Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht. Bevor ich erkläre, warum Journalismus nichts mit Musikfetzen von Kraftwerk zu tun hat und die vermeintliche Analogie keine ist, lesen Sie bitte diese Passage aus dem Anhang zum LSR-Gesetzentwurf (Hervorhebungen von mir):
Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20. 11. 2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat. Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist, „Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger“ weiterlesen



