BJV: Geheimnisse vor den Mitgliedern

Der Bayerische Journalisten-Verband (dem ich seit 30 Jahren angehöre) hat seit Jahren ein Maulwurfsproblem: Immer wieder lanciert irgendwer, der dem Landesvorstand angehört oder einem Vorstandsmitglied nahesteht, Interna an Personen, von denen man nicht genau weiß, ob man sie im französisch-schweizerisch-deutschen Dreiländereck oder in der Berliner/Potsdamer Ecke verorten soll. Es handelt sich jedenfalls um Personen, die ständig nach Informationen suchen, mit denen sie – am liebsten auf dem Klageweg – dem BJV oder dem Bundesverband DJV schaden können.

Solche Intriganten und Plaudertaschen unter sich zu wissen, ist ärgerlich, keine Frage, und ich wäre der Erste, der applaudiert, wenn sie enttarnt und achtkantig rausgeworfen werden. Es gibt auch ganz gewiss Themen, bei denen der Landesvorstand einer Gewerkschaft sogar gegenüber den eigenen Mitgliedern Vertraulichkeit braucht – zum Beispiel, wenn es um Personalia oder Arbeitskampfpläne geht.

Eine Überreaktion ist aber, sich komplett hinter einer Festungsmauer zu verschanzen. „BJV: Geheimnisse vor den Mitgliedern“ weiterlesen

Münchner Richter empfiehlt „freundliche Berichterstattung“

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Rechtsstreit, der offenbart, wie tief manche Medien gesunken sind (falls sie im speziellen Fall nicht schon länger dort unten waren, wo man sie jetzt sieht) – und welche Ahnung manche Richter von Presserecht und -kodex haben. Nämlich so gut wie keine.

Es geht um einen gealterten Münchner Stenz namens Roberto B., der seit Jahrzehnten in Symbiose mit der Tratschpresse lebt. „Münchner Richter empfiehlt „freundliche Berichterstattung““ weiterlesen

„Facebook-Party“: keine Lappalie

Am Samstag ging’s heiß her in unserer kleinen Marktgemeinde: 18.000 Facebooker hatten sich – wenn auch größtenteils aus „Jux“, nämlich um Bayerns Bereitschaftspolizisten  (BePo) das freie Wochenende zu versauen – in Kaufering angesagt, um am Baggersee mit einer 13-Jährigen Kindergeburtstag zu feiern. Nur um mal die Dimension zu verdeutlichen: Das wären fast doppelt so viele „Gäste“ wie Einwohner gewesen.

Manche Menschen, auch Leserbriefschreiber bei unserer örtlichen Tageszeitung, halten den Aufwand für übertrieben, mit dem Landrat, Bürgermeister und Polizei auf die Bedrohung des öffentlichen Friedens reagiert haben. Immerhin hätte sich von den paar Hundert Besuchern, die sich am Ende trotz strafbewehrten Open-Air-Partyverbots bei uns vergnügten, wohl jeder seinen persönlichen Polizeibeamten aussuchen können.

Wer die Abschreckung im Vorfeld und den Auftritt der zum Teil aus der Bamberger Gegend herbeorderten BePo-Einheiten zu drakonisch oder zu martialisch hält, der möge bedenken, dass Kauferings Bürgermeister Erich Püttner ein berechtigtes Interesse daran hatte, nicht mit Adolf Sauerland in einem Atemzug genannt zu werden – und auch wir Bürger nicht erleben wollten, was den Duisburgern vor zwei Jahren passiert ist. „„Facebook-Party“: keine Lappalie“ weiterlesen

Ich lerne nicht programmieren

„Wenn wir die Digitalisierung wirklich begreifen wollten, dann müssten wir Programmieren lernen. Das werde bald so wichtig sein wie Lesen, Schreiben und Rechnen.“

Niklas Hofmann zitiert in der Süddeutschen Markus Beckedahl

Um Auto zu fahren, brauche ich nicht in der Lage zu sein, selbst ein Auto zu konstruieren. Ich muss es nur sicher beherrschen und die Verkehrsregeln kennen. Der Irrglaube, man lerne das Richtige über IT, wenn man sich mit Programmiersprachen befasst, zieht sich auch durch die Curricula für den Informatikunterricht an Schulen. Der produziert reihenweise digital-na(t)ive Analphabeten.

Für wie lange wählen wir eigentlich?

Peinlich, aber wahr: Auch wenn ich mich für keinen Kandidaten begeistern konnte, hätte ich wissen sollen, für welchen Zeitraum ich den/die Bürgermeister/in zu wählen habe. Ich war aber verunsichert – und das liegt an Ingo Lehmann. Der OB unserer Kreisstadt Landsberg kam 2000 ins Amt, wurde 2006 wiedergewählt und trat wieder an. Daher hätten die jetzt gewählten Bürgermeister eigentlich ebenfalls sechs Jahre vor sich haben müssen. In Landsberg sind es aber acht Jahre.

Dies ergibt sich aus dem GLKrWG, also dem

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006.

Entscheidend ist die Frage, ob bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderats mehr oder weniger als zwei Jahre bleiben. In Landsberg ist der Stadtrat bis zum 30. April 2014 im Amt, deshalb greift dort die Verlängerungsregel. Sie hat den Zweck, die Wahltermine für Rat und Meister zusammenzuführen.

Da Klaus Bühlers Nachfolger/in schon vor dem 1. Mai den Dienst antritt, beträgt seine/ihre Amtszeit tatsächlich nur sechs Jahre.