Dirk von Gehlen über C3S – ein Mashup

Unter der Überschrift „Künstlerselbsthilfe“ gibt Dirk von Gehlen im heutigen SZ-Feuilleton wieder einmal eine Kostprobe seines mit Voreingenommenheit gewürzten Halbwissens in Fragen des Urheberrechts zum Besten. Es geht um die Idee einer zweiten Musik-Verwertungsgesellschaft neben der Gema.

Da Kollege Gehlen auf Angebote, sein schlagseitiges Weltbild durch Input von Informationen und nähere Erläuterung anderer Sichtweisen auszutarieren, bis dato äußerst zurückhaltend reagiert hat und das „Lob der Kopie“ als Mutter aller kreativen Dinge singt, bietet es sich an, seine Einlassungen in Form eines Mashups zu überarbeiten:

Vor etwas mehr als zehn Jahren machte der amerikanische Jurist Lawrence Lessig in Stanford eine Idee publik, die viele für unrealistisch hielten. Lessig hatte die Situation im Urheberrecht analysiert…

Falsch, mein Lieber, und das wissen Sie. Er hat mitnichten das Urheberrecht as we know it, sondern das in den USA geltende Copyright zerfieselt. Was Lessig störte, wäre in deutscher Terminologie am besten mit „Leistungsschutzrecht der Verleger“ umschrieben, wie sich anhand einer Rede aus dem August 2002 schön nachvollziehen lässt. „Dirk von Gehlen über C3S – ein Mashup“ weiterlesen

Drucker- und PC-Abgabe sind EU-Richtlinien-konform

Frisch aus Luxemburg:

„Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers erhoben werden. Die Mitgliedstaaten verfügen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Schuldners dieser Abgabe, durch die den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke vergütet werden soll.“

Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 80/13 

Hier das juristische Original-Dokument.

Und hier die Presseinfo der VG Wort:

EuGH bestätigt Vergütungsanspruch der Urheber für Drucker und PC 

München, 27.06.2013. In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für die Vervielfältigung geschützter Werke durch Drucker oder PC eine Gerätevergütung zu entrichten ist. 

In den seit 2002 eingeleiteten Klageverfahren der VG WORT gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PC hatte der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dem Europäischen Gerichtshof im Jahre 2011 mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt.  „Drucker- und PC-Abgabe sind EU-Richtlinien-konform“ weiterlesen

Was Kramm eigentlich meint

Der Musikpartisane hat sich ein Wahlk(r)ampfvideo des Piraten Bruno Kramm vergenommen. Bitte mit dem Cursor auf der Pausetaste anschauen: Man kann die Untertitel kaum verstehen/würdigen, wenn gleichzeitig der Große Selbstdarsteller auf einen einschwätzt.

UK: Künstlich verwaiste Werke schaffen?

„Is The UK Government Trying To Kill Off Photographers?“

…fragt der englische Fotograf Simon Crofts aus leider gegebenem Anlass. Und die Trolle und Unverständigen ziehen vom Leder. Einer von ihnen fragt:

How do you believe the law should threat orphaned works?
What should be the definition of orphaned works?

Hier mein Versuch, das auf Englisch zu beantworten.

 

Google, der Wert der Fotografie und der Fellow

Beim Computeraufräumen stieß ich gerade noch einmal auf einen nicht mehr ganz frischen Blogeintrag von Tobias Schwarz. Das ist dieser junge Typ, der sich mutwillig „Isarmatrose“ nennt, obwohl (1.) er an der Spree wohnt, (2.) es auf der Isar mangels Schiffbarkeit nur Flößer gibt und (3.) für ein gestandenes Münchner Mannsbild allenfalls „Eisbachsurfer“ ein satisfaktionsfähiger Web-Nick wäre.

Für alle, die ihn noch nicht kennen: Tobias Schwarz sieht aus wie ein Knallroter zur Zeit der Ostermärsche, diente mal (nomen erat omen) den Schwarzen, und während seine Gesinnung in auffälligen Orangetönen schillert, verdingt er sich heute bei den Grünen – als Kreisgeschäftsführer Berlin-Lichtenberg sowie Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.Als Werkstudent hat er schon in der Öffentlichkeitsarbeit des scheingrünen Lobbyverbandes CO2ncept plus (dessen industrielle Mitglieder sehr froh waren, von der EEG-Umlage entlastet zu werden) sowie bei McKinsey gastiert, was allein wegen seines Äußeren jedes linke Vorurteil über die Mäckies ins Wanken bringt. Vielleicht wuchsen ihm Mähne und anachronistischer Zottelbart ja auch erst später, oder Mitarbeiter ohne Kundenkontakt dürfen das. Wie auch immer: Ein CV mit 18 Positionen binnen fünf Jahren zeigen außer ihm nicht viele im Netz (vielleicht auch deshalb, weil mehr manchmal weniger bedeutet).

Also sprach Tobias Schwarz:

„Fotografie existiert nicht deshalb, weil damit Geld verdient werden kann.“

Tja, liebe, arme Fotografen und Bildjournalisten, wie Ihr seht, zäumt hier ein Teilzeit-Urheber (Online-Fachautor und sogar stolzer Inhaber eines VG-Wort-Wahrnehmungsvertrags) gewaltsam den Pegasus vom Schwanz her auf. Und merkt es nicht in seiner Kurzsichtigkeit.

Es ist nur dummerweise so, liebe Netzgrüne: Hätte man mit Fotografie nie Geld verdienen können, gäbe es sie nicht. Louis Daguerre, George Eastman, Carl Zeiss, „Google, der Wert der Fotografie und der Fellow“ weiterlesen