Unter der Überschrift „Künstlerselbsthilfe“ gibt Dirk von Gehlen im heutigen SZ-Feuilleton wieder einmal eine Kostprobe seines mit Voreingenommenheit gewürzten Halbwissens in Fragen des Urheberrechts zum Besten. Es geht um die Idee einer zweiten Musik-Verwertungsgesellschaft neben der Gema.
Da Kollege Gehlen auf Angebote, sein schlagseitiges Weltbild durch Input von Informationen und nähere Erläuterung anderer Sichtweisen auszutarieren, bis dato äußerst zurückhaltend reagiert hat und das „Lob der Kopie“ als Mutter aller kreativen Dinge singt, bietet es sich an, seine Einlassungen in Form eines Mashups zu überarbeiten:
Vor etwas mehr als zehn Jahren machte der amerikanische Jurist Lawrence Lessig in Stanford eine Idee publik, die viele für unrealistisch hielten. Lessig hatte die Situation im Urheberrecht analysiert…
Falsch, mein Lieber, und das wissen Sie. Er hat mitnichten das Urheberrecht as we know it, sondern das in den USA geltende Copyright zerfieselt. Was Lessig störte, wäre in deutscher Terminologie am besten mit „Leistungsschutzrecht der Verleger“ umschrieben, wie sich anhand einer Rede aus dem August 2002 schön nachvollziehen lässt. „Dirk von Gehlen über C3S – ein Mashup“ weiterlesen