Kreutzer irrt. Oder ist das Absicht?

Bernd Graff von der Süddeutschen hat den irights.informanten Till Kreutzer interviewt. Dieser liegt allerdings in wesentlichen Punkten falsch. Ich zitiere mal – und gebe meinen Senf dazu.

Kreutzer: „Es sagt keiner, dass die geltenden Gesetze obsolet sind und dass Rechtsbruch plötzlich legitim ist.“

Es gibt durchaus Leute, die das sagen. Einfach mal googlen oder in Foren schauen, dann findet man welche.

Carta

Poscoleri

Net Ethics

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Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger

Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht. Bevor ich erkläre, warum Journalismus nichts mit Musikfetzen von Kraftwerk zu tun hat und die vermeintliche Analogie keine ist, lesen Sie bitte diese Passage aus dem Anhang zum LSR-Gesetzentwurf (Hervorhebungen von mir):

Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20. 11. 2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat. Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist,  „Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger“ weiterlesen

Des Schwachsinns fette Beute…

…ist der gar nicht so untreffend gewählte Name eines Blogs, in dem ein saarländischer Pirat sein Halb Viertelwissen über Verwertungsgesellschaften zur Schau stellt und die Fakten auch nach einer Korrektur nicht auf die Reihe kriegt (Zitat):

Anmerkung: Ich wurde freundlicherweise darauf hingewiesen, dass die Begriffe “Verwerter”, “Verwertungsgesellschaft” und “Verwertungsindustrie” verschiedene Bedeutungen besitzen und auch oft falsch verstanden werden. Auch ich muss zugeben, nicht genau spezifiziert zu haben. Während man in Deutschand beispiesweise die GEMA und VG Wort zu den Verwertungsgesellschaften zählen kann, gehören Verlage und Musiklabels nicht unbedingt dazu. Hier kann man unter Umständen von “Verwertern” sprechen. Alles zusammen wird pauschal als Verwertungsindustrie betitelt. Eine klare Definition oder Unterscheidung scheint es nicht zu geben. Praktisch kann ein Urheber also auch sein eigener Verwerter sein, wenn er seine Produkte selbst vermarktet.

Wer so viel Durchblick hat, bezeichnet schon mal das Urheberrecht als „Die Religion der Verwertungsindustrie“, poltert über „Urheberknechte“ oder nimmt selbst einen plumpen, völlig absurden Fake ernst.

BMJ: Copyright in Deutschland

Nein, das deutsche Urheberrecht kennt kein Copyright. Falls die Herausgeber der FAZ das nicht wissen, sollte es zumindest die Bundesministerin der Justiz wissen, die ja – wie dem Text, der so…

…unterschrieben ist, zu entnehmen ist – für Urheberrechtsfragen fachlich zuständig ist.

Wozu Urheberrecht? (19) – Die Moral der Piratisten

Heute erlaube ich mir mal, ein paar Thesen der PPD („Piratenpartei Deutschland“) ins rechte Licht zu rücken.

Logo Piratenpartei Deutschland
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