…lautete schon 2006 die Überschrift eines nie veröffentlichten Essays, das ich gegenlesen durfte. Der Autor war ein hochrangiger Beamter und traute sich dann leider nicht, den Text zu publizieren. Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Bestandsdatenabfrage passt genau in das damals skizzierte Bild eines Staates, dessen Exekutive und Legislative der Versuchung nicht widerstehen können, die heutigen technischen Überwachungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Wir sind aber bis heute nicht an einem Punkt angekommen, an dem die „Mainstream“-Medien diese Tendenzen durch Wegschauen billigen würden, wie es einige Leserbriefschreiber und Forendiskutanten gerne unterstellen. Hier sind einige Links, die das Gegenteil belegen:
http://www.tagesschau.de/inland/bundesrat358.html
http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/internet1073.html
P.S.: Heute (12. Juni) kippte mir ein offenbar verfolgungswahnsinniger Troll einen Kommentar in die Mailbox (siehe unten). Ich lasse das einstweilen zu dokumentarischen Zwecken mal stehen, damit man sieht, welche Gegenreaktionen übertriebenes Sicherheitsstreben des Staates bei manchen angstgesteuerten Menschen auslöst.
Sie sind der oder die 4806. Leser/in dieses Beitrags.
Das Bundesverfassungsgericht liefert den Beweis, dass wir keinen Rechtsstaat haben.
Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit .
Das Verfassungsgericht genügt diesem rechtsstaatlichen Erfordernis nicht, denn es hat eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren. (vgl http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ).
Eine Verfassungsbeschwerde ist aber nur die Ultima Ratio. Entscheidend ist, dass die Parteien, die die Parlamentarier stellen, wieder lernen, was Rechtsstaatlichkeit heißt – nämlich nicht einem Überwachungsstaat ein Mäntelchen der konstruierten Legalität umzuhängen, sondern bürgerliche Freiheiten zu schützen. Leider hat die FDP ja auf ganzer Linie versagt.
Justiz, Psychiatrie, Banken und Politik: Die Gruppe aus Obrigkeiten treibt es gegen den Untertan – wie seit Jahrtausenden.
Das Landgericht Bayreuth hat angeordnet, dass Gustl Mollath bis zu einem weiteren Prüftermin im Juni 2014 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Von ihm seien „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten“. Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht bzw. die Obrigkeiten treiben es immer toller bis zur Revolution.
Unser Staatsmanagement meint offenbar, dass es den Rechtsstaat erfunden hat und tut wie früher im „Sozialismus“ so, als gebe es in seinen Reihen folgendes nicht:
Egoismus, Institutionen-Egoismus, Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung, Gruppenaggressivität sowie die Lust auf Unterjochung. Auch werden üblicherweise Heuchler gefördert und Kritiker geächtet. Das den Verhaltensgesetzen entsprechende Gruppenverhalten der Obrigkeiten darf man allerdings nicht behaupten. Die Äußerung „Justizkumpanei“ ist als üble Nachrede strafbar. Der Ehrenschutz der Richter hat Vorrang.Das Einlegen eines Rechtsmittels ist übrigens eine Kritik an der Obrigkeit, die in den meisten Fällen zur Ächtung des Kritikers führt.
Eine alte Juristenweisheit zum Egoismus der Justiz lautet: Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand und das soll offenbar so bleiben.
Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
“Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. Ihr einziger Entlastungseffekt für das BVerfG besteht darin, dass die Instanzanwälte die 2-Wochenfrist des § 321a ZPO versäumen.” (Quelle).
Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie für die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat ungerechtfertigt an den Rechtssuchenden. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt ähnlich, nämlich durch Pflege des willkürlichen Richterrechts im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl.). Das Bundesverfassungsgericht ist eine Fehlkonstruktion, weil damit der Machtapparat über sich selbst richtet und sich dementsprechend das BVerfG für die Selbstgefälligkeit des Machtapparates einsetzt. Das BVerfG hat z.B. im Beschluss vom 30.4.2003 – 1 PBvU 1/02 – BVerfGE 107, 395 behauptet: „Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebietet es, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen“. Das ist Heuchelei, denn selbst die Bedingungen zum Bundesverfassungsgericht sind undurchschaubar und damit willkürlich.
Tatsache ist: Das verfassungswidrige Richterrecht ist auf dem Vormarsch und untergräbt den Rechtsstaat systematisch (vgl. z-B.).
Es sind neben dem Fall Mollath weitere Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B., http://wikimannia.org/Claus_Plantiko, http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/.
Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist z.B. wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“. In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik).
Weitere Folgen der freien Entfaltung des Egoismus der Oberschicht:
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm).
Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf.
Von zehn Rechtsbeugungen ist im Fall Mollath die Rede. Rechtsbeugungen sind einfach systemkonform. Der Rechtsstaat ist nur Fiktion. Rechtsbrüche werden bis zum Justizministerium gedeckt.
Vielleicht liegt das an den von Experimenten bekannten Unterjochungsinteressen mit Gruppenverhalten?
Ein Richter a.D. dazu: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B.).
Gesellschaftsstrukturen und Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B.).
Auweia. Sie sind mir ja ein schöner Verschwörungstheoretiker. Ich habe jetzt weder Zeit noch Lust noch Kondition, all diese Links abzusurfen. Jedenfalls lässt sich aus der Tatsache, dass es schwarze Schafe in Justiz und Politik gibt, keineswegs schließen, dass alle weiß erscheinenden Schafe ebenfalls schwarz wären. Dass hier und da Unrecht geschieht, heißt nicht, dass NUR Unrecht geschähe. Sie steigern sich da offenbar in Vorurteile hinein. Und das schadet mehr als es nützt. Man sollte sich schon auf die realen Fälle konzentrieren.