Kein Wort ohne Tasten

Telefonieren ist out, nicht nur bei Handyfans. Wir reden jetzt schriftlich miteinander – und vertrödeln so unser Leben.

Warum haben die Leute Angst vor mir? Wieso will keiner mit mir reden? Ich bin doch ein umgänglicher Mensch, verhökere keine Staubsauger oder Finanzprodukte und gebe mich auch nie als Marktforscher aus. Ja, ich nenne am Telefon sogar meinen Namen! Meine furchterregendste Angewohnheit ist die, dass ich Fernmelde-Endgeräte benutze, um anderen Menschen Informationen zu entlocken. Wenn ich etwas wissen will von einem, befiehlt mir eine innere Stimme: „Ruf‘ doch mal an!“

Natürlich weiß ich, dass sich mein Betragen nicht mehr ziemt. Seine Mitmenschen mit Anrufen zu stören, etwa beim meditativen Überfliegen ihrer Facebook-Nachrichten, verursacht nicht nur Stress, sondern ist „so was von Achtzigerjahre“. „Kein Wort ohne Tasten“ weiterlesen

Gut-, besser-, Summa-cum-Laudtenberg

Schon erstaunlich, wie viele Menschen ungeniert die akademische Arbeitsweise von Dr. cut. paste. Karl-Theodor usw. Freiherr von und zu Guttenberg bagatellisieren! Beispielhaft sei (neben Franz Josef Wagner) der tagesthemen-Kommentator Sigmund Gottlieb genannt, der vermutlich von Plagiatoren in seinem bisherigen Berufsleben verschont geblieben ist.

Des Ministers publizistische Verteidigungstruppe vertritt also den interessanten Standpunkt, für den Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung. Dieser Terminus stammt aus dem Strafrecht und spielt normalerweise nur bei Offizialdelikten eine Rolle: Erst wenn der Strafrichter jemanden abgeurteilt hat, darf diese Person als Täter bezeichnet werden. Niemand hat das Recht, sie „vorzuverurteilen“.

Nun fallen Urheberrechtsverstöße wie im Fall Guttenberg lediglich in die Kategorie der Antragsdelikte. Nach meinem Kenntnisstand fordern die Urheber, die sich unfreiwillig als Co-Autoren der unrühmlichen Dissertation wiederfanden, lediglich eine Entschuldigung, aber niemand hat bisher Anzeige erstattet.

Folgt man der Logik der Verharmloser, dürfte Guttenberg niemals als Plagiator bezeichnet werden, weil sich ohne Kläger kein Richter seiner annehmen wird.

Halten wir also noch einmal fest:

1. KT ist höchstpersönlich für den Inhalt der Doktorarbeit verantwortlich, da niemand anders sie für ihn hätte schreiben dürfen.

2. Es befinden sich reichlich Textpassagen darin, die nachweislich, vollkommen unzweifelhaft von anderen Autoren stammen.

3. Gerade die Einleitung einer wissenschaftlichen Arbeit kann per definitionem nicht schon absätzeweise in der Zeitung gestanden haben, schon gar nicht unter dem Namen einer anderen, real existierenden Person. Sinn und Zweck der Einleitung ist ja zu begründen, was den Neuheits- und Originalitätswert des Werks ausmacht. Bereits von anderen gedachte und sogar dokumentierte Gedanken als Dissertation einzureichen ist das Gleiche, als würde man eine Erfindung Dritter, die längst Stand der Technik ist, zum Patent anmelden.

3. Der Autor der Dissertation, von dem ich zu Gunsten (!) Guttenbergs annehme, dass er es selbst war, hat sogar Passagen leicht redigiert, was bei einem Zitat, dem nur aufgrund eines Versehens die Gänsefüßchen fehlen, überhaupt nicht möglich wäre. Ein Zitat ist immer wörtlich, man kann höchstens etwas Nebensächliches weglassen und durch … ersetzen, aber nie eigene Worte einfügen, und sei es nur ein „womöglich“.

4. Der Minister wurde zwar auf nicht mehr ganz so frischer Tat – indes mit rauchendem Colt – ertappt, aber er hat Geschmack bewiesen. Sein Ragout vom Axolotl ist nur mit besten Zutaten, äh, Zitaten gewürzt, denn sonst wäre am Ende der Küchenschlacht kein Summa cum laude dabei herausgesprungen, sondern angesichts der Zahl der ohne ihr Wissen involvierten Textköche ein verdorbener akademischer Brei.

1000 Kilowatt pro Stunde…

…seien heute kein hoher Verbrauch, meint ein Verbraucherschutzschreiber der Süddeutschen (im heutigen Wirtschaftsteil, Print S. 25).

Vermutlich wollte er uns mit diesem Nonsens-Satz sagen, ein Pro-Kopf-Verbrauch von 1000 Kilowattstunden im Jahr sei nicht hoch. Wer aber 1000 Kilowatt verbraucht, egal ob eine Stunde oder länger, braucht während dieser Zeit ein ganzes Atomkraftwerk für sich allein.

Das Seltsame ist, dass der Autor im selben Text dann noch eine „Kilowatt-Stunde“ auftreten lässt, mit Binde-Strich. Er kennt die physikalische Einheit also zumindest vom Hörensagen. Vermutlich hält er sie für eine Zeiteinheit.

Nun gut, hypothetisch wäre es denkbar, dass der Kollege den Stuss gar nicht so geschrieben hat. Vielleicht hat ihm ja ein diensthabender Redaktor dieses rufschädigend dumme Zeug ins Manus gefummelt. Dann wäre es allerdings Mobbing der allerfiesesten Art.

Was auch immer dahintersteckt: Der Redakteur, der diesen blamablen Text freigegeben hat, gehört fristlos in ein Ressort versetzt, in dem er keinen Zugang zu Zahlen, Naturwissenschaft und Technik hat.

SZ gibt 20 % Rabatt auf MX-5

„…der japanische Autobauer Mazda gewährt 20 Prozent auf Sportwagen…“

Eine Ente in der Süddeutschen von heute, erschienen im Wirtschaftsteil unter der Subhead „Das soziale Netzwerk Facebook startet seinen Schnäppchendienst nun auch in Deutschland„. (Richtig ist: Die britische Mazda-Niederlassung bietet den besagten Facebook-Deal für ein Modell – den MX-5 – an. Münchner Mazda-Händler wunderten sich heute früh vermutlich über die plötzliche Nachfrage.)

P.S.: Facebook ist keine Sozialeinrichtung, demnach auch kein soziales Netzwerk. Sondern ein kommerzielles Unternehmen, dessen Geschäftsmodell es ist, zu Marketingzwecken ein Online-Kontaktnetz zu betreiben. Wortpingelei? Mitnichten. Das ist kein feiner Unterschied, sondern ein ziemlich grober.

Das Recht an der eigenen Pose

Konrad R.(ufus) Müller, bekannter Polit-Fotografen-Divus (oder wie heißt eine männliche Diva in korrektem Latein?) regt sich darüber auf, dass der Focus seine Titelseite zur Story „Kohls Sohn“ nicht mit einem Kohl-Porträt von ihm, sondern einem ähnlichen – ich würde sagen: besseren – Schwarzweißschuss seines Kollegen Daniel Biskup geschmückt hat. Müller reklamiert, wenn ich die Nachricht richtig verstanden habe, für sich die Exklusivrechte an Kohls Pose. Laut SZ fordert er – inklusiver Verletzerzuschlag – 20.000 Euro vom Focus und will auch Biskup verklagen. Solche Klagen kennt man eigentlich nur von Fällen, in denen ein Werk des Klägers unerlaubt gedruckt wurde. Das Werk stammt aber unstrittig von Biskup. Der beteuert, den Kanzler nicht in eine Pose dirigiert zu haben: „Kohl saß einfach so da.“ Was natürlich nicht ausschließt, dass der CDU-Mann zuvor von Müller gelernt haben könnte, wie man so posiert, dass es den Fotografen gefällt.

Man könnte seitenlang darüber philosophieren, was es hieße, wenn Müller Recht bekäme. Kurzfassung: Jeder Fotograf müsste bei jedem Motiv vorher prüfen, ob eventuell irgendein Kollege schon mal ein Bild veröffentlicht hat, für das er bei ähnlichem Licht einen ähnlichen Ausschnitt gewählt hatte.

Ich erlaube mir nur kurz die Anmerkung, dass sich Biskup und Müller kennen. Die beiden haben nicht nur parallel Helmut Kohls Kanzlerschaft fotografisch dokumentiert, die zwei „Fotografen-Legenden“ haben ihre besten Werke aus dieser Zeit sogar gemeinsam im Heyne-Verlag publiziert – in einem Doppel-Bildband. Es wäre aber reine Spekulation, anzunehmen, dass der Kläger seinen Rivalen Kollegen für weniger legendär hält als sich selbst und ihm daher nicht gönnt, an dem Bücher-Schuber mitzuverdienen, der sich selbstredend vor allem aufgrund des zugkräftigen Namens Konrad R. Müller verkauft.