…als heute. Die Glosse auf Seite 1 der Süddeutschen widmet sich dem Mars-Produkt Raider alias Twix („sonst ändert sich nix“). Twix heißt jetzt, wie die SZ behauptet, wieder Raider. Das ist laider nur die halbe Wahrheit. „Das Streiflicht war auch schon mal besser…“ weiterlesen
Dirk von Gehlen über C3S – ein Mashup
Unter der Überschrift „Künstlerselbsthilfe“ gibt Dirk von Gehlen im heutigen SZ-Feuilleton wieder einmal eine Kostprobe seines mit Voreingenommenheit gewürzten Halbwissens in Fragen des Urheberrechts zum Besten. Es geht um die Idee einer zweiten Musik-Verwertungsgesellschaft neben der Gema.
Da Kollege Gehlen auf Angebote, sein schlagseitiges Weltbild durch Input von Informationen und nähere Erläuterung anderer Sichtweisen auszutarieren, bis dato äußerst zurückhaltend reagiert hat und das „Lob der Kopie“ als Mutter aller kreativen Dinge singt, bietet es sich an, seine Einlassungen in Form eines Mashups zu überarbeiten:
Vor etwas mehr als zehn Jahren machte der amerikanische Jurist Lawrence Lessig in Stanford eine Idee publik, die viele für unrealistisch hielten. Lessig hatte die Situation im Urheberrecht analysiert…
Falsch, mein Lieber, und das wissen Sie. Er hat mitnichten das Urheberrecht as we know it, sondern das in den USA geltende Copyright zerfieselt. Was Lessig störte, wäre in deutscher Terminologie am besten mit „Leistungsschutzrecht der Verleger“ umschrieben, wie sich anhand einer Rede aus dem August 2002 schön nachvollziehen lässt. „Dirk von Gehlen über C3S – ein Mashup“ weiterlesen
Drucker- und PC-Abgabe sind EU-Richtlinien-konform
Frisch aus Luxemburg:
„Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers erhoben werden. Die Mitgliedstaaten verfügen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Schuldners dieser Abgabe, durch die den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke vergütet werden soll.“
Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 80/13
Hier das juristische Original-Dokument.
Und hier die Presseinfo der VG Wort:
EuGH bestätigt Vergütungsanspruch der Urheber für Drucker und PC
München, 27.06.2013. In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für die Vervielfältigung geschützter Werke durch Drucker oder PC eine Gerätevergütung zu entrichten ist.
In den seit 2002 eingeleiteten Klageverfahren der VG WORT gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PC hatte der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dem Europäischen Gerichtshof im Jahre 2011 mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt. „Drucker- und PC-Abgabe sind EU-Richtlinien-konform“ weiterlesen
Was Kramm eigentlich meint
Der Musikpartisane hat sich ein Wahlk(r)ampfvideo des Piraten Bruno Kramm vergenommen. Bitte mit dem Cursor auf der Pausetaste anschauen: Man kann die Untertitel kaum verstehen/würdigen, wenn gleichzeitig der Große Selbstdarsteller auf einen einschwätzt.
Schmarotzer sollen ihren Willen bekommen
„Wer illegale Inhalte aus dem Internet herunterlädt wird gerne als Schmarotzer bezeichnet, der sich an keinerlei Gesetze und Regeln halte und obendrein noch den Produzenten und Künstlern jener Inhalte schade.“
Na gut, wenn diese Leute sich gerne so bezeichnen lassen, möge ihnen dieser Wunsch erfüllt werden. Ich mache mit – und zwar gerne.
P.S.: Ich stelle dem Herrn Fennen gerne kostenlos ein paar überzählige Kommata zur Verfügung: ,,,,,
Allerdings habe ich gerade leider kein Mittel gegen abstruse Formulierungen oder Denkfiguren parat (wie „Künstler eines Inhalts“).

