Wozu Urheberrecht? (4) – Gibt es Raubkopierer?

Gemessen an der langen Geschichte des Terminus „Raubkopie“ ist erstaunlich, dass die Raubkopierer… Entschuldigung! …die mutmaßlichen Anfertiger illegaler Kopien sich erst neuerdings über den Begriff „Raubkopierer“ echauffieren. Und dass sie sogar Unterstützung von Rechtsanwälten erhalten.

Der Neologismus „Raubkopie“ kam vor über 20 Jahren auf, als Ableitung vom Raubdruck. 1988 gründeten Microsoft und andere Softwarehäuser die Business Software Alliance (BSA) als Lobbyorganisation. Sie ging gegen Leute vor, die Disketten mit Software vervielfältigten. Das war ein neues Phänomen; es gab damals allerdings schon Begriffe wie „Tonträger- und Videopiraterie“.

Lange hielten die „Räuber“ die Füße still. Die damaligen Täter waren allerdings oft Firmen, die nur eine Lizenz kauften und das Programm dann auf mehreren Rechnern installierten. Oder Mitarbeiter dieser Firmen, die sich die Disketten ausliehen und zu Hause auf den PC kopierten. Sie wussten, dass das strafbar ist, und waren einfach nur froh, wenn sie keiner erwischt. 

Erst vor ein paar Jahren begannen Kopisten in verschiedenen Ländern, Konzepte für ein Gegenlobbying zu entwickeln. Anfang 2006 gründete sich in Schweden die Urmutter der Piratenparteien, die Piratpartiet.  Der Witz daran ist, dass sich die Leute selbstbewusst „Piraten“ nennen, was ja nichts als „Seeräuber“ heißt. Die Metaphorik passt perfekt zum Surfen auf dem Meer namens Internet und zum ersten Browser, dem Navigator („Steuermann“) von Netscape.

Wenn die gleichen Leute heute spitzfindig-juristisch darauf verweisen, den Straftatbestand des Raubes erfülle nur die gewaltsame Wegnahme einer Sache, entbehrt das nicht einer inneren Schizophrenie.

Also: Wer sich über „Raubkopierer“ und die „Raubkopie“ aufregt, ist ein Heuchler, der vergessen machen will, dass die Metapher zum Selbstbild der putativen Täter gehört. Wer sich Pirat nennt, kokettiert mit der Gewalt, die er natürlich nur im übertragenen Sinne anwendet: Er attackiert die Urheber um ihrer Schätze willen und beraubt sie ihrer Möglichkeiten, mit ihrer Arbeit Geld zu verdienen.

Unter dem Vorzeichen der Politischen Korrektheit soll uns Autoren sogar verboten werden, vom Diebstahl Geistigen Eigentums zu sprechen, da streng juristisch auch kein Diebstahl vorliege, der laut Strafgesetzbuch die Wegnahme einer beweglichen Sache ohne Gewaltanwendung oder vorherige Gewaltandrohung voraussetze.

Dazu kann ich nur sagen: Wenn moderne Ganoven keine Geldtransporter mehr überfallen oder Tresore knacken müssen, um Beute zu machen, sondern Konten cracken und virtuelle Geldströme auf eigene Tarnkonten umleiten, darf ich diese Gentleman-Gangster dann auch nicht mehr als Bankräuber bezeichnen? Die könnten ja auch beleidigt sein, weil sie nur eine nicht rechtmäßige Überweisung getätigt haben, so gewaltfrei wie ein sächsischer Goldmann.

Näheres zum Begriff des Geistigen Eigentums in der nächsten Folge.

Fortsetzung folgt

Sie sind der oder die 2222. Leser/in dieses Beitrags.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert