerstag-Hotline-Dienstschluss, kann ich mir am Freitag einen Termin für Montag geben lassen und bin mit viel Glück am Dienstagabend frei – fast 120 Stunden nach Symptom-Ende. Das freie Wochenende in Labors und Testzentren nimmt jemandem wie mir faktisch zwei zusätzliche Tage Freiheit weg. Gibt es denn nicht genügend Personal, um an sieben Tagen pro Woche PCR-Tests zu machen? An ordentlichen Sonntagszuschlägen sollte das nicht scheitern. Dann würden die RKI-Inzidenzzahlen auch nicht so Achterbahn fahren. Sogar im Gesundheitsamt sitzen inzwischen an Wochenenden ein paar Leute am Telefon (und am Faxgerät?). Außerdem nimmt sich Sars-CoV2 ja auch keine freien Tage.

3. Was ist geschultes Personal? Angelernte Kräfte in einem Fitnessstudio, Apothekenhelferinnen, MTAs, Krankenschwestern, Sanitäter, Ärztinnen? Und was ist mit Nukleinsäure- oder Antigentest gemeint? Erstere Formulierung könnte aufgrund ihrer Unbestimmtheit im Zweifelsfall einer gerichtlichen Klärung bedürfen, mit Zweiterem sind PCR- bzw. Schnelltests gemeint, nur dass das Amtsdeutsche diese alltäglich gewordenen Begriffe eben nicht kennt.

Wer schnell der Gefangenschaft entkommen will, sollte demnach schon eine Woche vor Ende der Frist einen der knappen Schnelltests buchen – und zwar, wie man meinen sollte, möglichst in der Arztpraxis oder Apotheke, weil er da in der Nähe seiner Wohnung ein vorzeigbares Dokument bekommt, das das Gesundheitsamt nicht ablehnen kann. Blöd nur, wenn der Brief mit diesen an sich nützlichen Detail-Informationen (wie bei mir) erst nach Ende der 14 Sperr-Tage ankommt. Aber Vorsicht, die Sache hat noch einen fetten juristischen Haken, der sich in diesem Satz versteckt:

Mit dem Vorliegen des negativen Ergebnisses dieser Abschlusstestung endet die häusliche lsolation voraussichtlich am 26.11.2021. Über das Ende der lsolation entscheidet das Gesundheitsamt.

Da steht doch tatsächlich in juristisch unzweideutiger Konkludenz, dass ich mich noch in häuslicher Isolation befinde, wenn ich die Abschlusstestung machen lassen will. Ohne das Haus zu verlassen, kann ich weder eine Arztpraxis noch eine Apotheke aufsuchen. Die einzige Möglichkeit, halbwegs ohne Begehung einer Ordnungswidrigkeit an einen gültigen Test zu kommen, ist die Fahrt in ein staatliches Drive-in-Testzentrum wie das am Fliegerhorst in Penzing: Ich steige in meiner Garage ins Auto und bleibe auch beim Test im Wagen sitzen. Damit komme ich keinem Menschen außer dem in Ganzkörperschutz verhüllten Fachpersonal des Freistaats Bayern nahe. Dieser Ausweg muss zulässig sein, da Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamts hierfür auch telefonisch Termine anbieten. Klar ist aber ohne den Hauch eines Zweifels, dass jeder, der diese Möglichkeit nicht hat – etwa weil er in einem Mehrfamilienhaus wohnt – die häusliche Isolation brechen muss, bevor er deren Ende beim Gesundheitsamt beantragen kann. Wird er auf dem Weg zum Test angetroffen, ist er erst einmal bußgeldpflichtig. Da die Termine nur fernmündlich vergeben werden, hat er blöderweise auch kein Dokument vorzuweisen, mit dem er glaubhaft machen könnte, dass der angebliche Test nicht nur eine Schutzbehauptung ist. Er kann höchstens nach dem Test Rechtsmittel gegen das Bußgeld einlegen – so wie ein unfreiwilliger Schwarzfahrer, dessen Monatskarte zu Hause liegt.

So, und was lernen wir daraus jetzt?

Solange unsere Politik mitsamt der ihr untergeordneten Krankheitsbürokratie so arbeitet, solange sie so mit den Bürgern umgeht und kommuniziert, braucht sich niemand über hohe Dunkelziffern und steigende Inzidenzen zu wundern. Wer das Pech hat, sich anzustecken, und sich dann an die Regeln hält, bekommt die Konsequenzen mit aller Härte zu spüren. Zumindest dem Papier nach. Wer sich dagegen solange unter dem Radar der Ämter wegduckt, wie es geht, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ungeschoren davon. Die Regeln sind löchriger als jeder Emmentaler, und es gibt zu wenig Personal, ihre Einhaltung mehr als punktuell durchzusetzen. Ich möchte niemanden auf dumme Gedanken bringen, aber ich wüsste jetzt genau, wie ich mich möglichst lange von einem Schlupfloch zum nächsten durchschlängeln könnte.

Was wir brauchen, ist ein professionelles Krisenmanagement. Der Staat darf die Arbeitszeit seiner Diener nicht damit verplempern, sie sinnlose Dinge tun zu lassen, die von den zufällig Betroffenen nur als Schikane empfunden werden. Wenn jemand, der doppelt geimpft ist, freiwillig zum PCR-Test geht und positiv ist, genügt es, ihn aufzuklären, was er tun und lassen soll, und ihm zu sagen, dass er sich nach zwei Tagen ohne Symptome freitesten lassen darf und bitte weiterhin überall dort seine Maske ordentlich tragen soll, wo das für alle gilt. Diese Informationen sollten auch auf Handzetteln und Websites auf Türkisch, Russisch, Polnisch und Englisch angeboten werden.

Statt in die Einschüchterung, Kujonierung und Demotivierung (ich kenne Leute, die würde schlicht „Verarschung“ sagen) vernünftiger und gesetzestreuer Bürger:innen sollten die Gesundheitsministerien von Bund und Ländern in die Aufklärung der Traumtänzer und Möchtegernrebellen investieren, die immer noch nicht begreifen wollen, dass die Corona-Kacke ohne eine Impfung aller Impfbaren noch ewig dampfen wird. Das Zaudern beim Thema Impfpflicht muss ein Ende haben – schon weil eine Verweigerung einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der anderen auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Und ja: Wenn wir die Schulen wirklich offen halten wollen, müssen auch die Kinder geimpft werden, ohne Wenn und Aber. Selbst um die Masernimpfung gab es weniger Gschiss.

Pflicht heißt auch nicht Zwang, sondern Bußgeld bei Verweigerung. Über die Gurtpflicht im Auto, vor über 40 Jahren eingeführt, regt sich doch auch keiner mehr auf: Jeder weiß, dass die Kombination aus Anschnallen und Airbag maßgeblich dafür war, dass die Zahl der Verkehrstoten auf einen historischen Tiefstand gesunken ist, obwohl viel mehr Autos mit viel mehr PS so schnell wie nie unterwegs sind. An „Corona“ sind binnen zwei Jahren über 100.000 Menschen gestorben. Wann sind im Straßenverkehr je 50.000 Menschen im Jahr umgekommen? Noch nie. Heute gibt es pro Jahr keine 3000 tödlichen Verkehrsunfälle mehr. Solche Fortschritte sollten wir auch bei Covid-19 hinbekommen.

Eine kleine Nachbemerkung noch zu dem absurd späten Bescheid: Meine Frau hat am selben Tag wie ich den gleichen Schrieb vom Gesundheitsamt bekommen, mit demselben Absendedatum. Dabei war sie erst acht Tage nach mir positiv getestet worden. Eigentlich hatte ich erwartet, solche Bescheide würden der zeitlichen Reihenfolge nach erstellt. Statt dessen sieht es nun so aus, als würden die Resultate in aller Seelenruhe gesammelt und dann der Stapel in alphabetischer Reihenfolge abgearbeitet. 

Das sollte aber niemanden davon abhalten, zum PCR ins Testzentrum zu fahren. Im Gegenteil: Wenn ein Mitglied eines Haushalts beim Schnelltest positiv war, sollten sich vorsichtshalber alle professionell testen lassen. Da jedoch die Inkubationszeit variiert, kann es so sein wie bei uns: Der erste Test meiner Frau (im Testzentrum Penzing) verlief noch negativ. Ein paar Tage danach bekam sie aber Halsschmerzen und ließ sich vom Hausarzt erneut testen, diesmal war das Resultat positiv. Nun hängt sie seit einer Woche ziemlich in den Seilen. So scheint sich zu bestätigen, dass eine Kreuzimpfung, wie ich sie hatte – 1. Astra, 2. Biontech – eine stärkere Wirkung hat als zwei Dosen desselben Impfstoffs (hier: Biontech). Sollten Sie jetzt Moderna angeboten bekommen, nehmen Sie’s! 

 

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5 Antworten auf „Gedankenlose Seuchenverwalter“

  1. Es stellt sich einfach die Frage warum überhaupt so unzuverlässige Tests (auch PCR) plötzlich das Ei des Kolumbus sein sollen. Hier geht es einfach nur um Geldmacherei! Einfach nicht mehr testen und zu Hause bleiben wenn man such nicht gut fühlt. Altes Mittel welche die Menschheit schon nun für Jahrhunderte am Überleben hielt!

    1. Wer hat denn behauptet, dass die Tests perfekt seien? Vielleicht ein paar Chinesen, die sie uns verkaufen?
      Nein, zumindest die PCR-Tests weisen recht zuverlässig nach, dass da etwas war. Sinnvoll sind sie, wenn sie früh genug gemacht werden, weil man so Menschen davon abhalten kann, andere anzustecken. Was aber jetzt läuft, ist Irrsinn: Wenn die Leute selbst dafür bezahlen müssen, das Sich-testen-Lassen also bestraft wird, geht die Dunkelziffer hoch. Das Infektionsrisiko steigt. Nicht einmal die Regeln sind bekannt. Wer einen negativen Test braucht, um Angehörige im Altenheim zu besuchen, ist von der ab Donnerstag geltenden Gebühr eigentlich ausgenommen, aber wie man nachweist, dass man anschließend seine Mutter besucht, weiß keiner. Zahlt man ein Pfand für den Test, das man sich zurückholen kann, wenn man beim nächsten Test eine Besuchsbescheinigung des Altenheims vorlegt? Bekommt man eine Gutscheinheft? Wird die Befreiung in der Corona-Warn-App hinterlegt? Und wer wird überhaupt noch Tests anbieten, wenn er 1. weniger Geld bekommt und 2. Gebühreninkasso (in bar) für den Eigenanteil machen muss? Für Hilfsorganisationen wie die Malteser wird das mancherorts logistisch nicht mehr sinnvoll machbar sein. Welche Ehrenamtler tun sich das an? Und welche Apotheke, die Personal vorhalten muss, zahlt dabei nicht drauf?

  2. Hallo Ulf,
    haste Klasse geschrieben!
    Auch deine Einstellung zur Impfpflicht teile ich. Doch solange immer noch behauptet wird, 10 Prozent aller Impfungen verliefen tödlich, Nieren würden zerschossen, die Bevölkerung würde unterjocht und Mikrochips von Bill Gates eingepflanzt, kann das nix werden. Kann ich alles nicht bestätigen, habe gleich nach meiner ersten Impfung eine 1300 km Radtour gestartet. Und habe Vorhoff-Flimmern (gehabt).
    Es grüßt dich Hans-Gerhard (du weißt noch wer ich bin?)

  3. Hallo,
    der Artikel ist gut und wirft ein scharfes Schlaglicht auf unsere „Gesundheitsverwaltung“.
    Schade nur, dass er sich hinter eibem Disclaimer verbarrikadiert, der so lang ist, dass er nicht auf einen Screen passt, leider aber nur teilweise zur Kenntnis genommen werden kanb, weil er nicht scrollbar ist.

    1. So ein Disclaimer muss barrierefrei sein, wenn ich keinen DSGVO-Stress riskieren will. Kleingedrucktes will ich mir auch nicht nachsagen lassen. Und wenn ich es kürze, wird es vielleicht riskanter. Ich lasse mich aber gerne beraten, was die Wahl eines besseren Plugins betrifft.

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