Wenn ich mal meine Meinung sagen soll…

Der Duisburger Kollege Thomas Meiser, den ich aus dem Jonet kenne, hat Mut. In den Xtranews, die er gemeinsam mit einem Kollegen herausgibt, legt er sich ausgerechnet mit dem Landgericht Hamburg an:

„Das Hamburger Landgericht ist bundesweit für pressefeindliche Urteile bekannt. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gilt hier nicht besonders viel und wird bis an den Rand der Unerträglichkeit begrenzt.“

Wahnsinns(zi)tat von Thomas Meiser

Das kann Richter Andreas Buske nicht auf sich sitzen lassen, auch wenn dieser persönlich nicht erwähnt wird. Entscheidend ist der Tatsachenkern, und dass Richter Buske der Vorsitzende der Pressekammer ist, kann als Tatsache gelten. Wer die Kammer angreift, der greift immanent natürlich auch ihren Chef an.

Satz 1 ist eine Tatsachenbehauptung („ist … bekannt“), die möglicherweise eine Schmähkritik („pressefeindlich“) enthält. Satz 2 wiederum ist eine Meinungsäußerung, die ein sich betroffener fühlender Jurist, sollte er zu Selbstkritik nicht neigen, geradezu als Rufmord werten muss und deshalb auf gar keinen Fall dulden kann.

Spannend daran ist jetzt nur, vor welches Gericht Buske ziehen wird. Er selbst kann ja leider nicht das Urteil sprechen.

Aber vielleicht schätze ich das alles ja völlig falsch ein. Dann bitte ich alle Betroffenen, mir meine Meinung zu verzeihen.

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7 Antworten auf „Wenn ich mal meine Meinung sagen soll…“

  1. Lieber Hardy,

    ich sehe gar nicht, wo sich unsere Meinungen zu dieser Sache nennenswert unterscheiden*. Zum Beispiel hätte ich, wäre ich noch BJV-Vorstandsmitglied, ganz klar dafür votiert, Hubert Denk auch in den höheren Instanzen Rechtsschutz zu geben. Nun gut, ich darf mich nicht beschweren, da ich aus diesem Ehrenamt ausgestiegen bin.

    Enttäuscht bin ich trotzdem. Die von meinen früheren Vorstandskollegen offenbar mehrheitlich getroffene Einschätzung, das sei kein aussichtsreicher Fall, hat sich ja nun als zu ängstlich erwiesen. Q.E.D., sagt der Mathematiker.

    Ich hätte sehr gerne einen Euro meiner Beiträge für diesen Fall ausgegeben gesehen. Es wird Geld für Unsinnigeres ausgegeben.

    * P.S.
    Thomas provoziert gezielt und sehr geschickt das Hamburger Landgericht, ich drehe das Rad weiter, indem ich beim Was-wäre-Wenn einen Namen ins Spiel bringe. Dabei geht es natürlich um die Freiheit der Meinungsäußerung (eine unbotmäßige Meinung HABEN konnten sogar unsere Brüder und Schwestern im Osten) und um die Frage, was Juristen umtreibt, die in jeder kritischen Äußerung die Rechtsverletzung suchen.

    Damit bei keinem Mit- und Zufallsleser Missverständnisse aufkommen: einfach mal die Maus kurz über den Links schweben lassen und schauen, was da erscheint. 😉

  2. Hallo UJF,

    istlokal.de ist sehr gespannt darauf, ob sich einer der Richter der Pressekammer berufen fühlt, sich selbst zu erkennen.

    Und ich glaube, Du schätzt das alles vollkommen falsch ein, denn der DJV ist, obwohl mit großer Kasse und Juristen gesegnet, auch nicht im Ansatz in der Lage, mal zu sagen, was zu sagen ist.

    Das müssen die tun, die auf die Meinungsfreiheit noch was halten ohne vorher jeden Winkelzug juristisch abgeklärt zu haben.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und juristisch geprüfter Äußerungsfreiheit.

    Beste Grüße
    Hardy

  3. Und ich glaube nicht, ich bin sicher, daß ich einen Smiley gesetzt habe – zumal die Links in Deiner Sentenz eindeutig waren.

    (-:

    Gleichwohl bleibt’s ein ernstes Thema.

    Schön, daß Du es verarbeitet hast.

      1. Nach meiner Erfahrung verstehen die meisten Leser (und so gut wie alle Chefredakteure) geschriebene Ironie nicht, außer es ist ein ordnungsgemäßes, amtlich gemeldetes und anerkanntes „Satire“-Tag in der dafür vorgeschriebenen Schriftgröße gesetzt. (Juristen übersehen selbst das – absichtlich).

        Mir allerdings gefällt Dein Stück. 🙂

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