Ich sehe das ähnlich. Da ich gute Kontakte in beiden Richtungen unterhalte (ich schreibe nicht nur für brand eins, sondern habe auf -zig DJV-Verbandstagen Kolleginnen und Kollegen mit in den Presserat gewählt), war ich schon etwas fassungslos, als ich von dieser ziemlich abwegigen Rüge erfuhr.
Wer noch nicht begriffen hat, woran die Medien hierzulande kranken, lese Julia Friedrichs‘ Keynote vom Jahrestreffen des Netzwerks Recherche auf Vocer.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Rechtsstreit, der offenbart, wie tief manche Medien gesunken sind (falls sie im speziellen Fall nicht schon länger dort unten waren, wo man sie jetzt sieht) – und welche Ahnung manche Richter von Presserecht und -kodex haben. Nämlich so gut wie keine.
Wenn Sie vergleichen möchten, was im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht von den ursprünglichen Wünschen der Verleger übrig geblieben ist, bitte sehr (rot gestrichen: Verlegerentwurf,gelb hinterlegt: neu im Referentenentwurf, schwarz: übernommen):
§ 87f
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses(Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraushiervon zu gewerblichen Zweckenzu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben zugänglich zu machen. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Presseerzeugnisses oder von Teilen daraus. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
Ein Presseerzeugnis im Sinne dieses Gesetzes ist die redaktionell-technische gestaltete Festlegung journalistischer Beiträge und anderer Elemente auf Papier oder einem elektronischen Träger im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, „Was die Referenten von den Verlegern übernommen haben“ weiterlesen
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht. Bevor ich erkläre, warum Journalismus nichts mit Musikfetzen von Kraftwerk zu tun hat und die vermeintliche Analogie keine ist, lesen Sie bitte diese Passage aus dem Anhang zum LSR-Gesetzentwurf (Hervorhebungen von mir):
Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20. 11. 2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat. Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist, „Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger“ weiterlesen
Willkommen in meiner Wortpresse. Ich muss Sie gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) warnen – nicht vor mir, sondern vor allem vor Google (s.u.), aber auch vor zwei Kleinigkeiten. Zuerst zu diesen: Ich setze auf diesen Seiten zwei Software-Komponenten (Wordpress-Plugins) ein, die Cookies setzen. Das eine kommt witzigerweise just von dem Plugin, das Sie gerade sehen, weil es Sie über Cookies informiert. Dieses Cookie dokumentiert die Tatsache, dass Sie den Cookie-Hinweis angezeigt bekommen haben; es hat eine Lebensdauer von nur einer Stunde, weniger kann ich nicht einstellen.
Diesen Aufwand muss ich aufgrund der DSGVO leider treiben, denn ich setze harmlose Session-Cookies ein, die es der Verwertungsgesesellschaft Wort erlauben, die Zugriffe auf Texte zu zählen; wenn genügend unterschiedliche Personen dieselbe Seite lesen, bekomme ich von der VG Wort Tantiemen. Das macht mich nicht reich, aber warum sollte ich auf Geld verzichten, das mir von Gesetz wegen zusteht?
Und was passiert da genau? Also: Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die vollautomatisch im Arbeitsspeicher Ihres Computers abgelegt werden. Sie enthalten eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer, eine sogenannte Session-ID. Wie alle Cookies enthalten sie Angaben zu ihrer Herkunft und Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern.
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