Science-fiction-Zombie in der SZ: Der Kühlschrank-Füll-Dich

Aus der Süddeutschen Zeitung

Nein, den Kühlschrank-Füll-Dich gab es nicht, gibt es nicht und wird es nicht geben, aus den verschiedensten technischen und psychologischen Gründen. Er ist und bleibt eine Urban Legend, die zurückgeht auf zwei Kühlschränke mit Touchscreen-Monitor in der Tür. Niemand wollte die Dinger haben. Ob der Kühlschrank selbst die Milch bei einem Online-Shop bestellt oder nur seinem Herrchen eine Mail aufs iPhone schickt, ist Nebensache.

Ich habe den Kollegen, dem diese literarische Ausschmückung eines Technik-Themas eingefallen ist, gebeten, solche von Experten als „Running Gag“ klassifizierten Storys künftig für sich zu behalten. So etwas lässt uns Journalisten als Dampfplauderer erscheinen, die einfach irgendwas hinschreiben.

Und ich bitte hiermit die Redaktion der SZ darum, Beiträge von freien Kollegen, in denen derart kühne Behauptungen stehen, nachzurecherchieren, statt aus dem größten Unsinn auch noch Zwischentitel zu bauen.

Frischer Wind aus Erfurt

Kleine Sensation im DJV: In Erfurt hatte eine 27-jährige Freie den Mut und die Motivation, sich zur Landesvorsitzenden des Journalistenverbandes wählen zu lassen. Und nicht nur das, sie wurde auch gewählt. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg, Anita Grasse!

So wohnt Berlin nicht…

…liebe Kollegen von SZ-Magazin, die Ihr meintet, Eure gestrige Ausgabe mit der Behauptung „So wohnt Berlin“ aufmachen zu müssen. Nein, so wohnt ein Teil der Berliner Prominenz, zu der übrigens Wolfgang Joop „So wohnt Berlin nicht…“ weiterlesen

Web of Mistrust: Handelsblatt offline

Holtzbrincks Paywall hat offenbar militante Vertreter der Kostenlos-Unkultur auf den Plan gerufen:

Vorsicht, Sie verlassen hier die Zone, in der es Journalismus zum Nulltarif gibt!
Zeitungsshopping
Jugendgefährdende Schriften?

Wenn ich mal meine Meinung sagen soll…

Der Duisburger Kollege Thomas Meiser, den ich aus dem Jonet kenne, hat Mut. In den Xtranews, die er gemeinsam mit einem Kollegen herausgibt, legt er sich ausgerechnet mit dem Landgericht Hamburg an:

„Das Hamburger Landgericht ist bundesweit für pressefeindliche Urteile bekannt. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gilt hier nicht besonders viel und wird bis an den Rand der Unerträglichkeit begrenzt.“

Wahnsinns(zi)tat von Thomas Meiser

Das kann Richter Andreas Buske nicht auf sich sitzen lassen, auch wenn dieser persönlich nicht erwähnt wird. „Wenn ich mal meine Meinung sagen soll…“ weiterlesen