Urheberrichtlinie: Artikel 13 auf Deutsch

Alle reden über den „Uploadfilter“-Artikel, gelesen hat ihn kaum einer. 

Die Urheberrechtsreform ist – „dank“ enormer Lobbyarbeit von Google und massiver Schützenhilfe seitens der letzten Brüsseler Parteipiratin Julia Reda und ihres Fanclubs – zu einem großen politischen Aufreger geworden. Seit sich Justizministerin Katarina Barley, angestachelt unter anderem vom Youtube-affinen SPD-Nachwuchs-MdEP Tiemo Wölken, öffentlich auf die Seite der Reformgegner geschlagen hat und damit auf Konfrontationskurs zu Bundeskanzlerin Angela Merkel gegangen ist, fabuliert die sozialdemokratische Twitter-Community vom Auseinanderbrechen der Koalition. Schließlich dürfe sich die SPD das Machtwort von „Mutti“ nicht gefallen lassen, stehe doch im Koalitionsvertrag ausdrücklich drin, dass die Bundesregierung Uploadfilter ablehne. Barley wird sogar verbal verdroschen, weil sie die – Achtung, neuer Hashtag im AfD-Stil! – #merkelfilter nicht verhindern konnte.

Nun ist der Kompromissvorschlag, der nach dem Trilog vorgelegt wurde, nicht geheim. Seit ein paar Tagen kursiert er im Netz, seit gestern ist er öffentlich und kann unter anderem bei der Initiative Urheberrecht heruntergeladen werden.

Weil das Juristenenglisch nicht leicht verdaulich ist, habe ich den Artikel 13 mal in das Online-Übersetzungsprogramm DeepL gekippt, das ganz gut mit Amtsdeutsch und angelsächsischer Juristenprosa umgehen kann. Ein paar Stellen habe ich ein bisschen redigieren müssen, weil die Bandwurmsätze schon im Original so holpern, dass man sie dreimal lesen muss, um zu kapieren, wo sie klemmen. Eigentlich würde ich das ja gerne gründlich umschreiben, damit man es wirklich auf Anhieb versteht, aber das könnte mir als Manipulationsversuch ausgelegt werden. Schließlich bin ich ja – wie ich in den letzten Tagen in den „sozialen“ Medien lernen musste – nicht etwa der schreibende Kreativ-Kleinstunternehmer, der an der Seite von Fotografen, Schriftstellern, Übersetzern, Komponisten, Songwritern, Drehbuchautoren und Filmemachern dafür kämpft, dass globale Werbe- und Datensammelkonzerne unsere Werke nicht mehr ohne Bezahlung für ihre Zwecke ausschlachten können. Nein, ich bin offenbar ein Lobbyist der bösen Verwertermafia. „Urheberrichtlinie: Artikel 13 auf Deutsch“ weiterlesen

Bremsklotz für Innovationen

Das Europäische Patentamt sollte innovative Unternehmen fördern, nicht behindern. Im Moment hat es aber vor allem mit sich selbst zu tun.

Aller guten Dinge sind drei, sagt der Volksmund, wenn auch beim zweiten Versuch nichts gelingt. Kommt jemand allerdings beim vierten Anlauf immer noch nicht zu Potte, ist die Grenze zur Peinlichkeit überschritten. Vor diesem Punkt steht gerade das Europäische Patentamt (EPA). Dessen Verwaltungs rat ist seit Oktober 2009 mit nichts anderem beschäftigt, als einen Nachfolger für die derzeitige Präsidentin Alison Brimelow zu wählen. Dreimal gingen die nationalen Emissäre in Klausur, dreimal gab es keinen Sieger, und nur eine verwegene Zockernatur würde viel Geld darauf wetten, dass es beim nächsten Treffen am 1. März besser läuft.

Unterläge das Epa den Spielregeln der parlamentarischen Demokratie, wäre das Problem längst gelöst – sei es per relativer Mehrheit oder per Stichwahl. Doch das Zeremoniell folgt, warum auch immer, katholisch-feudaler Tradition. Wie im Vatikan gucken die Eminenzen ihren neuen Primus bevorzugt „inter pares“ aus, dringt kein Mucks nach draußen, schaut kein Rechnungshof auf die Kosten. „Bremsklotz für Innovationen“ weiterlesen