Urheberrechtsdebatte: von Gehlen klärt keine Fronten

Konflikt

Der Feuilleton-Aufmacher der Süddeutschen Zeitung vom Wochenende ist nicht genial, nicht einmal genial daneben, sondern total daneben. Das fängt schon bei der Gestaltung an: „Der Konflikt“ lautet die Headline; darüber prangt ein riesiges rotes C in einem Kreis. Also das Emblem fürs Copyright, die angelsächsische Spielart des Immaterialgüterrechts, die gerade nicht verwechselt werden sollte mit dem deutschen Urheberrecht, um das es in dem Beitrag geht. Wenn das Schule macht, könnte die ARD den Tower of London zum neuen Wahrzeichen ihres „Berichts aus Berlin“ machen.

Der von Dirk von Gehlen (Autor des als Provokation gemeinten Buchs „Mashup – Lob der Kopie“) verfasste Text hält leider nicht mehr, als seine missratene Dekoration verspricht. Das fängt schon beim Vorspann an, der „ein ABC zur Klärung der Fronten“ verheißt. „Urheberrechtsdebatte: von Gehlen klärt keine Fronten“ weiterlesen

SZ bläst Online-Handel auf

Wow, das hätte ich mir nicht träumen lassen vor zehn Jahren, als Dotcomtod-Guru Don Alphonso mich wegen meines Brandeins-Artikels „Dotcom lebt“ durch den Kakao zog: „Die Deutschen“ kaufen 61 Prozent ihrer Klamotten und 56 Prozent ihrer Bücher online.

Ja, tun sie das wirklich? Laut Süddeutscher Zeitung schon („Kaufen.com“, Wirtschaftsteil vom 1.12.2012). Aber nicht in Wirklichkeit. Natürlich nicht. Die Chart zeugt, pardon, von größter Ahnungslosigkeit, trotz der Referenz auf eine Studie von Price Waterhouse Coopers. Die Analysten von PwC haben sich nämlich keineswegs darüber geäußert, wieviel wir alle „von diesen Waren online“ kaufen. Die Zahlen beziehen sich darauf, wieviel Prozent ihres Bedarfs jene Menschen im Lande, die Produkte dieser Kategorien online einkaufen, im Netz decken. Besagte 61 Prozent sind der Wert bei den heutigen Kunden von Zalando & Co.; selbst die kaufen also immer noch 39 Prozent ihrer Sachen im Laden. Aber nur ein gutes Drittel der Verbraucher probiert überhaupt lieber zu Hause an, die Hälfte bevorzugt klar das klassische Shopping. „Die“ Deutschen würden also, wenn sich das aus den PwC-Zahlen denn schließen ließe, nur 22 Prozent online kaufen. Allerdings ist nicht einmal diese Lesart legitim, weil sie auf einer Befragung, mithin einer Selbsteinschätzung basiert. Mehr als eine Trendaussage lässt die Methodik nicht zu.

Richtig krass wird die Diskrepanz bei Lebensmitteln: Nur sieben Prozent kaufen ihr Essen nach Möglichkeit im Netz, 71 Prozent dagegen sind klar für den Supermarkt. Auch diese homeshopping-affinen sieben Prozent tragen noch 84 Prozent ihres Geldes zu Aldi, Edeka, Lidl und Rewe oder in den Bioladen. Die Zahl oben sind folglich 16 von 7 Prozent – was nichts anderes heißt, als dass sich die Deutschen irgend etwas in der Größenordnung von einem Prozent ihrer Lebensmittel vom Postboten liefern lassen.

Es gibt Geschäfte, da zahlen wir drauf…

…da muss es dann die Masse bringen.

An dieses Kaufmanns-Bonmot erinnert eine Passage im Wirtschaftsteil der Süddeutschen vom 4. Dezember:

„…Lambertz … fertigt auch Artikel, die Handelsketten unter ihrem Logo verkaufen. Das sorgt für einen Ausgleich in dem knapp kalkulierten Geschäft mit Saisonartikeln. „Bei manchen Handelsmarken ist die Marge für die Hersteller nahe null“, klagt Hans Strohmaier, Vorstandsvorsitzender des Branchenverbandes Sweets Global Network.“

Noch mal zum Mitdenken: Obwohl der Hersteller an Hausmarken-Produkten praktisch nichts verdient, gleicht er damit die geringen Gewinne aus, die er mit dem unter Originalmarke verkauften Weihnachtsgebäck erzielt?

Das wirkt ähnlich überzeugend wie die Behauptung, „Es gibt Geschäfte, da zahlen wir drauf…“ weiterlesen

Steuer aufs Dienstfahrrad?

Seltsame Neuigkeiten waren am Dienstag der Süddeutschen zu entnehmen:

„Bekommt ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein E-Bike oder Fahrrad gestellt, dann muss er es nur noch mit einem Prozent des Preises versteuern, um die Privatnutzung abzudecken. Die Ein-Prozent-Regelung galt bislang nur für Dienstwagen. Der Mitarbeiter muss zudem beim Dienstrad die Anfahrt ins Büro nicht versteuern.“

aus dem Nutzwert-Text „Umsatteln, bitte!“ im Wirtschaftsteil der SZ vom 4.12.2012

Um zu verstehen, was damit gemeint sein könnte: Die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, in diesem Fall eines Dienstfahrrads, ist ein „geldwerter Vorteil“. Die vom Dienstauto bekannte 1-Prozent-Regel würde bei einem 1000-Euro-Fahrrad bedeuten, dass der Arbeitnehmer jeden Monat 10 Euro als unbaren Gehaltsbestandteil versteuern müsste. „Steuer aufs Dienstfahrrad?“ weiterlesen

Neue Wasserkraft-Quelle entdeckt

Aus dem Immobilienteil der Süddeutschen Zeitung von heute.