Digitaler Akt

Die elektronische Signatur war lange ein Zukunftsthema – jetzt setzt sie sich im Geschäftsleben durch. Privatanwender sollen folgen.

Capital 7/2007

Rechnungen sind auch nicht mehr, was sie einmal waren: aus Papier, der Absender auf den ersten Blick erkennbar. Heutzutage kommen sie
per E-Mai!. Statt des Briefkastens die Mailbox zu benutzen, liegt im Trend – etwa bei Telefonfirmen,
die ihre millionenschweren Portokassen
verschlanken wollen. Die Telekom wirbt für Belege im Standarddatenformat PDF; Onlinespezialisten wie United Internet sparen sich den teuren Postversand inzwischen ganz.

Damit ein Unternehmen die papierlose Post umfassend und juristisch wasserdicht nutzen kann, muss es digitale Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen: einer digitalen Unterschrift, die von einem sogenannten Trust Center beglaubigt ist.

Dieses Verfahren, in den 90er-Jahren ersonnen für rechtssichere papierlose Verträge und Verwaltungsakte, wurde inzwischen so weit automatisiert, dass das Signieren von Massensendungen nur noch wenige Cent pro Stück kostet. Die Last hat der Kunde: Es reicht nicht, dass er fürs Finanzamt einen Ausdruck der Datei  abheftet, er muss die E-Mail sicher archivieren.

Die Betreiber der Trust Center wollen nun die kommunikative Einbahnstraße für den Gegenverkehr öffnen. Der Schlüssel zum Markt ist die EC-Karte. „Ende des Jahres werden 35 Millionen Chipkarten im Umlauf sein, die eine elektronische Signatur erzeugen können“, sagt Rüdiger Mock-Hecker, Leiter Kartensysteme beim Deutschen Sparkassenverlag. Mögliche Einsatzgebiete für Privatleute: hoch sicheres Homebanking, aber auch virtuelle Behördengänge.

Der Kontoinhaber braucht dazu einen Kartenleser (ab 45 Euro) und muss sich online registrieren. Fürs Erste peilt die  Sparkassenorganisation, die sich als treibende Kraft im Signaturgeschäft sieht, aber Geschäftskunden aus dem Mittelstand an. Die werden die Technik nicht nur benötigen, um anderen Firmen Rechnungen zu schreiben. Ohne virtuellen Friedrich Wilhelm geht für sie nichts mehr, wenn Behörden auf E-Government umstellen – angefangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bis hin zur Eintragung ins digitalisierte Handelsregister.