Als wir Anfang der Achtziger Tonbandkassetten im Zehnerpack kauften, BASF CrO2 Maxima C90 oder TDK-SA 90, wusste niemand, wieviel vom Kaufpreis an die GEMA ging. Es interessierte auch niemanden. Hauptsache, die Kassetten waren nicht so teuer. Damals kostete eine Kassette 6,50 Mark, ein 10er-Pack 59,50 Mark.
Ich gestehe, dass ich 1985 nicht einmal mitbekommen habe, dass eine Leerkassettenabgabe eingeführt wurde. Bis dahin war nämlich nur für den Kassettenrekorder selbst eine Abgabe fällig gewesen, nicht aber für die Tonträger. „1 Gigabyte für 62 Cent – und die Leute jammern“ weiterlesen
Wenn Sie vergleichen möchten, was im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht von den ursprünglichen Wünschen der Verleger übrig geblieben ist, bitte sehr (rot gestrichen: Verlegerentwurf,gelb hinterlegt: neu im Referentenentwurf, schwarz: übernommen):
§ 87f
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses(Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraushiervon zu gewerblichen Zweckenzu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben zugänglich zu machen. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Presseerzeugnisses oder von Teilen daraus. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
Ein Presseerzeugnis im Sinne dieses Gesetzes ist die redaktionell-technische gestaltete Festlegung journalistischer Beiträge und anderer Elemente auf Papier oder einem elektronischen Träger im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, „Was die Referenten von den Verlegern übernommen haben“ weiterlesen
Wenn ich mal wieder aus dem Piratenumfeld lesen muss, dass Verleger allesamt überflüssig oder gar Mafiosi seien, denke ich hoffentlich an diesen Link. Enno Lenze ist ein Verleger, versteht sein Geschäft und kann es auch erklären. Aus irgendwelchen – vielleicht romantischen – Gründen ist er auch Pirat. Die Parteifreunde von ihm, die keine Ahnung haben (wollen), schicke ich gerne zu ihm in die Lehre. Vielleicht hilft’s ja.
Kein frischer, aber ein dennoch bemerkenswerter Quatsch aus dem Hirn einer Juristin (!)Dame, die sich als „vors.“ (itzende?) „Richterin am LSG Berlin“ ausgibt, nach allgemeiner Lesart also am Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg. Wie sie nun wissen lässt (siehe Kommentare), war damit das Landesschiedsgericht der PiPa gemeint. Offenbar sind die Piratisten so betriebsblind, dass sie meinen, aller Welt seien ihre parteiinternen Kürzel vertraut.
Abgesehen davon, dass ich zwar Nebenerwerbslandwirte kenne, aber keine Nebenerwerbsrichter, die eigentlich sonst in der Softwareentwicklung arbeiten, finde ich es ziemlich dadaistisch, was die Dame schreibt.
Auch ich bin nicht gewillt, die wievielauchimmerte Bohlenband zu finanzieren. Deshalb kaufe ich keine CDs von denen. Ich schaue mir die Sendungen auch nicht an. Ich kaufe mit Ausnahme von Nutella (einem Grundnahrungsmittel mehrerer Familienmitglieder) nicht einmal die typischerweise auf RTL beworbenen Produkte. Also auch keine Umwegfinanzierung. Kurzum: Wären alle wie ich, würde Didä verhungän. Auch Frau Berger wird nicht gezwungen, den Lebensunterhalt dieses Herrn zu sichern. Weshalb fordert sie dann also ein „neues Urheberrecht“?
Ich hoffe, ihre Urteilsbegründungen und ihr Programmcode sind logischer.
Bernd Graff von der Süddeutschen hat den irights.informanten Till Kreutzer interviewt. Dieser liegt allerdings in wesentlichen Punkten falsch. Ich zitiere mal – und gebe meinen Senf dazu.
Kreutzer: „Es sagt keiner, dass die geltenden Gesetze obsolet sind und dass Rechtsbruch plötzlich legitim ist.“
Es gibt durchaus Leute, die das sagen. Einfach mal googlen oder in Foren schauen, dann findet man welche.
Willkommen in meiner Wortpresse. Ich muss Sie gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) warnen – nicht vor mir, sondern vor allem vor Google (s.u.), aber auch vor zwei Kleinigkeiten. Zuerst zu diesen: Ich setze auf diesen Seiten zwei Software-Komponenten (Wordpress-Plugins) ein, die Cookies setzen. Das eine kommt witzigerweise just von dem Plugin, das Sie gerade sehen, weil es Sie über Cookies informiert. Dieses Cookie dokumentiert die Tatsache, dass Sie den Cookie-Hinweis angezeigt bekommen haben; es hat eine Lebensdauer von nur einer Stunde, weniger kann ich nicht einstellen.
Diesen Aufwand muss ich aufgrund der DSGVO leider treiben, denn ich setze harmlose Session-Cookies ein, die es der Verwertungsgesesellschaft Wort erlauben, die Zugriffe auf Texte zu zählen; wenn genügend unterschiedliche Personen dieselbe Seite lesen, bekomme ich von der VG Wort Tantiemen. Das macht mich nicht reich, aber warum sollte ich auf Geld verzichten, das mir von Gesetz wegen zusteht?
Und was passiert da genau? Also: Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die vollautomatisch im Arbeitsspeicher Ihres Computers abgelegt werden. Sie enthalten eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer, eine sogenannte Session-ID. Wie alle Cookies enthalten sie Angaben zu ihrer Herkunft und Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern.
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