Liebe Kauferinger Mit-Wähler,
eine kommunalpolitisch interessierte Mitbürgerin hat angeregt, dass ich hier auf eine nicht allgemein bekannte Besonderheit des bayerischen Wahlrechts hinweise:
Wir dürfen nicht nur häufeln und listenübergreifend Stimmen vergeben, wir dürfen sogar bei Listenwahl Personen durchstreichen, die wir nicht im Gemeinderat sehen wollen.
Das funktioniert in einem konstruierten Fall so: Wer etwa vom Altbürgermeister genug hat, aber den Wahlvorschlag der Kauferinger Mitte ansonsten gut findet, kann die Liste ankreuzen, aber den Namen Klaus Bühler (oder auch Norbert Sepp) durchstreichen. Dann werden seine Stimmen der Reihe nach (von oben nach unten) auf die übrigen Bewerber verteilt. (Passage gestrichen, siehe Kommentar von Herrn Haller. Sofern man nicht häufelt, profitieren die nicht gestrichenen Kandidaten, die am weitesten oben stehen. Konkret: Wir haben 24 Stimmen, und die „Mitte“ hat 24 Kandidaten. Kreuzt man die Liste an, streicht aber Bühler senior (1) und Sepp (2) durch, bleibt nach dem ersten Rutsch der Stimmverteilung ein Rest von zwei Stimmen. Da es dann wieder oben weitergeht, kämen diese Stimmen den Kandidaten 3 und 4 (Wehrmann und Huber) zugute.) Wer sich hingegen berufen fühlt, den politischen Fortbestand der Bühler-Dynastie zu sichern, kann natürlich auch eine 3 ins Kästchen von Bühler junior setzen, was den Sohnemann von Platz 6 nach oben rücken lässt; die restlichen 21 bekommen dann je eine Stimme, ohne dass man das ins jeweilige Kästchen schreiben müsste.
Diese Negativauslese, die sich für jede Partei mit internen Lagern eignet (zum Beispiel wäre eine CSU-Fraktion ohne den Spitzenkandidaten Stefan Puchmayr denkbar) hat auch einen gewissen Charme für hinterfotzige Mitmenschen, die finden, die Füll- und Zählkandidaten hätten einen Denkzettel verdient. Je mehr Namen man in der oberen Hälfte der Liste streicht, desto mehr von jenen gutmütigen Zeitgenossinnen und -genossen, die sich zur Kandidatur haben überreden lassen, müssen tatsächlich antreten: Ätsch, das hamse jetzt davon.
Das wäre allerdings ein derart kindisches Stimmverhalten, dass man nur hoffen kann, dass außer ein paar politisch unreifen Gestalten, denen es nur darauf ankommt, ihren Parteifreinden eins auszuwischen, niemand Gebrauch von dieser Option macht. Ja klar, auch ich sehe es als Missachtung mündiger Wähler, uns ein breites Angebot an hochmotivierten politischen Köpfen vorzutäuschen. Aber der Stimmzettel ist kein taugliches Instrument, um diese Unsitte zu bekämpfen.
Auf jeder der sechs Listen gibt es mindestens einen Namen, dem man guten Gewissens eine, zwei oder drei Stimmen zuordnen kann. Daher ist es besser, die klügsten und ehrenwertesten Personen ungeachtet ihrer Parteizugehörigkeit zu wählen. Eine Liste braucht man wirklich nur dann anzukreuzen, wenn man nach Auswahl der besten Bewerber nicht weiß wohin mit seinen Reststimmen. In dem Fall sollte man unbedingt die Leute streichen, von denen man definitiv nicht möchte, dass sie im Rat mitreden. Wer keine acht Guten zu finden meint, denen er je drei Stimmen gönnen will, sollte aber erwägen, einen Teil seines Stimmkontingents einfach verfallen zu lassen. Diese partielle Enthaltung schadet den Leuten, die man wählen möchte, ja nicht. Sie garantiert aber zugleich, dass keiner von denen profitiert, deren Namen man ganz dick durchstreichen würde, wenn man nur wüsste, wer das ist.
P.S.: Ausdrücklich loben möchte ich die Freien Wähler. Sie stehen als einzige dazu, dass ihr Personaltableau nicht groß genug ist, um auch bei einem hypothetischen 100-Prozent-Wahlerfolg alle Ratsposten zu besetzen. Deshalb stehen bei ihnen Namen der Kandidaten dreifach auf der Liste. Wer häufelt, darf dennoch jeder Person höchstens einmal drei Stimmen schenken.
P.P.S.: Wenn ich das System richtig verstehe, eröffnet das Streichen hier einen Umweg zu einem höheren Stimmgewicht: Kreuzt man NUR eine Liste an (und lässt alle Kästchen bei den Namen leer), verteilen sich die 24 Stimmen ja auf deren nicht gestrichene Namen. Stehen nur noch sechs Namen da, müssten auf jeden vier Stimmen entfallen. Sollte das zutreffen, birgt das aber die Gefahr übler Trickserei: Wenn ich eine Liste ankreuze und darunter alle Namen bis auf einen streiche, müsste dieser eine Kandidat (sofern ich nicht panaschiere) alle 24 Stimmen bekommen. Ich hoffe, dass ich das falsch verstanden habe. Was sagen die Wahlrechtler dazu?
Siehe hierzu den Kommentar von Herrn Lorenz.
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…doch das geht! Weil ich Gemeindewahlleiter in einer anderen Gemeinde bin, aber in Kaufering (also meiner Heimatgemeinde) aufgestellt bin! Die Zukunft Kauferings liegt mir eben am Herzen!
Bei meiner Aufzeichnung „wie wähle ich richtig“ ist mir ein Fehler unterlaufen, da in Kaufering die Stimmzettel „hellgrün“ sind – sorry!
Wichtig an allem ist doch letztendlich, dass wir sachliche Argumente verwenden für alle Bereiche der Kommualpolitik – nur so kann und können wir in der Zukunft ein bessere Gemeindepolitik betreiben wie bisher!
Gruß Konrad Eisenhauer
Hallo!
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu Wort melden, jetzt tu ich es trotzdem!
Ich habe mich ja schon einmal kurz vorgestellt – ich bin Kandidat der Kauferinger Mitte, Platz 5 – mein Name ist Konrad Eisenhauer – als Geschäftsstellenleiter der Kommunalverwaltung bin ich auch Gemeindewahlleiter!
Offensichtlich verbreitet sich gerade die Meinung „die Alten“ haben auf den Listen der verschiedenen Gruppierungen nichts mehr zu suchen, da frische und unverbrauchte Kandidaten die bessere Wahl wären. Darüber könnten wir jetzt streiten! Denn meiner Meinung nach sind „die Alten“ in ihrem Wissen und Sachverstand unbezahlbar!
Aber das möchte ich gar nicht bewerten, da wir ja Gott sei Dank das Glück haben in einem Land zu leben, in der die demokratische Grundordnung einen hohen Stellenwert besitzt!
Warum Herr Froitzheim die „Freien Wähler“ lobt, bei der der Spitzenkandidat schon nach der Aufstellungsversammlung der Presse gegenüber geäußert hat, dass er die Wahl gar nicht annehmen möchte, kann ich nicht verstehen!
Hier eine kurze Beschreibung – Wie wähle ich richtig?
• Bei der Wahl des Gemeinderates (rosa Stimmzettel) haben Sie insgesamt 24 Stimmen! Vergeben Sie keine Stimme zu viel – denn dann wird Ihre Wahl ungültig.
• Jede(r) Bewerber(in) darf nicht mehr als 3 Stimmen erhalten, egal wie oft er/sie auf dem Stimmzettel aufgeführt ist. (Häufeln / Kumulieren)
• Sie können die Stimmen auch auf Personen in verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) verteilen. (Panaschieren)
• Zusätzlich können Sie auch ein Listenkreuz vergeben.
• Was bewirkt dieses Listenkreuz?
• Sofern Sie Ihre 24 Stimmen noch nicht an einzelne Bewerber (mit drei, zwei oder einer Stimme) vergeben haben, bewirkt das Listenkreuz, dass die noch fehlenden Stimmen an die Bewerber, die noch keine Stimme von Ihnen erhalten haben, verteilt werden. Dies erfolgt innerhalb der Liste von oben nach unten – bis insgesamt 24 Stimmen verteilt sind! Natürlich können Sie auch Bewerber streichen, die Ihr Vertrauen nicht genießen!
Die Gemeinderatswahl ist eine Verhältniswahl. Das bedeutet, dass die 24 Sitze im Gemeinderat im Verhältnis der insgesamt auf die jeweilige Liste vergebenen Stimmen aufgeteilt werden. Erst im zweiten Schritt werden diese Sitze innerhalb der Liste entsprechend der Anzahl der auf die jeweiligen Bewerber entfallenen Stimmen vergeben.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mir gerne eine email schreiben – konrad.eisenhauer@googlemail.com
Gruß Konrad Eisenhauer
P.S.: Ich stehe für eine faire und sachliche Gemeindepolitik!!!
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Eisenhauer.
Ganz einfach: Das hatte ich nicht gelesen. Meine Äußerung bezog sich darauf, dass die FW nicht versucht haben, irgendwie 24 Namen auf die Liste zu kriegen. Auf die Idee, dass ein Spitzenkandidat sich aufstellen lässt, um nicht gewählt zu werden, muss man erst mal kommen. Das ist in der Tat absurdes Theater. Das ändert aber nichts daran, dass es an Wählerverachtung grenzt, eigentlich unwillige Mitbürger zur einer Pro-forma-Kandidatur zu überreden.
Von Ihnen weiß ich jetzt immerhin, dass Sie es ernst meinen und die Wahl annehmen würden.
Besten Dank auch für die Beantwortung der FAQ.
Ich wusste aber nicht, dass man als Kandidat zugleich Wahlleiter sein darf.
Hallo Herr Froitzheim,
schön, wenn sich jemand die Mühe macht, auf die Möglichkeit des Streichens einzelner Kandidaren hinzuweisen, da dies doch allgemein nicht so bekannt ist. Allerdings ist in dem konstruierten Fall ein Fehler enthalten. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste, ohne zugleich Einzelstimmen zu vergeben, streicht aber in dieser Liste 2 Kandidaten, so erhalten die nicht gestrichenen Kandidaten je eine Stimme. Auf die restlichen 2 Stimmen verzichtet der Wähler. Dies kann er nur vermeiden, indem er zusätzlich 2 Einzelstimmen vergibt (egal, ob auf dieser oder einer anderen Liste).
Wieder was gelernt. Vielen Dank. Eigentlich müsste das mal jemand in die Form von FAQ gießen, die jeder versteht. Ich werde gleich mal meine Kinder fragen, ob man das in Bayern eigentlich alles in der Schule so genau lernt. Als Zugezogener hatte ich zwar vor Jahrzehnten gelernt, dass man hier häufeln und panaschieren darf, aber die Feinheiten haben sich mir nie erschlossen. Jemanden durchzustreichen, hätte ich mich bis vor kurzem nicht getraut – aus Angst, damit ungültig zu wählen.
Das mit den FAQs wäre eine gute Idee. Auch in Bayern lernt man das in der Schule jedenfalls nicht so genau, oder interessiert sich noch nicht besonders dafür, da man das Erlernte sowieso erst Jahre später anwenden kann.
Zum PPS: Jeder Kandidat darf nur max. drei Stimmen bekommen, die beschriebene Häufelung funktioniert also nicht. Es würden also schlicht Stimmen verfallen.