Wozu Urheberrecht? (18) – Immaterialgüterrecht nein danke!

Das Urheberrecht wird abgeschafft – nicht juristisch, nicht von den Piraten, sondern sprachlich, von schlaumeiernden Urhebern, die in Beiträgen über das Urheberrecht fahrlässig den Eindruck erwecken, man müsse endlich von diesem vermeintlich negativ besetzten Fachbegriff wegkommen.

„Die gesamte Ökonomie auch außerhalb des Internets hat ein starker Sog in Richtung der Immaterialgüter erfasst, wie man nichtdingliche Güter, letztlich aus Daten bestehend, juristisch korrekt nennt.“

Sascha Lobo, SpOn, 15. Mai 2012

„Kein Spitzenpolitiker äußere … sich gerne zu den Themen des korrekt als Immaterialgüterrecht beschriebenen Fachbereichs.“

Dirk von Gehlen, SZ, 19. Mai 2012

Nein, Leute, mit dem Begriff „Immaterialgüter“ alias Intangible Assets hat es eine ganz andere Bewandtnis.

„Immaterialgüterrecht“ ist kein Begriff, der „korrekt“ den dann wohl „inkorrekten“ Terminus „Urheberrecht“ ersetzen würde.

In Wirklichkeit stammt der Ausdruck aus der Welt der Handelsrechtler und Betriebswirte. „Wozu Urheberrecht? (18) – Immaterialgüterrecht nein danke!“ weiterlesen

Stadler und die Raubmandanten

In Freising sitzt und bloggt ein Rechtsanwalt namens Thomas Stadler, der sich rühmt, er sei ein Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wenn man liest, was diese Zierde des juristischen Berufsstandes so alles mit Fleiß verzapft, bekommt man freilich den Eindruck, Stadler sei ein Fachanwalt gegen Urheberrecht. So fordert er mit gespielt wirkender Entrüstung eine „Entideologisierung der Debatte“ und eine „sprachliche Abrüstung“. Im gleichen Atemzug gibt er sich aber selbst als Ideologe zu erkennen, der nicht nur mit einiger Verve Positionen verficht, die man aus dem piratistischen Lager sattsam kennt, sondern dabei sogar das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verhöhnt:

„Erschreckend ist für mich zunächst, dass sich intelligente Menschen wie Elke Heidenreich, Roger Willemsen, Martin Walser oder Charlotte Roche – um nur einige der Erstunterzeichner zu nennen – in einer derart plumpen und ideologisierten Art und Weise in die Urheberrechtsdebatte einmischen.“

Kürzt man die heuchlerische Kampfrhetorik und Nebensächliches weg, schreibt Stadler eigentlich zweierlei:

Erstens: „Mist, ich hatte nur mit Dummköpfen gerechnet.“

Zweitens: „Da mischen sich doch tatsächlich Urheber in die Urheberrechtsdebatte ein!“

Und so etwas geht natürlich gar nicht: dass wir Frösche mitquaken, wenn unser Sumpf trockengelegt* werden soll. „Stadler und die Raubmandanten“ weiterlesen

Wozu Urheberrecht? (17) – Journalismus braucht Profis

Im Blogpost Nr. 5 hatte ich angekündigt, die Bedeutung des Urheberrechts für die Demokratie zu beleuchten.

Ja, mir ist schon klar, dass der typische Piratist gerade nach dem ersten Absatz kehrt gemacht hat. Die Reizworte „Urheberrecht“ und „Demokratie“ in einem Atemzug, und dann auch noch von einem Journalisten? Das geht gar nicht, das kann nur heuchlerische Propaganda und Selbstbeweihräucherung sein. Schließlich weiß ja jedes Kind, dass das Urheberrecht zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit erfunden wurde und freies Teilen die conditio sine qua non jeder echten Basisdemokratie ist…

Die PiPa-Wähler, die immer noch lesen und sich zu Unrecht angegriffen fühlen, mögen mir verzeihen: Wer monatelang in vielen einschlägigen Foren und Kommentarspalten mitgelesen und gepostet hat, wer für nicht netzpolitisch korrekte Meinungsäußerungen auf hinterhältig-feige Art gemobbt wurde, der macht sich keine Illusionen mehr darüber, dass uns nur eine bescheidene Minderheit der Nerzkrammschrammschlömeristen NICHT so sieht: „Wozu Urheberrecht? (17) – Journalismus braucht Profis“ weiterlesen

Wozu Urheberrecht? (16) – Gema vs. Google

Die „Süddeutsche“ macht heute groß mit dem Urteil im Rechtsstreit Gema gegen Google/Youtube auf. Bernd Graff widmet sich den rechtlichen Unsicherheiten im Musik-Umfeld, Jens-Christian Rabe der so genannten Störerhaftung. Beides hätte ich gerne hier verlinkt, aber sueddeutsche.de scheint beides (noch) nicht übernommen zu haben: „Politik“ und „Kultur“  bringen ganz andere Themen.

Erfreulich an den Texten ist, dass sie nicht schwarzweiß malen und einige Details sachlich referieren, die auch mir neu waren, da Musik nicht so mein Spezialgebiet ist (mich interessieren naturgemäß vor allem die Auswirkungen urheberrechtlicher Entwicklungen auf den Journalismus).

Mir als Wirtschaftsjournalist sprang vor allem ins Auge, dass der Gema ein Betrag von einem Hundertstel Cent (!), wie ihn Youtube in Großbritannien pro Stream zahlt, zu niedrig ist. Sorry, da verstehe ich die Gema vollkommen. Genauso, wie ich Google verstehe, dass ihnen 0,6 Cent (der Höchsttarif nach Gema-Modell) ein bisschen heftig vorkommen. Um zu beurteilen, ob das eine zuviel oder das andere zuwenig ist, genügt ein Taschenrechner.

Als anerkannt angemessener Preis für den Besitz der Kopie eines Songs können 99 Cent gelten, dafür bekommt man eine legale MP3, von der man innerhalb der Familie Privatkopien nutzen darf. Selbst mit der Gema-Maximalforderung von 0,6 Cent pro Stream kommen die Nutzer aber noch billiger weg als mit dem Kauf einer MP3-Downloadlizenz, wenn der Song nicht mindestens 165-mal abgespielt wird. Bei dem britischen Tarif, den die SZ bis auf die siebte Nachkommastelle nennt, komme ich auf 8354-mal anhören.

Die Schwelle, ab der einem die Heavy Rotation, das ständige Wiederholen der gleichen musikalischen Endlosschleife, richtig auf den Geist geht, ist zwar bei jedem Menschen unterschiedlich. Aber kein Mensch hört Musik nur bei Youtube, und vermutlich wird nur ein Bekloppter ein und das selbe Stück Hunderte oder gar Tausende Male per Streaming anhören. Wenn mir ein Song derart gut gefällt, hole ich mir doch die MP3. Die Einnahmen für die Komponisten, Texter und Bands kämen also selbst bei 0,6 Cent pro Stream höchst selten über das hinaus, was sie bei einem 99-Cent-Download erhielten.  Wohl kein Künstler käme deshalb mit einem Gesamtvertrag zwischen Gema und Google in dieser (ich wiederhole: Maximal-) Höhe auf eine höhere Ausschüttung, als wenn die Nutzer die Songs bei Amazon oder Apple kaufen.

Damit zur Definition von Google als mithaftender „Störer“: Ob der Konzern wirklich nur das ist oder doch eher Anstifter, sollte man daran bemessen, wie hoch die Werbeeinnahmen sind. Diese Zahlen gehören eigentlich auf den Tisch. Längst nicht jedes Youtube-Video kommt bis dato mit Werbung daher, bei den echten Rennern kann das aber lukrativ sein. Vielleicht kann mal jemand, der bei den Tarifen der Online-Werbung à jour ist, erzählen, wie viel die Werbetreibenden für Spots auf Youtube-Seiten mit Musikclips zahlen müssen. Dann hat man eine Messlatte.

Wozu Urheberrecht? (15) – Pelzwäsche, trocken

Wasch mir den Pelz (unterhalte mich, gib mir Musik, gib mir möglicherweise Anregung zum Denken) aber mach mich BLOSS nicht nass (verlange Geld von mir.) Dieses ganze Geseiere von wegen “Künster sollen bezahlt werden” ist Augenwischerei. Denn hinter “werden” ist kein Punkt zu sehen, sondern ein Komma. Der zugehörige Nebensatz lautet “nur bitte nicht von mir!”

Sven Schalljo bei Volker Strübing