Jetzt mal konkret, Herr Hammerschmitt!

Manchmal weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll über meine Urheber-Genossen. Schön ist, dass sich jetzt mehr Kolleginnen und Kollegen denn je dafür interessieren, stimmberechtigte Mitglieder in dem Verein zu werden, dessen Schecks und Überweisungen sie immer gerne entgegen genommen haben. Der Vorstand der VG Wort bekommt bei seiner Sitzung diese Woche einen imposanten Stapel Anträge auf den Tisch, deren Annahme in fast allen Fällen reine Formsache sein dürfte. Journalisten, Drehbuchautoren, Schriftsteller, Übersetzer wollen mitreden, und wenn mein Eindruck mich nicht täuscht, kommt es dabei zu einer spürbaren Verjüngung unserer Mitgliedschaft. Dies ist nicht zuletzt deshalb schön, weil wir Ehrenamtlichen dafür die Vorarbeit geleistet haben, indem wir vor Jahren eine drastische Senkung der Eintrittshürde angeregt und durchgesetzt haben. Wir haben die Partizipationsmöglichkeiten für viele hauptberufliche Wortkünstler verbessert, die früher keinen barrierefreien Zutritt zur Mitgliederversammlung hatten (sie brauchten ein Delegiertenmandat von der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten) und nicht für Ämter kandidieren konnten.

Weniger schön ist, dass etliche Urheber auf Durchzug schalten, wenn Informationen aus der vermeintlich falschen Richtung auf sie einprasseln, sie sich aber dank ihres neu erworbenen Halbwissens bemüßigt fühlen, mit ihren Gedanken bereits an die Öffentlichkeit zu gehen – ganz egal, wie weit ihr Erkenntnisprozess denn nun gereift ist. Vielleicht ist das ja auch eine Berufskrankheit unter uns Schreibern: Mitteilungsdrang vor Selbstreflexion. Jedenfalls scheint derzeit ein kleiner Wettlauf stattzufinden nach dem Motto: „Zur Vogel-Entscheidung des BGH ist schon alles geschrieben worden, aber noch nicht hier“ bzw. „…noch nicht von mir.“ Es kann nicht mehr lange dauern, bis jeder zweite, der gelesen hat, der gute Herr Vogel habe für ihn ein gutes Urteil gegen die böse VG Wort erstritten – eine Sichtweise, die kein geringerer als Herr Vogel himself unter die Leute zu bringen nicht müde wird – eine Variation des Themas verfasst hat. Die Werke zeichnen sich aus durch mal höhere, mal eher geringe Schöpfungstiefe, variierenden Wahrheitsgehalt und eine Melange aus Angriffsfreude, lustvoller Selbstviktimisierung und Schuld-sind-immer-die-anderen-Attitüde.

Im Juli-Heft der konkret lässt sich also nun Marcus Hammerschmitt, Autor von Science-fiction-Romanen, Sachbüchern, Telepolis-Beiträgen (danke für die Ergänzung, DL2MCD!) und Kurzprosa mit Titeln wie „Waschaktive Substanzen“, über das Thema aus – und er erlaubt sich einige dichterische Freiheiten, die einem vernünftigen Diskurs nicht direkt zuträglich sind, weil es nun mal leichter ist, über Fakten zu diskutieren statt über eine virtuelle Realität aus dem Hirn eines Sarkasten.

Also schreibt Hammerschmitt:

„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer kleinen Gruppe von Lohnabhängigen bescheinigt, jahrzehntelang von den Verwertern ihrer Arbeitskraft über den Tisch gezogen worden zu sein.“

Nein, hat der BGH nicht. Ich will nicht bestreiten, dass mancher freiberuflich tätige Autor sogar Lohnabhängige um ihre soziale Absicherung und ihr festes Einkommen beneidet, und stelle auch nicht in Abrede, dass es Verwerter von urheberrechtlich geschützten Werken gibt, die ihre Autoren über den Tisch ziehen – nämlich mit unanständigen, dreisten, sittenwidrigen (verwenden Sie hier das passende Schimpfwort Ihrer Wahl) Verlagsverträgen oder Full-Buyout-AGBen, die in dem Moment Geltung erlangen, in dem der Autor sich über den Tisch ziehen LÄSST. Aber darum ging es im Vogel-Prozess nicht – und deshalb logischerweise auch nicht im Urteil des Bundesgerichtshofs (s.u.).

Der BGH hat festgestellt, dass das seit 2008 geltende Urheberrechtsgesetz der VG Wort (in Gestalt ihrer Mitgliederversammlung, die das alleinige Recht hat, Verteilungspläne zu beschließen) nicht das Recht gibt, Verlegern pauschal einen festen Anteil an den Einnahmen auszuschütten. Wer das Urteil genau liest, kann daraus sogar zweifelsfrei herauslesen, was Verwerter tun müssen, wenn sie ihre Autoren künftig legal über den Tisch ziehen wollen. Wer das Recht des Stärkeren (a.k.a. legales Unrecht) konsequent, skrupellos und unter professioneller Anwendung seiner Überlegenheit anwendet, kann sogar als Verlag dem Autor 100 Prozent seiner VG-Wort-Tantiemen abpressen, ohne mit dem Vogel-Urteil zu kollidieren.

Ja, und „jahrzehntelang“? Das ist der Fantasie des Fantasy-, äh, Science-fiction-Autors entsprungen. Nicht einmal die EU-Richtlinie 2001/29, die eine nicht unwesentliche Rolle im Prozess spielte, ist Jahrzehnte alt.

„Die VG Wort ist eine einfache Sache. Sie sammelt Geld ein und verteilt es weiter. Das Geld zahlen die Hersteller von Produkten, mit denen man urheberrechtlich geschützte Werke – im Fall der VG Wort Texte – vervielfältigen kann.“

Kann man so stehen lassen, auch wenn „einfach“ ein wenig euphemistisch ist. Nun wird es jedoch bunt:

Natürlich zahlen die Hersteller in Wirklichkeit keinen Cent, sondern sie geben die sogenannte Urheberrechtsabgabe über die Preise für ihre Produkte an ihre Kunden weiter.“

Richtig ist genau das Gegenteil. Die Kunden würden ohne Geräteabgabe keinen Cent weniger zahlen. Schon vor rund zehn Jahren hatte die Industrie versucht, den Kunden das Märchen zu erzählen, die Abgaben machten ihre Produkte teurer. Recherchen, an denen ich selbst beteiligt war, brachten ans Licht, dass exemplarische IT-Produkte in Deutschland sogar billiger waren als in Ländern, die wie Großbritannien keine Geräteabgabe kennen.

Damit nicht genug: Die Gerätehersteller haben im vorigen Jahr zähneknirschend der VG Wort 155 Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2007 nachgezahlt. Sie hatten versucht, die Abführung des Geldes mit Prozessen durch alle Instanzen zu vermeiden. Diese überaus bescheidenen 155 Milliönchen hatten die Verbraucher längst bezahlt, die Firmen hatten die zu erwartenden Abgaben in den Preis einkalkuliert und in ihren Bilanzen die nötigen Rückstellungen für die Zahlungen gebildet (sonst wären ihnen die Wirtschaftsprüfer aufs Dach gestiegen). Hätten sie vor Gericht Erfolg gehabt und die 155 Millionen behalten dürfen, wäre kein Cent davon den Verbrauchern zurückerstattet worden. (Es wären etwa 55 Cent pro Jahr und Haushalt gewesen.)

Meister Hammerschmitt geht also der Industrie voll auf den Leim. Zur Aufklärung deshalb noch mal kurz das Geschäftsmodell von Firmen wie HP, Epson, Canon & Co.: Man verschleudert Multifunktionsdrucker, diese grandios ausgestatteten Alleskönner fürs Arbeitszimmer, weit unter ihrem eigentlichen Wert, weil man sein Geld mit absurd überteuerten Tintenpatronen und Laserkartuschen verdient. Ein Satz Original-Toner oder -Tinte kostet oft kaum weniger oder gar mehr als die Hardware.

„Wer zum Beispiel je einen Kopierer, einen Computer oder einen DVD-Rohling gekauft hat, hat zu dieser Urheberrechtsabgabe beigetragen. Im Jahr kommen dabei grosso modo 100 Millionen Euro zusammen, die die VG Wort an »Wahrnehmungsberechtigte« weiterverteilt.“

Falsch. Um DVD-Rohlinge wird gestritten, die Importeure akzeptieren mal wieder die Abgaben nicht, es fließt kein Geld. Die 100 Millionen sind aus der Luft gegriffen. In dieser Größenordnung liegen zwar die Ausschüttungen der VG Wort in normalen Jahren (in denen es keine größeren Nachzahlungen gibt wie 2010 oder 2016), aber die Geräteabgaben liegen meist nur um die 70 Millionen. Außerdem schöpft die VG Wort diese Abgaben nicht allein ab, denn sie muss sich diese (insgesamt größere) Einnahmequelle mit der GEMA, der VG BildKunst und weiteren Verwertungsgesellschaften teilen.

„…wenn die Taschengelder von der VG Wort einen Beitrag zur Verhinderung des Reenactments darstellen, ist das in den Maßen des Möglichen fair, denn Konsumenten nutzen meine Werke, ohne sie gekauft zu haben, und zahlen dafür einen kleinen Obolus in eine Gemeinschaftskasse.“

Nein, noch mal: Die Aktionäre oder Gesellschafter der IT-Firmen zahlen dieses Taschengeld in Form einer minimal niedrigeren Dividende.

Richtig ist, dass es von der Größenordnung Taschengelder sind – und bleiben, selbst wenn der Verlagsanteil den Autoren zufließt.

Aus Hammerschmitts Vorwürfen gegen seinen Schriftstellerverband halte ich mich heraus, das mögen die Angegriffenen selbst kommentieren (gerne hier unten). Machen wir mal hier weiter:

„Martin Vogel, Jurist und Autor. Er sah genauer hin und stellte fest: Für die Beteiligung der Verlage an der Urheberrechtsabgabe gibt es nicht nur keine logische Grundlage, sondern auch keine rechtliche. Er klagte. Man ahnt vielleicht, wie sein Berufsverband darauf reagierte: Der DJV (Deutscher Journalisten-Verband) verwehrte ihm den Rechtsschutz.“

Das erweckt den Eindruck, Martin Vogel sei eine Art zweiter Heribert Prantl – nämlich ein Jurist, der beruflich als Journalist arbeitet. Das ist Unfug, der vielleicht dem wahren Kern geschuldet ist, dass irgendwann mal der Bayerische Journalisten-Verband (nicht der Bundesverband DJV) Vogel unter großzügigster Auslegung seiner Mitgliedschaftsvoraussetzungen aufgenommen hat. So muss man eigentlich hauptberuflich journalistisch tätig sein und nicht gelegentlich einen Feuilletonaufsatz in eigener Sache in der FAZ oder anderen Qualitätszeitungen unterbringen. Vogel jedoch war immer hauptberuflich Jurist, und zwar Patentrichter und zuvor Beamter bei der Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften, die im Deutschen Patent- (heute: und Marken-) amt aufgehängt ist. Die Rechtsschutzordnung des BJV ist ausgelegt für Journalisten, die mit ihren Auftraggebern bzw. Arbeitgebern streiten oder ihre Urheberrechte durchsetzen wollen. Sie sieht keinen Berufsrechtsschutz für nicht hauptberuflich journalistisch Tätige vor. (Nachtrag 5. Juli: Wäre ich haftendes Vorstandsmitglied gewesen, als der Rechtsschutzantrag einging, hätte ich einen so schwer wiegenden Verstoß gegen die Regularien auch nicht mitgetragen. Die jahrelange Rechtsschutzpraxis im BJV sieht so aus, dass regelmäßig sogar Anträge von Journalisten bezüglich einer schriftstellerischen Nebentätigkeit abgelehnt werden. Streitigkeiten bezüglich wissenschaftlicher Fachliteratur liegen noch weiter weg von dem von den BJV-Mitgliedern beschlossenen Zweck des Rechtsschutzetats.)

Vogel sah auch nicht genauer hin, er hat das fragliche Gesetz höchstpersönlich mitgestaltet, wie hier im Blog bereits zu lesen war. Er setzte gerichtlich seine Interpretation des betreffenden Paragrafen durch, die im Widerspruch zur Gesetzesbegründung steht.

„Vogel wurde fortwährend als Quertreiber und Spielverderber dargestellt; als verwöhntes Kind, das die Erwachsenen bei wichtigen Tätigkeiten mit seinem Geplärr störte.“

Das ist so bösartig neben der Spur, wie es nur jemand schreiben kann, der nicht dabei war. Die Vogel zugeschriebenen Attribute, an die ich mich erinnere, sind: Rechthaber, Kohlhaas, Sturkopf, Prinzipienreiter. Ich möchte hinzufügen, dass diese Zuschreibungen sich aus dem Umstand ergaben, dass a) die jeweiligen Regierungsparteien zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran gelassen haben, dass sie die Verlagsbeteiligung nicht abschaffen wollten, und b) die Geräteabgabe als mit Abstand größte Einnahmequelle der Verwertungsgesellschaften unter Dauerbeschuss der Industrielobby stand und steht, so dass immer klar war, wer davon profitieren würde, wenn die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen auf eine Zerreißprobe gestellt würde. Martin Vogel schaffte es immer, und zwar meist als einziger, diesen Elephant in the room zu übersehen oder kleinzureden.

„Während sich der Rechtsstreit hinzog, avancierte er bei den Verbänden und Gewerkschaften der Autoren/Autorinnen und Journalisten/Journalistinnen zu einem der beliebtesten Watschenmänner überhaupt.“

Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Er ist der größte Watschnmann in dem Sinne, dass er am laufenden Band all jenen verbale Watschn verpasst, die es wagen, in Sachen Urheberrecht anderer Meinung zu sein als er. Beliebt? Nur bei den Freischreibern.

Hammerschmitt beherrscht übrigens die Kunst der Projektion. Gegen Leute gerichtet, die seine Schwarzweißdenke – pöhse Verwerter, liebe Autoren – nicht teilen, ätzt er:

„Um diesen Stuss unter die Leute zu bringen, benutzt man vorzugsweise die komplett Ahnungslosen und die bis zur Besinnungslosigkeit Überangepassten unter den Autoren selbst.“

Seltsam, seltsam, dass ich immer wieder das Phänomen der bis zur Besinnungslosigkeit Überkritischen beobachten muss, von denen es unter meinen Autorenkollegen leider viel zu viele gibt (und die auf ihre Ahnungslosigkeit stolz sind wie ein Pegidist aufs achsochristliche Sachsen, weil sie Ignoranz gegenüber unliebsamen Wahrheiten mit intellektueller Unabhängigkeit verwechseln). Wer wild um sich schlägt und auf die vermeintlichen Schuldigen eindrischt, ist die perfekte Marionette in den Händen der Lobbyisten, die Urheberabgaben als Handelshemmnisse sehen.

„80 Prozent der Verlage, mit denen ich bisher als Autor zu tun hatte, haben in der einen oder anderen Weise meine Urheberrechte missachtet.“

Dieser Satz erklärt zumindest die persönliche Wut und den Frust des Autors. Aber Wut und Frust sind schlechte Ratgeber, wenn man mehr will, als sich wohlfeil abzureagieren oder für erlittene Unfairness zu rächen.

„Rein rechtlich gesehen haben diese Zustände nichts mit dem aktuellen BGH-Urteil zu tun…“

Genau. Und deshalb reiht sich Hammerschmitt in die lange Reihe der Autoren ein, die beim Vogel-induzierten Echauffieren ihr Thema verfehlt haben.

„…aber sie sind sein primärer gesellschaftlicher Kontext.“

Die These ist steil, aber darüber kann man diskutieren. Für mich ist der primäre gesellschaftliche Kontext die mangelnde Wertschätzung für die Arbeit der Urheber – verbunden mit deren notorischer Unfähigkeit, sich nicht dauernd unter Wert zu verkaufen. Hinter dieser Unfähigkeit wiederum steckt oft eine fatale Mischung aus Sendungsbewusstsein, Geltungsdrang und Eitelkeit, die unserer Kontrolle entgleitet: Zu viele von uns lassen sich mit Applaus kaufen statt mit der dem Werk angemessenen Summe. Wer sich darüber ärgert, dass sein Verleger ihn über den Tisch gezogen hat, der ärgert sich vor allem über sich selbst. Der erste Schritt wäre, sich selbst in gebührender Heftigkeit in den Glutaeus maximus zu beißen und anzuerkennen, dass der Verleger der bessere Kaufmann ist – um dann von ihm zu lernen. Dem Piraten, der sich das E-Book illegal herunterlädt, ist es im Zweifelsfall schnurz, ob er dem Verleger das Geschäft vermasselt oder dem Autor.

„Ich empfinde es als sehr seltsam, meiner Gewerkschaft erläutern zu müssen: Das VG-Wort-Urteil ist einer der seltenen Fälle, in denen der BGH der Schnittmenge zwischen Recht und Gerechtigkeit zu einem kleinen Flächengewinn verholfen hat.“

Ich kann nichts anderes sagen als die Vertreter Ihrer Gewerkschaft, Herr Hammerschmitt: Das ist wirklich Illusion, frommer Selbstbetrug. Pyrrhus dachte auch, er hätte gewonnen.

„Und dass die viel notwendigere Krise bei den Gewerkschaften der Autoren und Journalisten auf gleichem Weg verhindert wird, steht zu befürchten.“

Bei den Autorengewerkschaften halte ich mich raus, bei den Journalistengewerkschaften ist Krise längst Normalzustand. Das größte Übel besteht darin, dass sich ein großer Block an engagierten Freien außerhalb des Journalistenverbandes zusammengetan hat, statt den Laden mal richtig in Schwung zu bringen und verkrustete Strukturen aufzubrechen. Das hat die Interessenvertretung der Journalisten insgesamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.

 

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3 Antworten auf „Jetzt mal konkret, Herr Hammerschmitt!“

      1. Kann ich verstehen *fg*
        Gab Zeiten, da war das ein Qualitätsmerkmal, aber die sind lang vorbei.
        Und sorry, Hammerschmitt heißt der Kollegen natürlich, Tapsfuhler meinerseits.

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