Ad ACTA

„Mit Ausnahme der Piraten und Teilen der Grünen haben die deutschen Parteien und mithin die schwarz-gelbe Bundesregierung mitsamt ihren Fraktionen das Aufregerpotential dieser Vereinbarung in der deutschen und internationalen Netzgemeinschaft schlicht verschlafen.“ 

Süddeutsche Zeitung vom 13.2.2012, S. 2

Wer das liest, soll wohl meinen, die SZ-Redaktion sei wacher gewesen. In Wahrheit haben alle, die sich aus der Zeitung, aus dem Radio oder dem Fernsehen über solche Themen informieren, erst vor ein paar Tagen davon erfahren, dass ACTA nicht nur für die Allensbacher Werbeträger-Analyse Computer+Technik steht, sondern auch für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. In der „deutschen und internationalen Netzgemeinschaft“ sah es keineswegs besser aus. Erst im Januar lief die virale Propaganda-Maschine richtig warm.  Es gibt also keine Basis für vorwurfsvolle Sprüche der Nachher-haben-wir-es-alle-vorher-gewusst-Fraktion.

Leider lässt der Kenntnisstand der Besserwisser auch jetzt noch zu wünschen übrig. In der SZ zum Beispiel scheinen die Beiträge aus der Hauptstadt- und der Kulturredaktion nicht oder nicht rechtzeitig über den Schreibtisch von Dr. iur. Heribert Prantl gelaufen zu sein. So erklärt der in diesen Fragen bekanntlich sattelfeste Innenpolitik-Chef im Aktuellen Lexikon das Urheberrecht, doch in unmittelbarer Nachbarschaft subsumieren die Kolleg(inn)en munter alle Arten von immateriellen Schutzrechten unter diesem Stichwort. ACTA ist aber kein Urheberrechtsabkommen, sondern ein umfassendes Anti-Piraterie-Abkommen, bei dem es unter anderem auch um Urheberrecht geht – neben Markenrecht, Patentrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz oder Leistungsschutzrecht. Nicht einmal die Piratenpartei spricht sich für die Freigabe gefälschter Markenprodukte, Medikamente oder Flugzeugteile aus. Ein Komplett-Stopp von ACTA bedeutet, dass diese Probleme ebenfalls nicht mit vereinten Kräften bekämpft werden können, obwohl die Zollbehörden und die geschädigten Unternehmen es dabei oft mit Gegnern aus kriminellen Milieus zu tun haben.

Kurzum: Es ist schlimm genug, dass die hinter den ACTA-Bestrebungen stehenden Staaten Dinge in einen Topf werfen, die man besser getrennt verhandelt hätte. Da müssen Journalisten es nicht noch schlimmer machen, indem sie den Lesern diesen ungenießbaren Eintopf unter dem Namen einer an sich guten Zutat (Urheberrecht) vorsetzen.

Man riskiert wahrscheinlich nicht viel, wenn man wettet, dass die meisten von denen, die gegen ACTA auf die Straße gingen, auch nicht korrekt erklären könnten, was in diesem Abkommen steht, obwohl diese Information längst nicht mehr geheim sind.  Sie wissen vermutlich auch nicht, dass sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits im Juni 2010 gegen die von Frankreich favorisierten Netzsperren für Missetäter ausgesprochen hat:

„Eine Alternative, die gerade unsere Nachbarn in Frankreich beschlossen haben, halte ich allerdings für einen falschen Weg. Nach der Devise „Three strikes and you are out“ wird dort nun nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein. Das Kappen des Internet-Anschlusses ist zudem keine zielgenaue Sanktion. Bei einem Familienanschluss, den mehrere nutzen, würden alle für das Fehlverhalten eines Familienmitgliedes bestraft. Der Rechtsverletzer könnte dagegen über jeden anderen Anschluss weiterhin ins Netz gehen. Netzsperren setzen also an der falschen Stelle an. Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, und es wird auch keine Bandbreitenbeschränkungen geben. Das will ich weder in Deutschland noch verpflichtend in der EU oder in internationalen Abkommen. Deshalb war es mir auch so wichtig, Transparenz in die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen, das Abkommen gegen Fälscher und Raubkopierer, zu bringen. Das ist jetzt geschehen, die EU-Kommission hat die Dokumente offengelegt. Nun kann jeder sehen, in welche Richtung die Verhandlungen laufen, und für mich ist in einem Punkt klar: Netzsperren wären die falsche Richtung.“

Wie gesagt: Ein Aufregerpotential hat damals auch die SZ nicht gesehen. Vielleicht klangen die Äußerungen der Ministerin zu vernünftig, um in ACTA ein Drama zu sehen. Um so wichtiger wäre es, den Lesern jetzt mal genau auseinanderzuklamüsern, was da alles dran hängt und welche Bedeutung immaterielle Schutzrechte in der Weltwirtschaft haben. Tatsächlich geht es den Initiatoren nicht um die Urheber, also Komponisten, Journalisten, Schriftsteller, Fotografen, Drehbuchautoren usw. ACTA ist ein Abkommen, über das immer im Kontext von Welthandelsvereinbarungen geredet wurde. Es geht um die Interessen großer Verwerter von „Intellectual Property“, und dieser Begriff ist heutzutage nicht mehr mit „Geistiges Eigentum“ im traditionellen Sinne zu übersetzen, sondern allenfalls mit „Angeeignete intellektuelle Besitztümer“: Weltweit droht sich die Sicht der Länder mit „Copyright“ durchzusetzen. Und das ist – im Gegensatz zum Urheberrecht im Kant’schen Sinne – ein Verwerter-, ja ein Händlerrecht, das die Produkte von Kopfarbeitern zur Handelsware macht.

Fazit:

Wer Berichten über die dazugehörigen Handelsabkommen den Stempel „Urheberrecht“ verpasst, leistet den Urhebern einen Bärendienst. Traurig ist, dass jeder, der so gedankenlos schreibt, damit seinem eigenen Berufsstand schadet.

HIRN-VOYEUR, JAPANISCHER!

Sie rätseln, was in den Köpfen Ihrer Kinder vorgeht? Fragen Sie Professor Kawashima!

Hand aufs Herz, liebe Eltern, was haben Sie diesmal den Kindern zu Weihnachten geschenkt? Es stand doch sicher wieder etwas von Nintendo auf dem Wunschzettel, und Sie waren hin- und hergerissen: Eigentlich sollte man diese Spielsucht nicht noch fördern, aber wenn man als Erwachsener mal für ein paar Stunden seine Ruhe haben will, gibt es keine bessere Ablenkung für die Bengels als eine gute Konsole mit spannender Software. Sicher haben Sie dann den Kompromiss gesucht: Elektronikspiel ja, aber pädagogisch wertvoll. So etwas wie „Dr. Kawashimas Gehirn-Jogging“ etwa? Mädchen kann man damit vielleicht noch eine Freude machen. Aber Jungs?

Was aber Ryuta Kawashima, im Hauptberuf Forscher an der Universität Tohoku, sich jetzt hat einfallen lassen, könnte im Verhältnis zwischen den Generationen noch für ganz andere Irritationen sorgen. Gemeinsam mit Ingenieuren des Elektrokonzerns Hitachi entwickelte der Hirnexperte ein Sensor-Headset, das man Probanden vor die Stirn hängen kann, wenn man wissen will, was dahinter vorgeht. Die Signale, die das Gerät auffängt, sollen angeblich so klar sein, dass er die Hirnaktivität seiner Forschungsobjekte jetzt in ganz normalen Alltagssituationen studieren kann. Das erleichtert einiges, etwa in der Konsumforschung. Mit bisherigen Methoden konnte zum Beispiel ein Hersteller geschmacksverstärkter Tütensuppen kaum feststellen, wie appetitanregend die geschönte neue Verpackung auf die Versuchsperson wirkt: Mit dem Kopf in der Röhre eines Magnetresonanz-Scanners ist es schon schwer genug, auch nur die Beschriftung des Beutels zu entziffern. Nun schickt man die Testkonsumenten einfach mit dem Headset in den Supermarkt, und wenn dann am richtigen Regal ein vermeintlich ansprechendes Suppenbild die Tüte ziert, werden die Neuronen im präfrontalen Cortex, sprich: die grauen Zellen hinter der Stirn, schon eine messbare Aktivität zeigen. Oder eben nicht.

Kawashimas Leidenschaft gilt aber nun mal nicht dem schnöden Kommerz, sondern der Bildung unserer Jugend. Deshalb schwebt ihm vor, die mobile Hirnforschung in die Schulen zu bringen. „Die Hirnaktivität zu studieren, wäh- rend sich Menschen konzentrieren oder eine Idee haben, könnte Lehrern in Ausbildung mehr Feedback von Schülern geben und ihnen helfen, ihre Lehrfähigkeiten zu verbessern“, zitiert die Presseagentur AFP den Wissenschaftler. Wenn ich die französischen Kollegen richtig verstehe, die uns den japanischen Text ins Deutsche übersetzt haben, will Kawashima angehenden Paukern einen besseren Überblick darüber geben, welcher Pennäler pennt, während sie ihren einschläfernden Frontalunterricht abspulen.

Ob tatsächlich die Denkdaten einer ganzen Klasse in Echtzeit auf das Display des Studienreferendars gebeamt werden sollen oder ob der Direktor die Resultate aufs Smartphone kriegt, ist noch nicht ganz klar. Ich weiß auch nicht, wie diszipliniert japanische Gymnasiasten sind. Wie das Szenario mit deutschen Schülern ohne und mit Migrationshintergrund aussehen würde, kann ich mir allerdings lebhaft vorstellen. Da das Gerät eigentlich nur die durchs Denken angeregte Durchblutung misst, sollte es für die jungen Damen und Herren auf den hinteren Bänken kein Problem sein, das Ergebnis in jeder gewünschten Richtung zu manipulieren. Manch fähiger, aber ein wenig anstrengender Referendar könnte sich in diesem Fall die Verbeamtung wohl von der Backe streichen.

Sein langweiliger Kollege, der die Nintendos unter den Bänken nicht bemerkt, hätte den Job dagegen sicher.

ULF J. FROITZHEIM, Gymnasiastenvater in Bayern, bemerkt bei seinen Kindern auch ohne Hirnscanner, wenn deren präfrontaler Cortex inaktiv ist.

Aus der Technology Review 1/2012, Kolumne FROITZELEIEN

VG Wort-Zählpixel in WordPress einbauen

Wie man VG-Wort-Zählmarken auf WordPress-Seiten einbaut, erklärt am besten Vladimir Simovic. Hier geht zu ihm.

Weniger Pathos, mehr Tacheles!

„Mein“ Verband, der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), und sein gesamtdeutscher Dachverband DJV haben eine seltsame Angewohnheit. Von Zeit zu Zeit nutzen sie ihre „innerverbandlichen“ Versammlungen zur Verabschiedung mehr oder weniger pathetischer Deklarationen, die den gesammelten Frust der Delegierten über alle halbwegs relevanten Missstände des Medienwesens auf einem Blatt Papier konzentrieren und von den Adressaten zuverlässigst ignoriert werden.

Diese gut gemeinten Statements, denen man gemeinhin aus falscher Höflichkeit zustimmt, kommen zumeist als nach dem Tagungsort benannte Erklärungen daher. Da der diesjährige DJV-Verbandstag in Würzburg zusammentrat, also auf dem Hoheitsgebiet des BJV, bescherte uns der Verband also diesmal auf maßgebliches Betreiben des BJV eine „Würzburger Erklärung“.

Ich weiß, dass ich mir jetzt wieder Feinde mache, aber mir ist diese Deklaration peinlich.

Sie ist mir peinlich, weil sie – nicht zum ersten Mal – offenbart, wie unproduktiv und wie wenig kreativ diese ritualisierten Hauptversammlungen sind. Wenn der Verbandstag ein Berg ist, dann kam er in Würzburg mit einem rhetorischen Mäuslein nieder. Bestenfalls erwecken wir mit diesem Text Mitleid. Man muss sich das vorstellen: Wir Journalisten appellieren an den Gesetzgeber, dass er bitte für anständige Arbeitsmöglichkeiten in/bei anständigen Medienunternehmen sorgen möge!?!?! Wie naiv ist das denn?

Machen Sie sich, macht Euch einfach selbst ein Bild davon, wie die größte Journalistenvereinigung im Land zum x-ten Mal über längst bekannte Entwicklungen lamentiert, statt konkrete und realistische Forderungen an diejenigen zu richten, die etwas ändern könnten.

Hier noch mal der Link zum Original – und wenn Sie mein Senf dazu interessiert, gibt’s hier noch mehr zum Thema: „Weniger Pathos, mehr Tacheles!“ weiterlesen

Verklausuliertes Urheberunrecht

Welche Rechte dürfen Verlage freien Journalisten abverlangen, welche nicht? Was darf in den Klauseln von Verlags-AGB stehen? Anlässlich eines Urteils hat Michael Hirschler, Freien-Referent des Deutschen Journalisten-Verbandes, den Anwalt Christian Donle interviewt.