VG Wort: Zustimmung zur Verlagsbeteiligung betrifft noch nicht Online

Bevor mich jemand fragt und ich es jedem einzeln erkläre: In den Briefen zur Hauptausschüttung 2017 der VG Wort, die gerade in der Post waren, geht es auch um die Zustimmung zur Verlegerbeteiligung und ein dazugehöriges Merkblatt, das Sie hier finden. (Ich weiß, liebe Freischreiber, alle Verleger sind böse und uns stehen dank St. Martin Vogel volle 100 Prozent zu und niemand soll so blöd sein, diesen Aasgeiern, die aus unseren Hirnschalen Schampus saufen, auch nur einen Cent abzutreten. Zufrieden?)

Also: Wer der unpopulären Ansicht ist, dass sein Verleger ihn immer fair behandelt und in Nöte geraten würde, wenn er kein Geld mehr von der VG Wort bekommt, kann ab sofort über das Meldeportal T.O.M. die früher üblichen 30 Prozent freigeben. Er bekommt dann keinen Nachschlag zu dem Abschlag, der jetzt ausgezahlt wurde. Im Normalfall werden es kleinere oder mittlere Buchverlage sein, denen diese Regelung zugute kommt.

Wer dagegen für Tageszeitungen und Illustrierte schreibt, braucht jetzt nichts zu tun. Die haben bisher schon nichts bekommen, und es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern, solange sie das Geld nicht (wie früher) in die Journalisten-Aus- und -fortbildung investieren. Im weiten Feld der Fachzeitschriften kommt es ganz auf den Einzelfall an.

ACHTUNG:

Im Moment geht es NUR um die laufende Hauptausschüttung, NICHT um die per METIS erfassten Online-Texte. Diese werden erst im Herbst abgerechnet.

Da das zwei getrennte Vorgänge sind, muss jeder dann erneut entscheiden, ob er 30 Prozent abtreten möchte. Ich empfehle dringend, bei der METIS-Ausschüttung den Website-Betreiber (Verlag) zu beteiligen – und zwar nicht, weil ich ein großes Herz für Verleger hätte, sondern aus purem Eigennutz. Mit den 30 Prozent, die im neuen Verteilungsplan stehen, haben wir den Anteil bei journalistischen Texten ja schon kräftig abgespeckt: Die Verlage bekommen im für sie besten Fall ein Viertel weniger als bisher. Dennoch haben wir es geschafft, sie nach dem „Vogel-Urteil“ im METIS-Boot zu halten. Wir dürfen nicht vergessen: Die Administration der Zählpixel verursacht in den Verlagen Kosten. Sie verpixeln unsere Texte freiwillig; das Gesetz zwingt sie nicht dazu. Das war der Grund, weshalb wir vor zehn Jahren überhaupt Speck für Verlegermäuse auslegen mussten. Das Gesetz hat sich auch „nach Vogel“ in diesem Punkt nicht geändert.

Sollten die Verlagsleiter oder Online-Chefs im Herbst sehen, dass kaum ein Autor auf „seinen“ Verlagsanteil verzichtet, wird ihre Motivation, weiter mitzumachen, nicht gerade gefördert. Jeder Autor kann natürlich auf gut Schwäbisch sagen: „Mir gäbet nix.“ Aber dann darf er sich nicht beklagen, wenn er hinterher die vollen 100 Prozent von gar nichts erhält – wenn nämlich sein Auftraggeber bockt und keine Zählpixel mehr setzt. Die einst als Notlösung eingeführte Sonderausschüttung kann nicht ersetzen, was uns dann wegbricht. Jedenfalls nicht bei denjenigen, deren Texte viel geklickt werden.

Kurz gesagt: Wer bei Online die Abtretung verweigert, könnte nicht nur sich selbst ins eigene Fleisch schneiden, sondern auch ins Fleisch der Kollegen.

Also merkt Euch mal den Stichtag 30.9. vor und bewegt meine Worte in Euren Herzen. Bis Ende Oktober ist dann Zeit, sich zu entscheiden.