Kaum hatte der Bundestag vorige Woche die Änderungen des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaftengesetzes beschlossen, war Martin Vogel bereits mit seiner Einschätzung auf dem Markt der Meinungen. Wer diese Schnelligkeit auch von mir erwartet, den muss ich leider enttäuschen.
Martin Vogel hat es gut. Er muss nicht vom Verkauf seiner Texte leben. Nach Jahrzehnten im Öffentlichen Dienst ist der Jurist prima versorgt und hat Zeit, zu schreiben, wann und was immer er mag. Der Münchner Unruheständler brauchte sich nicht einmal in IT-Kram wie WordPress einzuarbeiten, um seine Texte online zu verbreiten. Die Mühe nimmt ihm „Perlentaucher“-Betreiber Thierry Chervel ab. Die „Essays“, in denen sich Vogel unsere* Köpfe mal zerbricht, mal sie uns zu waschen versucht, mal sie fordert, könnte man auch anders nennen – nämlich „PR in eigener Sache“. Es kann als sicher gelten, dass der Rechtsgelehrte nicht schreibt, weil ihn der Perlentaucher mit üppigen Honoraren dazu überredet hätte. Auch von der VG Wort hat Vogel keine erwähnenswerte Ausschüttung zu erwarten, denn Chervels Website nimmt an der METIS-Zugriffszählung nicht teil.
„Verspottung der Urheber“ heißt die neueste Perle, nach der der eifrige Feuilleton-Webcrawler Chervel nicht zu tauchen brauchte; sie erschien am vorigen Samstag. Vogel nimmt darin das erst am Vor-Vorabend verabschiedete „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ zum Anlass, wieder einmal Unterstellungen, Mutmaßungen und Behauptungen hinsichtlich der Rolle, des Einflusses oder gar der Macht der Autorenverbände in die Welt zu setzen. „Wer verspottet hier eigentlich die Urheber?“ weiterlesen