Das Land Niedersachsen plant einen Modellversuch mit Tempo 30 auf Hauptstraßen – und liefert mit diesem vermeidbaren Unfug der AfD eine Steilvorlage.
Das Neueste von Links-vor-Rechts
Vorige Tage bekam ich eine freundliche Mail von einem Sohn unseres früheren Bürgermeisters, im Anhang ein interessantes, wenn auch länglich-juristisches Dokument: ein Urteil der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23.6.2015 (M 23 K 13.3232), verschlagwortet mit „qualifizierte Gefahrenlage, Tempo-30-Zone, Aufhebung, Geschwindigkeitsbeschränkung, Anordnung von Verkehrszeichen“. Darin verdonnern die Richter die Gemeinde Gauting, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und eine Tempo-30-Zone wieder aufzuheben. Als juristischer Laie würde ich den Tenor des Urteils so zusammenfassen: Die Gemeinde hatte sich nicht an die Vorschriften gehalten und den Schilderwald in Straßen ausgedehnt, in denen das völlig unnötig war, weil dort gar keine besondere Gefahr bestand, die sie hätte abwehren müssen. Das Gericht verweist auch auf den Willen des Gesetzgebers, eben jenen Schilderwald auszulichten, weil ein Zuviel eher das Gegenteil bewirke.
Nun hat unser Kaufering zwar seinen Wald ein bisschen ausgedünnt, aber weder konsequent noch auf vernünftige Weise. Die überparteiliche Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mehrheitsfraktion unseres Marktgemeinderats will mit Gewalt fast den ganzen Ort verdreißigzonieren, verschließt aber ihre Augen vor der real existierenden, von Verkehrszeichen und Fahrbahnbemalungen noch massiv verstärkten Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Hier zeigt sich: Manchmal genügen wenige Schilder, um das Gegenteil des Bezweckten zu erreichen und Sicherheit zu vermindern statt sie zu verbessern.
Deshalb noch mal für alle Ratsmitglieder ein paar Erklärungen:
- Zebrastreifen haben in Tempo-30-Zonen nichts zu suchen, auch nicht neben einem Kindergarten, denn sie signalisieren den Verkehrsteilnehmern auf einer Querstraße ohne Zebrastreifen (Löhestraße), sie hätten an der Einmündung der zebragestreiften Straße (Donau- und Mainstraße) Vorfahrt. Das Signal, das der Fußgängerüberweg an die Autofahrer sendet, übertönt das des Verkehrszeichens „rechts vor links“ (schwarzes X im roten Dreieck), welches ebenfalls nicht in Tempo-30-Zonen gehört, weil es stets eine Ausnahme von der Regel verkündet und folglich an dieser Stelle falsche Rückschlüsse auf die vermeintlich geltende Regel provoziert. Aufgrund dessen kann man an besagter Löhestraße sogar immer wieder Busfahrer beobachten, die glauben, sie hätten als von links Kommende Vorfahrt. Gerade heute durfte ich deshalb wieder eine Vollbremsung hinlegen. Ich radelte gerade auf der Donaustraße mit Tempo 30 auf die Löhestraße zu, von rechts kam niemand, doch der Schneider-Bus zur Linken befand sich ungebremst auf Kollisionskurs; der Fahrer würdigte mich keines Blickes. Wäre ich so wahnsinnig gewesen, auf meinem Recht zu bestehen, hätte man mich und mein Bike an der Ecke bei der Bäckerei Wink vom Boden kratzen können. (Mein Dank an die Firma Magura für meine tollen Hydraulikbremsen!) Es sind aber nicht die Busse allein. Es ist mir dieses Jahr vielleicht zwei, drei Mal passiert, dass an dieser Ecke ein Autofahrer meine Vorfahrt respektiert hätte. Und ich radle die Strecke mehrmals pro Woche.
- Doppelt genäht hält nicht besser. Will sagen: Innerhalb von Tempo-30-Zonen hängt man keine weiteren „Zone 30“-Schilder auf. Deren Botschaft ist ein Umkehrschluss: Wenn ich das Schild sehe, muss ich selbst außerhalb der Zone sein. Das Negativ-Beispiel ist wieder die Löhestraße. Biegt man von der Kolpingstraße in die Löhestraße ein, passiert man bereits ein Zonenschild, doch an der Main- und der Donaustraße hängen weitere solche Verkehrstafeln. Wie sollen sich die Leute da bitte merken, wo die Zonen anfangen und wo sie aufhören?
- Vorfahrtsschilder gehören laut StVO aus besagten Gründen ebensowenig in 30er-Zonen wie Ampeln. Nun ist die Kreuzung Iglinger Straße/Dr.-Gerbl-Straße (Elektro-Hilscher) so unübersichtlich und zugleich verkehrsreich, dass es dort ohne eindeutige Signale nicht geht. Eine Ampel wäre für diese „qualifizierte Gefahrenlage“ das Beste, Vorfahrt ist das Mindeste. Da daran nicht zu rütteln ist, solange niemand dort einen Kreisverkehr baut, verbietet es sich von selbst, eine Tempo-30-Zone auszuweisen, die diese Kreuzung einschließt. Wer die StVO ernst nimmt, muss also zu dem Schluss kommen, dass der jüngste Beschluss des Gemeinderats in der vorliegenden Form schlichtweg nicht genehmigungsfähig ist.
Für ein autofreies Kaufering
Was unser Marktgemeinderat da macht, ist halber Kram: Tempo 30 und rechts-vor-links in ganz Kaufering außer der Bayernstraße, der Viktor-Frankl-Straße, dem nördlichen Teil der Hessenstraße und der alten B17. Begründet wird das mit angeblich höherer Sicherheit und dito Lebensqualität.
Mehr Sicherheit? Das erinnert mich an die Argumentation der Partei, die es soeben in den Bundestag geschafft hat. „Für ein autofreies Kaufering“ weiterlesen
Kaufering: Rinks vor lechts und kein Ende
Das Erlebnis, in Kaufering Rad zu fahren, kann man inzwischen so auf den Punkt bringen: Wer geradeaus radelt, muss an jeder Kreuzung und Einmündung auf Schritttempo abbremsen, um dem von links kommenden Fahrer eines Autos mit eingebauter Vorfahrt nicht die schöne Motorhaube zu verbeulen oder von einem eiligen Kurierfahrer schwungvoll ins Jenseits befördert zu werden.
Autofahren in Kaufering kann man ähnlich beschreiben: Wer geradeaus fährt, sollte an jeder Kreuzung und Einmündung auf Schritttempo abbremsen, um nicht mit dem von links kommenden Traumtänzer zu kollidieren.
Das ist – wie auch immer die Mitglieder unseres zerstrittenen „Marktgemeinderats“ (also Gemeinderats) es sehen – der Status quo. Und zwar nicht nur in der Riesen-Tempo-30-Zone, die voriges Jahr in einem kollektiven Anfall von Gutmeinerei westlich der alten Bundesstraße 17 eingeführt wurde, sondern auch östlich derselben, wo es schon ein paar Jahre so geht.
Denn:
- Viele Menschen wissen spontan nicht, wo rechts ist und wo links. Für sie ist der Straßenverkehr die reinste Querfront.
- Viele Menschen haben die Rechts-vor-links-Regel nach Verlassen der Fahrschule gleich wieder vergessen. „Rechts vor links“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung lediglich eine Schikane, die sich Fahrprüfer ausgedacht haben, um Leute durch die theoretische Prüfung rasseln zu lassen.
- Viele Menschen fahren unterbewusst so weiter, wie sie auf der jeweiligen Straße schon immer gefahren sind.
- Viele Menschen beachten weder Verkehrsschilder noch das Fehlen derselben, sondern lassen sich davon leiten, dass eine Straße aussieht, als sei sie eine Vorfahrtsstraße. Dass manche Straßen so aussehen, kommt wiederum daher, dass sie vor Jahr und Tag tatsächlich als Vorfahrtsstraßen geplant und angelegt wurden. Man nennt den Effekt „gefühlte Vorfahrt“. Er verschärft sich natürlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs mit eingebauter Vorfahrt; das nennt man dann „faktische Vorfahrt“. Deren normative Kraft lässt sich durch Beschlüsse von Markt- und sonstigen Gemeinderäten leider nicht schmälern.
Kauferinger Grüne: Mit Tempo 30 auf den Holzweg
Wer mich kennt, weiß, dass mir die Grünen – zumindest die Realos – trotz mancher Verirrung immer recht sympathisch waren, verglichen jedenfalls mit dramatypischen Parteifiguren à la Andy Scheuer, Sigmar Gabriel oder Rainer Brüderle.
Unsere lokalen Grün-Alternativen jedoch geben sich gerade wieder einmal größte Mühe, sich meine letzten Rest-Sympathien zu verscherzen. In ihrem aktuellen Faltblättle „Kauferinger Express“ reiten sie erneut auf ihrem Lieblingsthema „Tempo 30“ herum. Dabei vermischen sie dieses ideologisch-populistische Dogma mit anderen verkehrspolitischen Zielen zu einem ungenießbaren Brei, indem sie die „Leitlinie Verkehr“ unserer Gemeinde vorschieben. In dieser geht es insbesondere um Folgendes: „Kauferinger Grüne: Mit Tempo 30 auf den Holzweg“ weiterlesen