(Text vom 3. Mai, leicht aktualisiert am 19. Mai)
Zu der Zeit, als die Entscheidung fiel, sollte ich mich auf ärztliches Anraten eigentlich schonen und Stress vermeiden. Als Verwaltungsratsmitglied der VG Wort konnte ich aber leider auch im Krankenstand nicht vermeiden, mitzubekommen, was der BGH in unserem Rechtsstreit mit Martin Vogel entschieden hat, und vor allem, wie jetzt viele Kollegen im Netz auf uns Autorenvertreter verbal eindreschen. Von Leuten, die sich nie auch nur auf einer Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten (da darf jeder Autor hin, der sich angemeldet hat) haben blicken lassen, als „Verräter“ gemobbt zu werden, ist Stress der ganz fiesen Art und meiner Genesung gewiss nicht zuträglich. Aber ich will nicht jammern.
Damit die Beschimpfungen künftig vielleicht ein wenig fairer ausfallen, möchte ich heute deshalb einen um Sachlichkeit bemühten Blogbeitrag von Jan Drees mit dem Titel „Warum verbünden sich Schriftsteller mit Verlagen?“ zum Anlass nehmen, ein paar Hintergründe zu erklären und Missverständnisse gerade zu rücken. Das erste Missverständnis vorab: Wir verbünden uns nicht mit Verlagen und Verleger sind auch nicht per se unsere Gegner, denn die VG Wort ist ein Verein, in dem beide Seiten schon immer (also seit 1958) gleichberechtigt waren; die gewählten Vertreter beider Lager begegnen sich in dieser Arbeitsgemeinschaft auf Augenhöhe. Das Gegenteil der als Frage formulierten Feststellung ist vielmehr richtig: Viele Vogel-Fans bemühen sich derzeit darum, einen Keil zwischen uns und die Verleger zu treiben und ausgerechnet an der Stelle eine Front zu eröffnen, wo wir zumeist konstruktiv und produktiv miteinander reden können. Also dort, wo die Gemeinsamkeiten größer sind als die unleugbaren Interessengegensätze, die es überall dort gibt, wo wirtschaftlich Stärkere und Schwächere miteinander Geschäfte machen.
Jan Drees behauptet nun also:
„Das (Urteil) freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler.“
Das ist nicht wahr. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man diesen Eindruck bekommen, doch die apodiktisch daherkommende Verallgemeinerung ist falsch, so dass der ganze Dreessche Blogtext auf einer falschen Prämisse beruht.
Wissenschaftler haben es heute mehr denn je selbst in der Hand, ob sie in den traditionellen Fachverlagen wie Elsevier publizieren, weil sie sich davon mehr Prestige oder eine steilere Karriere versprechen, oder ob sie es online im „Open“-Lager probieren, das noch mit gewissen Vorbehalten kämpft, aber doch wohl viel Zulauf hat und immer mehr Reputation gewinnt. Wie dem auch sei: Keiner schreibt seinen Fachzeitschriftenaufsatz oder sein naturwissenschaftliches Fachbuch wegen der VG Wort-Tantiemen, seien es nun 50 oder 100 Prozent, und schon gar nicht wegen des Verlagshonorars. Forscher schreiben, um zu bleiben. Publish or perish. Die Urhebervergütung ist ein Zubrot. Lukrativ sind akademische Bücher für ihre Urheber bestenfalls, wenn sie Standardwerke in einem Massenfach sind und entsprechend vom Verlag honoriert werden.
Der Witz ist: Während die Wissenschaftler, die sich mit der Tatsache abgefunden hatten, dass für sie mit dem Schreiben kaum etwas zu holen ist, in all den Diskussionen um die causa Vogel auffallend still blieben und immer noch sind, jubilieren jetzt ausgerechnet meine lieben Journalisten-Kollegen in Scharen über das von einem Wissenschaftsautor erstrittene Urteil, ohne dass sie auch nur dessen Begründung abgewartet hätten. Es sind die Leute, die sich jahrzehntelang (mit sehr, sehr wenigen Ausnahmen) einen feuchten Kehricht darum gekümmert haben, wie das Urheberrecht funktioniert und warum es wofür wieviel Geld gibt oder bei wem nun tatsächlich ein Verlegeranteil abgezwackt wird. Manche wissen nicht einmal, dass es bei ihnen nur 30 und keine 50 Prozent sind.
Als die branchenübliche Vergütung unserer originären Arbeit – also das Honorar für die Erstveröffentlichung – noch grundsätzlich anständig bis komfortabel war (regionale Tageszeitungen natürlich ausgenommen), redete sich der bereits hochbetagte Gründer der VG Wort, Georg Kahn-Ackermann, auf Versammlungen des Journalistenverbandes den Mund franselig, um unsereinem die Bedeutung der kollektiven Wahrnehmung der Zweitnutzungsrechte durch unsere Verwertungsgesellschaft klarzumachen. Das Höchste, was der Altmeister damals gegen Ende des 20. Jahrhunderts erreichte, waren ein paar neue Wahrnehmungsverträge im Kreis derer, die Anspruch auf Pressespiegel-Tantiemen hatten.
Das Geld nahmen die Journalisten gern, Partizipation war ihnen zu anstrengend: Auf die jährlichen Versammlungen der Wahrnehmungsberechtigten bequemt sich bis heute nur ein winziges Häuflein von schreibenden Kollegen; die meisten Teilnehmer kommen aus einem der beiden alternierenden Tagungsorte München und Berlin, reisen also mit dem Nahverkehr an. Das volle Mitspracherecht fordern auch nur wenige (wozu auch, wenn man im Web über seine Funktionäre stänkern kann?). Obwohl wir die einst hohe Eintrittshürde zu einem kleinen Mäuerchen stutzen konnten, beantragt alle paar Monate mal ein Journalist die Mitgliedschaft (die gerade mal 10 Euro im Jahr kostet). Ohne die genauen Zahlen zu kennen, fürchte ich, dass mehr Mitglieder wegsterben als neue nachrücken. Vorbildlich aktiv sind paradoxerweise nur die Dokumentarfilmer, die mangels Verleger-Gegenseite von der Vogel-Problematik gar nicht tangiert sind.
Als Kahn-Ackermann vor 13 Jahren aus Alters- und Gesundheitsgründen seinen Sitz im Verwaltungsrat aufgab (als Ehrenpräsident behielt er lebenslanges Anwesenheitsrecht bei allen Sitzungen), rückte ich als relatives Greenhorn in das Gremium nach – und im DJV waren sie froh, dass es jemanden gab, der sich das Ehrenamt freiwillig antat. In dieser für einen Nichtjuristen nur sehr begrenzt amüsanten, aber wichtigen Funktion machte ich Bekanntschaft mit Martin Vogel, der mir nicht nur als Jurist und Mitautor des „Professorenentwurfs“ zum 1. Korb der UrhG-Novelle vorgestellt wurde, sondern auch als Sohn eines Journalisten, der sich für unseren Berufsstand einsetze.
Wäre es nach dem kompromisslosen Dickschädel Vogel gegangen, wäre schon 2002 explizit ins Gesetz geschrieben worden, dass den Autoren 100 Prozent zustünden. Seine radikale, aus Autorensicht durchaus konsequente Haltung hatte aber politisch keine Chance, nicht zuletzt deshalb, weil man damit unausweichlich das Fass „Leistungsschutzrecht für Printverlage“ aufgemacht und eine Spaltung der VG Wort riskiert hätte. Dies ist auch der Grund, weshalb Vogel mit seinen Ideen nicht einmal im Journalistenverband und bei den Kollegen von der dju/ver.di auf die von ihm erwartete Gegenliebe stieß.
Wie stur er sein kann, zeigte sich, als er während der Debatten zum „2. Korb“ unserer bayerischen Mitgliederzeitschrift „BJVreport“, deren Redaktionsleiter ich war, einen Text zu seinem Thema „100 % für Autoren“ angeboten hatte, der die Länge unserer Titelgeschichten überschritt. Zum Kürzen auf vier Seiten – das wäre immerhin noch eine 20.000-Zeichen-Bleiwüste gewesen – war er nicht bereit. Nach langwierigen Diskussionen blieb am Ende nur die Lösung, den 28.000-Zeichen-Text als sechs Seiten lange PDF online zu stellen und im Heft lediglich darauf zu verweisen. Man muss hinzufügen, dass dieser Text scharfe Attacken gegen die Berufsverbände der Autoren enthielt (explizit auch gegen uns und implizit gegen meine Person). Wir haben uns der Diskussion, ob unsere Kompromissbereitschaft legitim war, durchaus gestellt.
Vogel hatte sich damals bereits einen Namen gemacht als der Mann, der auf Mitgliederversammlungen der VG Wort als 1-Mann-Opposition auftrat. Seine Position war sinngemäß: Es ist nicht unser Problem, dass die Verlage kein Leistungsschutzrecht haben, aber wenn sie eins bekommen, muss das on top kommen, also ohne die Autorenvergütung zu schmälern. Wohlgemerkt war dies im Frühjahr 2005, im letzten Jahr der zweiten Regierung Schröder – und der Bastakanzler hatte den Geräteimporteuren (sprich: dem Bitkom) bereits versprochen, dass die Abgaben proportional zum Verkaufspreis gedeckelt werden. Justizministerin war Brigitte Zypries, die es einmal fertig brachte, am „Tag des Urhebers“ Seite an Seite mit Industrievertretern in die Kamera zu grinsen. Mit anderen Worten: Vogels Vorstellungen waren die Taube auf dem Dach – aus realpolitischer Sicht völlig illusorische Ziele.
Nun gehört aber der Kompromiss zur DNS der VG Wort. Die Gesellschaft setzt sich zusammen aus drei Autoren- und drei Verleger-„Kurien“ (Berufsgruppen); die Satzung ist seit jeher auf Konsens getrimmt. Der Autor und SPD-Abgeordnete Kahn-Ackermann hatte die VG Wort einst gemeinsam mit Verlegern aufgebaut – eine diplomatische Meisterleistung angesichts der widerstrebenden Partikularinteressen (später wurde die VG Wissenschaft ins Boot geholt). Gemeinsam mit dem CSU-Mann Reinhold Kreile (der Öffentlichkeit vor allem in seiner Zeit als GEMA-Chef bekannt geworden) setzte er zur Zeit von Xerography und MusiCassette Kopier- und Bibliotheksabgabe politisch durch. Kahns Vermächtnis – vom langjährigen Vorstand Ferdinand Melichar gepflegt – bestand darin, dass Autoren und Verleger mit vereinten Kräften den Geräte- und Leermedienherstellern sowie den Bibliotheken und Sendern möglichst viel Geld abknöpfen. Als einmal geklärt war, dass wir Autoren 70 Prozent bekommen und die Verleger 30 (bei der VG Wissenschaft war’s 50:50), gab es jahrzehntelang keine Verteilungskämpfe. Die VG Wort war immer ein Zweckbündnis, eine Interessengemeinschaft.
Natürlich wäre ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für die Verleger die rechtsdogmatisch sauberere Lösung gewesen, insoweit hat Vogel Recht. Aber der Preis für eine entsprechende Gesetzesänderung (die man in Berlin eh niemandem hätte vermitteln können), wäre gewesen, dass beide Fraktionen der VG Wort separat mit den Zahlungspflichtigen aus der UE- und IT-Industrie über ihre Ansprüche verhandeln müssten. Dass ein getrenntes Marschieren per saldo mehr Geld gebracht hätte, war illusorisch; selbst die rotgrüne Regierung unter Gerhard Schröder sorgte sich, wie gesagt, mehr um die Abgabenbelastung der Geräteindustrie als um die Ansprüche der Urheber. Im Klartext: Die formale Trennung nach Urheber- und Leistungsschutzrecht hätte eine Spaltung der VG Wort im Sinne eines Divide et impera zur Folge gehabt, mit der Geräteindustrie in der Rolle des Imperators. Besonders wichtig zu wissen: Genau zu dieser Zeit arbeiteten wir in der VG Wort an METIS, dem Meldesystem für Texte auf Internet-Seiten. Wir mussten es schaffen, zwecks Vermeidung einer willkürlichen Verteilung der Einnahmen die Zugriffe zu zählen. Dazu brauchten wir die technische Hilfe der Website-Betreiber, sprich: auch vieler Verlage. Diese waren gesetzlich nicht dazu verpflichtet, uns die Daten bereitzustellen (ein weiterer Fall von handwerklichem Pfusch bei der Gesetzgebung). METIS bedeutete für sie nur Kosten. Es wäre also kurzsichtig gewesen, einen Krieg mit den Verlegern anzufangen. Wir hätten uns tief ins eigene Fleisch geschnitten. Die Kooperation war der einzige Weg zu einer Ausschüttung hoher Millionensummen aus der Geräte- und Speichermedienabgabe.
Da weder das Deutsche Patent- und Markenamt als Rechtsaufsicht noch die Wirtschaftsprüfer noch das Bundesjustizministerium noch die abgabepflichtigen Konzerne und Institutionen jemals die gewachsene Ausschüttungspraxis der VG Wort in Frage stellten, schien unsere pragmatische Handlungsweise im übrigen rechtlich einwandfrei zu sein. Es war also nicht, wie man so gerne sagt, dass drei Juristen vier Meinungen haben: Fast alle waren sich einig, allein Martin Vogel vertrat tapfer die gegenteilige Rechtsauffassung, nämlich dass das Abzwacken des Verlegeranteils rechts- oder gar verfassungswidrig sei.
Der mit dem aktuellen BGH-Urteil entschiedene Streit dreht sich übrigens nur um die Neufassung des §63a UrhG im Rahmen der Novelle „2. Korb“, die seit 2008 gilt. Wie in der Urteilsbegründung nachzulesen ist, schrieb der Bundestag ausdrücklich in die Gesetzesbegründung:
„Ein Ausschluss der Verleger von der pauschalen Vergütung wäre angesichts der von ihnen erbrachten erheblichen Leistung auch sachlich nicht hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als den Verlegern im Gegensatz zu anderen Verwertern vom Gesetzgeber bisher keine eigenen Leistungsschutzrechte zugesprochen worden sind. Der neue Satz 2 soll gewährleisten, dass die Verleger auch in Zukunft an den Erträgen der VG Wort angemessen zu beteiligen sind.“
Auf diesen erklärten Willen des Gesetzgebers kommt es laut BGH aber nun „schon deshalb nicht an, weil diese Erwägung im Gesetz keinen Niederschlag gefunden hat“. Mit anderen Worten: Der Bundestag hat bei der Arbeit gepfuscht, der Wortlaut des 63a erfüllt nach höchstrichterlicher Einschätzung nicht den beabsichtigten Zweck.
Was einem Nichtjuristen wie mir nicht einleuchtet: Die völlig unmissverständliche Begründung des Gesetzes wird als komplett unbeachtlich verworfen, während allerlei Gesetzeskommentare von Juraprofessoren, die nicht am parlamentarischen Prozedere beteiligt waren, sowie Fachbeiträge im Urheberrechtler-Zentralorgan GRUR offenbar als maßgeblich zu gelten haben. Sekundärquellen stehen bei der Rechtsauslegung demnach über Primärquellen.
Tut mir leid, aber mich erinnert das an Deutschlehrer, die ihren Schülern Mutmaßungen über die Absicht des Verfassers abverlangen und letztere am besten zu kennen glauben – bis sie dann mal zufällig einem leibhaftigen Autor begegnen, der über die Deutungen nur staunt.
So, Schluss der langen Rede. Vielleicht konnte ich deutlich machen, wieso es sich all jene zu einfach machen, die derzeit in schnoddrigem Ton über uns Autorenvertreter herziehen und uns bar jeder Kenntnis der Hintergründe als „Verräter“ schmähen.
(Fortsetzung folgt)
Sie sind der oder die 8070. Leser/in dieses Beitrags.
Endlich mal ein sachlicher und informativer Text zu diesem Urteil.
Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele Autoren oder sonstige Betroffene oft gar nicht verstanden haben um was es geht, wenn man so liest was Viele jetzt dazu schreiben. Oft geht es ausschließlich um persoenliche Angriffe – diese Erfahrung haben ich und andere auch mit Herrn Drees und seinem Co-Autor beim Versuch gemacht, das Urteil und seinen ziemlich uninformierten, sachlich falschen Artikel in Sozialen Medien zu diskutieren. Statt Argumenten kamen da leider ausschliesslich „character assassinations“.
Zwei Zusatzfragen an dieser Stelle: War das BGH-Urteil wirklich so ueberraschend? Nach dem EuGH-Urteil in Sachen HP vs. Reprobel war doch klar, dass das deutsche System europarechtswidrig ist, oder nicht?
Und: Wie sehen Sie die in Norwegen, Finnland und einigen anderen Laendern eingefuehrten Systeme der Autorenverguetung fuer Kopien und Ausleihen in Bibliotheken im Rahmen von steuerfinanzierten Fonds? Waere so etwas nicht auch in Deutschland sinnvoll?
In jedem Fall wuensche ich Ihnen gute Besserung!
Vielen Dank erstmal. Zu Belgien: Da war der Fall schon deutlich anders gelagert. Verteilungspläne werden bei Reprobel nicht von Mitgliederversammlung verantwortet, sondern vom König. Anderes Rechtssystem. Was die anderen Länder angeht, kenne ich mich als Nicht-Jurist viel zu wenig aus, um da qualifiziert mitzureden.
Lieber Kollege Froitzheim,
den Beitrag habe ich mit Genuss gelesen, danke daüfr und Ihnen persönlich gute Besserung!
Wie wird denn ein Selbstständiger krank geschrieben? Bekommt er Riemen verordnet, mit dem er am Bett gefesselt wird? :-O
Gute Besserung! Und danke für den Post.
Erwähnenswert übrigens: Ich kenne Autoren, die von sich aus Verlage auf die VG-Wort-Tantiemen hingewiesen haben, um einen Vertrag zu bekommen, weil sie wußten, daß an ihren Büchern nur mäßig zu verdienen ist. Es ist also keineswegs so schwarz-weiß, wie es aktuell oft gesehen wird.
Ich bin weder physisch noch metaphorisch ans Bett gefesselt, soll mich sogar bewegen/Sport treiben/an die frische Luft gehen. Wenn man als Freiberufler gesundheitliche Probleme hat, mit denen ein Arbeitnehmer die Gehaltsfortzahlung (zunächst durch den Chef, dann in reduzierter Höhe durch die Sozialversicherung) in Anspruch nehmen kann, bekommt man in den ersten sechs Wochen tatsächlich nichts. Deshalb habe ich bisher, wenn ich krank war, auch darauf verzichtet. Wenn es aber länger dauert als 42 Tage, bekommt man Krankengeld. Wenn man schon nichts verdient, weil man zu schlapp zum Arbeiten ist, wäre es dumm, die Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Man zahlt ja als KSK-Mitglied auch seine Beiträge. (Im übrigen gibt es private Krankentagegeld-Zusatzversicherungen. Ich habe eine, war aber derart lange am Stück gesund, dass ich das Geld nüchtern kalkuliert doch wohl besser auf die Hohe Kante gelegt hätte. Aber so ist das mit Versicherungen: Manchmal ist man ja doch froh, dass man sie bezahlt und nicht gebraucht hat.)