Zahlt sich Merkels CDU dumm & dämlich?

Die Bundeskanzlerin hat sich auf einer CDU-Regionalkonferenz über Gema-Gebühren ausgelassen…

„Man kann ja fast kein kleines Fest mehr feiern, weil man sich dumm und dämlich bezahlt.“

 Angela Merkel gestern in Düsseldorf, zitiert nach SZ und Welt

…und damit den Eindruck erweckt, die Verwertungsgesellschaft schraube die Gebühren für Vereine und andere Kleinveranstalter (wie Parteien mit ihren Wahlpartys) immer weiter in die Höhe. Das ist natürlich barer Unsinn, denn es hat sich seit langem gar nichts geändert an den Tarifen. Im Gegenteil: Die Gema hat einen neuen Tarif für nächstes Jahr angekündigt, der gerade deshalb angegriffen worden ist, weil er die Last stärker als bisher gewerblichen Nutzern wie Clubs und Diskotheken auferlegt, also gerade nicht bei kleinen Festen ins Kontor schlagen soll. Zahlen? Bitte: Wenn beispielsweise ein CDU-Ortsverband feiern will, zahlt er 22 Euro je 100 Quadratmeter, eine Fläche, die nach Gema-Schlüssel für 150 Gäste reicht. Pro Gast wären das 15 Cent*.

Ob man dumm und dämlich davon wird, dass man diese Abgabe zahlt? Ich würde dies dann doch wagen zu bezweifeln.

* Teurer wird es, wenn Eintrittsgeld von mehr als zwei Euro pro Nase kassiert wird. Dann kann man aber auch das Eintrittsgeld um 50 Cent höher ansetzen, als man es täte, gäbe es die Gema nicht. Auch oder gerade Unionsmitgliedern dürfte das Schicksal der Gema-induzierten Dummheit oder Dämlichkeit also wohl erspart bleiben.

1 Gigabyte für 62 Cent – und die Leute jammern

GEMA nachrechnen!

Als wir Anfang der Achtziger Tonbandkassetten im Zehnerpack kauften, BASF CrO2 Maxima C90 oder TDK-SA 90, wusste niemand, wieviel vom Kaufpreis an die GEMA ging. Es interessierte auch niemanden. Hauptsache, die Kassetten waren nicht so teuer. Damals kostete eine Kassette 6,50 Mark, ein 10er-Pack 59,50 Mark.

Ich gestehe, dass ich 1985 nicht einmal mitbekommen habe, dass eine Leerkassettenabgabe eingeführt wurde. Bis dahin war nämlich nur für den Kassettenrekorder selbst eine Abgabe fällig gewesen, nicht aber für die Tonträger. „1 Gigabyte für 62 Cent – und die Leute jammern“ weiterlesen

Was die Referenten von den Verlegern übernommen haben

Wenn Sie vergleichen möchten, was im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht von den ursprünglichen Wünschen der Verleger übrig geblieben ist, bitte sehr (rot gestrichen: Verlegerentwurf, gelb hinterlegt: neu im Referentenentwurf, schwarz: übernommen):

§ 87f

  1. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraus hiervon zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben zugänglich zu machenDas Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Presseerzeugnisses oder von Teilen daraus. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

  2. Ein Presseerzeugnis im Sinne dieses Gesetzes ist die redaktionell-technische
    gestaltete Festlegung journalistischer Beiträge und anderer Elemente auf Papier oder einem elektronischen Träger im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, „Was die Referenten von den Verlegern übernommen haben“ weiterlesen

Kluges von einem Piraten

Wenn ich mal wieder aus dem Piratenumfeld lesen muss, dass Verleger allesamt überflüssig oder gar Mafiosi seien, denke ich hoffentlich an diesen Link. Enno Lenze ist ein Verleger, versteht sein Geschäft und kann es auch erklären. Aus irgendwelchen – vielleicht romantischen – Gründen ist er auch Pirat. Die Parteifreunde von ihm, die keine Ahnung haben (wollen), schicke ich gerne zu ihm in die Lehre. Vielleicht hilft’s ja.

Urteilsbegrundlosigkeit

Kein frischer, aber ein dennoch bemerkenswerter Quatsch aus dem Hirn einer Juristin (!) Dame, die sich als „vors.“ (itzende?) „Richterin am LSG Berlin“ ausgibt, nach allgemeiner Lesart also am Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg. Wie sie nun wissen lässt (siehe Kommentare), war damit das Landesschiedsgericht der PiPa gemeint. Offenbar sind die Piratisten so betriebsblind, dass sie meinen, aller Welt seien ihre parteiinternen Kürzel vertraut.

68. Je näher man Urhebern – wie Designern, Musikern und vielen anderen – steht, desto schneller wird einem klar: Wenn diese Leute nicht angemessen entlohnt werden, können sie es sich nicht leisten, neue Inhalte zu produzieren. Deshalb ist es für mich ganz natürlich, für die Inhalte zu bezahlen, von denen ich mehr sehen möchte. Ich bin jedoch nicht gewillt, über den Preis einer CD die 27. Retorten-Realityshow-Band von Dieter Bohlen und Konsorten zu finanzieren.

Daniela Berger, Software-Entwicklerin, Pirat, vors. Richterin am LSG Berlin

Klarmachen zum Ändern!

Abgesehen davon, dass ich zwar Nebenerwerbslandwirte kenne, aber keine Nebenerwerbsrichter, die eigentlich sonst in der Softwareentwicklung arbeiten, finde ich es ziemlich dadaistisch, was die Dame schreibt.

Auch ich bin nicht gewillt, die wievielauchimmerte Bohlenband zu finanzieren. Deshalb kaufe ich keine CDs von denen. Ich schaue mir die Sendungen auch nicht an. Ich kaufe mit Ausnahme von Nutella (einem Grundnahrungsmittel mehrerer Familienmitglieder) nicht einmal die typischerweise auf RTL beworbenen Produkte. Also auch keine Umwegfinanzierung. Kurzum: Wären alle wie ich, würde Didä verhungän. Auch Frau Berger wird nicht gezwungen, den Lebensunterhalt dieses Herrn zu sichern. Weshalb fordert sie dann also ein „neues Urheberrecht“?

Ich hoffe, ihre Urteilsbegründungen und ihr Programmcode sind logischer.