Artikel 11 für Dummies

Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um Artikel 11, also das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, dort um Artikel 12 und unter diesem Link um Artikel 13.

Was Artikel 11 nicht bewirkt: eine Link-Tax

Wen Artikel 11 nicht betrifft: normale User

Wen Artikel 11 betrifft: Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, die mit ihren Algorithmen automatisch journalistische Texte finden und Auszüge daraus anzeigen

Worum es nicht geht: das Anklicken von Links zu Medien-Websites zu be- oder verhindern, wie es das Schlagwort von der Linksteuer fälschlicherweise suggeriert

Worum es geht: das Anklicken von Links zu Medien-Websites nicht durch Textauszüge überflüssig zu machen, die bereits das Wesentliche des Inhalts vorwegnehmen – so wie die vergrößerten Vorschaubilder in der Google-Bildsuche dazu führt, dass die User nur noch einen kleinen Teil der angezeigten Seiten aufrufen

Warum das Leistungsschutzrecht Urhebern nicht schadet: weil es sich schlimmstenfalls als nutzlos erweist und daher keine zusätzlichen Einnahmen bringt

Warum das Leistungsschutzrecht Urhebern vielleicht sogar nützt: weil die Richtlinie vorsieht, dass die Verlage ihre Autoren an den Erträgen beteiligen

 

 

 

Freischreiber und Uploadfilter: Kritikerin der Elche

Liebe Urheberinnen und Urheber,

gestern hat sich ja der Berufsverband Freischreiber an einer Demo in Berlin beteiligt, die das Ziel hatte, die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht zu Fall zu bringen. Ihre „lieben Mitstreiterinnen und Mitstreiter“, so die Freischreiber-Vorsitzende Carola Dorner, sind Leute, die das unserem Urheberrecht zugrunde liegende Konzept des Geistigen Eigentums (englisch: Intellectual Property) ablehnen und von einer Wissensallmende träumen, in der unsere Werke gemeinfrei sind.

Dorner hat auf der Demo eine Rede gehalten, die man nicht unkommentiert lassen kann. Deshalb mache ich heute ausgiebig vom Zitatrecht Gebrauch.

„Um diese Reform … ranken sich einige Missverständnisse. Um ehrlich zu sein, habe ich schon lange den Verdacht, keiner hat sie so richtig verstanden …“

„Keiner“ ist sicherlich übertrieben. Dass viel zu viele es nicht richtig verstanden haben, unterschreibe ich sofort. Ich habe allerdings den Verdacht, dass hier jemand von sich auf andere schließt.

„… und jetzt soll sie vor der Wahl noch schnell durchgewunken werden weil sie so lästig und sperrig ist.“

Das ist nur peinlich – nicht nur wegen der Begründung. Von „schnellem Durchwinken“ kann keine Rede sein, wenn die Anfänge fünf Jahre zurückliegen und die intensivere Vorarbeit vor drei Jahren begonnen hat. Vor allem drückt sich Kollegin Dorner durch den Passiv darum, einen Schuldigen für Ihren Vorwurf zu nennen: WER will etwas schnell durchwinken? „Das“ Parlament kann es nicht sein, auch nicht bestimmte Fraktionen, denn die Zustimmung und Ablehnung hält sich in diesem Fall nicht an Parteigrenzen. Das weiß jeder, der die Debatten verfolgt hat. „Der“ Rat? Also 28 (bald 27) Regierungen? Die Kommission?

Nein, es war genug Zeit, der Kompromiss war schwierig, und wie jeder Kompromiss bringt er keiner Seite alles, was diese gerne erreicht hätte. That‘s democracy, stupid! „Freischreiber und Uploadfilter: Kritikerin der Elche“ weiterlesen

Was die Urheberrechtsrichtlinie wirklich bringt

Im vorigen Blogpost habe ich mich mit der Berliner Demo gegen die neue Urheberrechtsrichtlinie befasst. Hier möchte ich ergänzend Hintergründe liefern, die helfen, zu verstehen, worum es wirklich geht, warum manche „Experten“ mit Vorsicht zu genießen sind und warum ich der Ansicht bin, dass die geschätzten Freischreiber mit ihrer kompromisslosen Ablehnung von Artikel 12 den Urhebern keinen Gefallen tun. 

Es mag banal klingen, ist es aber nicht: Der beste Ausgangspunkt ist natürlich das Studium der Originalquelle (Richtlinientext als PDF). Man merkt den Veröffentlichungen über die Urheberrechtsrichtlinie an, dass viele Autoren sich die Zeit dafür nicht genommen haben oder in der seit dem 16. Februar kursierenden Kompromiss-Fassung mit drei weißen und einer grünen Spalte den Überblick verloren haben. Die hier oben verlinkte Version ist quasi netto, enthält also nur noch den zur Abstimmung stehenden Text ohne die Änderungshistorie mit den von Parlament, Kommission und Rat eingebrachten Streichungen und Ergänzungen.

Da nicht jeder das Juristenenglisch auf Anhieb versteht, empfehle ich jedem, der mitreden oder sich zum Thema äußern möchte, dieses Papier (PDF) des Stuttgarter Musikers und Produzenten Markus Hassold. Markus ist nicht nur Profi-Drummer, sondern studierter Jurist mit Spezialgebiet Urheberrecht. Markus dröselt ganz genau auf, für wen die Vorschriften überhaupt gelten sollen und wen sie nicht betreffen, und bringt in seiner Kritik an der Kritik das ganze Gebäude an Halbwahrheiten zum Einsturz, das vielen Leuten Angst macht. Wichtig sind die Anmerkungen zu Artikel 2 (Definitionen und Abgrenzungen) und 9a (erweiterte Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften).

Uploader dürfen mit Richtlinie mehr als ohne

Damit wird klar, dass Artikel 13 das Ziel hat, gleichermaßen die Interessen der Urheber und der „Uploader“ zu schützen und nicht etwa Veröffentlichungen zu verhindern oder gar eine Zensur-Infrastruktur zu schaffen, wie der bösartigste, absurdeste und am hartnäckigsten wiederholte Vorwurf lautet. Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu Art. 13 hat außerdem die GEMA sehr allgemeinverständlich beantwortet – und entgegen landläufigen Gerüchten ist diese Verwertungsgesellschaft tatsächlich keine Organisation, die Urheber ausbeutet, sondern im Gegenteil deren treuhänderischer Inkassoverein. Die GEMA kämpft dafür, dass die Schöpfer von Musik fair vergütet werden, wenn ihre Songs gespielt, heruntergeladen oder gestreamt werden. 87 Prozent der Mitglieder sind Komponisten und Textdichter, der Rest sind Musikverleger und Erben verstorbener Urheber.  „Was die Urheberrechtsrichtlinie wirklich bringt“ weiterlesen

Freischreiber wollen antiquiertes Urheberrecht behalten

Zugegeben: Die Überschrift dieses Blogposts ist provokant. Wie sehr sich die Adressaten provoziert fühlen, haben sie gestern auf Twitter gezeigt. Denn dieser Text war im Entwurf eigentlich fertig (und zu lang). Ich wollte ihn noch von jemandem mit juristischem Background gegenlesen lassen und hatte ihn deshalb mit Passwort geschützt. Nur die Überschrift war bereits zu sehen. Schon diese brachte den/die Twitterer/in vom Dienst so aus dem Häuschen, dass er/sie einen Screenshot davon online stellte. Nun ja. 

Wieso behaupte ich, der Berufsverband freier Journalisten wolle ein antiquiertes Urheberrecht behalten? Es ist der logische Schluss aus der Tatsache, dass die Freischreiber für diesen Samstag zur Teilnahme an einer Demonstration aufgerufen haben, die das Ziel hat, die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie in toto zu verhindern. Und als antiquiert galt das in dem Fall weiter gültige jetzige Recht ja schon vor Beginn des Reformprozesses von fünf Jahren; das war so ziemlich das Einzige, worin sich alle Beteiligten einig waren. Ergo: Wer das Neue ablehnt, will das Alte behalten – auch wenn er das dann nicht hören mag.

Primär richtet sich der Protest am 2. März gegen den von Youtubern aus Unkenntnis (!) gefürchteten und von Musikschaffenden heiß ersehnten Artikel 13, der Google und Facebook zwingen würde, Urheber wie Komponisten, Textdichter, Fotografen und Karikaturisten an den Gewinnen von Plattformen wie YouTube und Instagram fair zu beteiligen (siehe unten). Die Freischreiber stört vor allem Artikel 12, der es dem deutschen Gesetzgeber erlauben würde, eine Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu gestatten. Beide Artikel liegen seit dem 16. Februar in einer finalen Beschlussvorlage vor, die aus Sicht aller anderen Urheberverbände nicht optimal ist, aber akzeptabel. Nachverhandlungen sind jetzt nicht mehr möglich, denn der Trilog ist ja beendet. Daher kann das Parlament dem mühsam errungenen Kompromiss jetzt nur noch in Gänze zustimmen oder ihn in Gänze verwerfen.

Platzt der Kompromiss, wie die Freischreiber es wollen, wären auch Verbesserungen beim Urhebervertragsrecht perdu (Artikel -14, 14, 15 und 16, mehr dazu bei Markus Hassold / PDF ab S. 18 ), an dem für Journalisten weitaus mehr hängt als an den Tantiemen-Ausschüttungen aus der Wahrnehmung von Zweitnutzungsrechten. Und es wäre naiv zu erwarten, dass das nächste Parlament mit der nächsten Kommission und dem dann amtierenden Rat rasch einen neuen Anlauf starten würde, mit dessen Resultat dann alle glücklich sind. Sollte die Richtlinie jetzt kippen, wird sich in Brüssel und Straßburg so schnell niemand mehr die Finger am Urheberrecht verbrennen wollen. Deshalb ist die überwältigende Mehrheit der deutschen Berufsverbände von Urhebern und aufführenden Künstlern  für die Verabschiedung des ausgehandelten Kompromisses.

Damit sich alle Interessierten (incl. Freischreiber-Mitglieder) ein eigenes Bild davon machen können, welche Urheberorganisationen, Autorenverbände, Gewerkschaften, Künstlervertretungen FÜR die Richtlinie sind und warum, habe ich die Liste der Mitglieder der Initiative Urheberrecht hierherkopiert. Klickt auf die Logos und informiert Euch, wie die Angehörigen verschiedener Kreativberufe die Sache sehen. Lest Statements, fragt die Aktiven, streitet Euch meinetwegen mit ihnen, aber hört ihnen zu und haut ihnen keine Zitate der üblichen Verdächtigen um die Ohren, denn die haben sie schon x-mal gehört.

.                                                  ivs_logo.jpg                                     „Freischreiber wollen antiquiertes Urheberrecht behalten“ weiterlesen

Zum Sechzigsten: VG Wort für Dummies

Eines muss ich unserer Konkurrenz von den Freischreibern lassen: Sie haben 2016 (besser spät als nie) begriffen, dass sich eine Autorenvereinigung in Deutschland für die VG Wort interessieren muss, also für die Verwertungsgesellschaft, die Jahr für Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag an Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer verteilt. Viele Aktive bei uns im DJV haben das ebenfalls begriffen. Allerdings kann man auch Mitglied eines Landesvorstandes sein, wenn man das noch nicht verstanden hat. Glücklicherweise ist es eine Minderheit, die dem Missverständnis unterliegt, es handle sich um eine „fremde Organisation“. Ist die VG Wort einem Journalisten fremd, darf, nein, sollte er den Fehler bei sich selbst suchen.

Selbst unter denen, die wissen, dass dieser seltsame „rechtsfähige Verein kraft Verleihung“ irgendwie wichtig ist für die Mitglieder der eigenen Organisation, kommen freilich eklatante Missverständnisse darüber vor, wer warum wieviel Geld von ihm bekommt und wie der Laden überhaupt funktioniert. Dieses Phänomen ist auch bei anderen Autorenvereinigungen anzutreffen.

Deshalb erkläre ich es anlässlich des diese Woche anstehenden 60. Jubiläums der VG Wort und ihrer anschließenden Mitgliederversammlung noch einmal – quasi ein „VG Wort für Dummies“:

Die VG Wort ist eine Urheberorganisation, die komplementär ist zum Berufsverband bzw. der Gewerkschaft. Was sie für uns tut, können DJV, DJU in ver.di und Freischreiber nicht leisten. Während DJV und DJU für uns versuchen, höhere Gehälter und Mindesthonorare mit den Arbeit- und Auftraggebern auszuhandeln, verhandelt die VG Wort mit den Unternehmen und Institutionen, die laut Urheberrecht etwas für die Zweitverwertung unserer Texte bezahlen müssen. „Zum Sechzigsten: VG Wort für Dummies“ weiterlesen