Tempo-30-Zonen bremsen Rettungsdienste aus

Ohne Vorfahrtsstraßen erreicht Kauferings Feuerwehr fast ein Drittel der bewohnten Fläche nicht mehr innerhalb der gesetzlichen 10-Minuten-Frist. Dies war im Rathaus bekannt, als die Vorfahrtsschilder nördlich der Haidenbucherstraße abmontiert wurden.

Wenn ein Notruf eingeht, bleiben der Freiwilligen Feuerwehr genau zehn Minuten Zeit, den Einsatzort zu erreichen – länger darf es nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz nicht dauern. Von diesen 10 Minuten hat der Disponent der Leitstelle 90 Sekunden Zeit für die Alarmierung. Die Feuerwehrleute haben dann fünf Minuten, um alles stehen und liegen zu lassen oder nachts aufzustehen, ins Feuerwehrhaus zu fahren, sich umziehen und die Fahrzeuge besetzen. Die restlichen dreieinhalb Minuten müssen reichen, vom Feuerwehrhaus mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort zu kommen.

Natürlich wird kein Kommandant bestraft, wenn seine Leute es aufgrund schlechter Witterung oder der Verkehrslage nicht immer innerhalb dieser so genannten Hilfsfrist schaffen. Die Vorgabe ist jedoch Grundlage der Standortplanung. Die Gebäude der Feuerwehr müssen an Stellen errichtet werden, von denen aus sie in der Regel mit diesen zehn Minuten auskommen. Und natürlich dürfen die Kommunen diese Bestimmung nicht durch unbedachte Beschlüsse konterkarieren.

Zu 100 Prozent war dies in Kaufering schon 2015, also vor Ausweisung der neuen Tempo-30-Zonen, nicht drin. Der so genannte Abdeckungsgrad – das ist der Teil der bebauten Fläche, die innerhalb der Hilfsfrist erreichbar ist – lag laut einem Gutachten damals bei 82,7 Prozent. In einem Sechstel Kauferings war also das Risiko, im Brandfall nicht schnell genug Hilfe zu bekommen, eigentlich zu hoch. „Tempo-30-Zonen bremsen Rettungsdienste aus“ weiterlesen

Wer will ein grabesruhiges Schlafdorf?

Drei Kandidatinnen und zwei Kandidaten treten morgen zur Bürgermeisterwahl in Kaufering an. Wenn ich mir in der Lokalpresse die Leserbriefe zu unserem Aufregerthema Verkehrsberuhigung anschaue, muss ich sagen: Die Qual der Wahl hätte schlimmer kommen können. Dann nämlich, wenn wir nicht zwischen mehreren vernunftbegabten Menschen wählen könnten, sondern nur solche Leute anträten, die ausweislich ihrer veröffentlichten Prosa am liebsten in einer (Wagen-)Burg leben würden, auf der sie sich vor lästigen (PS-)Reitern und (Benzin-)Kutschern aus der Umgebung abschotten könnten. Leute, die es stört, dass Autofahrer aus dem Norden ungehindert in unseren Ort hinein und im Süden auch wieder hinaus fahren können. Leute, die Ahnung von Softwarecode haben mögen, aber sonst eher ins Mittelalter passen. Leute, die Kaufering am liebsten zu einem verschnarchten Schlafdorf zurückentwickeln möchten, in dem Grabesruhe herrscht und geschäftiges/geschäftliches Treiben verpönt ist. Leute, die zwar selber Geld verdienen möchten, aber am liebsten ohne die Wirtschaft.

Bei der Lektüre der Burg-und-Reiter-Parabel im LT ging mir auf, dass es dem Verfasser – der sicherlich nicht nur für sich allein spricht – nicht nur darum geht, uns zu Fußgängern und Radschiebern umzuerziehen und den ohnehin bescheidenen öffentlichen Nahverkehr vollends unattraktiv zu machen, indem man ihn zur Stop-and-Go-Veranstaltung degradiert. Zwischen den Zeilen steht sehr deutlich, dass Auswärtige bitteschön einen großen Bogen um unsere Gemeinde machen mögen. Das mag ja beim Durchgangsverkehr noch ein nachvollziehbarer Wunsch sein. Ökologisch sinnvoll ist es nicht.  „Wer will ein grabesruhiges Schlafdorf?“ weiterlesen

Das Neueste von Links-vor-Rechts

Vorige Tage bekam ich eine freundliche Mail von einem Sohn unseres früheren Bürgermeisters, im Anhang ein interessantes, wenn auch länglich-juristisches Dokument: ein Urteil der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23.6.2015 (M 23 K 13.3232), verschlagwortet mit „qualifizierte Gefahrenlage, Tempo-30-Zone, Aufhebung, Geschwindigkeitsbeschränkung, Anordnung von Verkehrszeichen“. Darin verdonnern die Richter die Gemeinde Gauting, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und eine Tempo-30-Zone wieder aufzuheben. Als juristischer Laie würde ich den Tenor des Urteils so zusammenfassen: Die Gemeinde hatte sich nicht an die Vorschriften gehalten und den Schilderwald in Straßen ausgedehnt, in denen das völlig unnötig war, weil dort gar keine besondere Gefahr bestand, die sie hätte abwehren müssen. Das Gericht verweist auch auf den Willen des Gesetzgebers, eben jenen Schilderwald auszulichten, weil ein Zuviel eher das Gegenteil bewirke.

Nun hat unser Kaufering zwar seinen Wald ein bisschen ausgedünnt, aber weder konsequent noch auf vernünftige Weise. Die überparteiliche Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mehrheitsfraktion unseres Marktgemeinderats will mit Gewalt fast den ganzen Ort verdreißigzonieren, verschließt aber ihre Augen vor der real existierenden, von Verkehrszeichen und Fahrbahnbemalungen noch massiv verstärkten Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Hier zeigt sich: Manchmal genügen wenige Schilder, um das Gegenteil des Bezweckten zu erreichen und Sicherheit zu vermindern statt sie zu verbessern.

Deshalb noch mal für alle Ratsmitglieder ein paar Erklärungen:

  1. Zebrastreifen haben in Tempo-30-Zonen nichts zu suchen, auch nicht neben einem Kindergarten, denn sie signalisieren den Verkehrsteilnehmern auf einer Querstraße ohne Zebrastreifen (Löhestraße), sie hätten an der Einmündung der zebragestreiften Straße (Donau- und Mainstraße) Vorfahrt. Das Signal, das der Fußgängerüberweg an die Autofahrer sendet, übertönt das des Verkehrszeichens „rechts vor links“ (schwarzes X im roten Dreieck), welches ebenfalls nicht in Tempo-30-Zonen gehört, weil es stets eine Ausnahme von der Regel verkündet und folglich an dieser Stelle falsche Rückschlüsse auf die vermeintlich geltende Regel provoziert. Aufgrund dessen kann man an besagter Löhestraße sogar immer wieder Busfahrer beobachten, die glauben, sie hätten als von links Kommende Vorfahrt. Gerade heute durfte ich deshalb wieder eine Vollbremsung hinlegen. Ich radelte gerade auf der Donaustraße mit Tempo 30 auf die Löhestraße zu, von rechts kam niemand, doch der Schneider-Bus zur Linken befand sich ungebremst auf Kollisionskurs; der Fahrer würdigte mich keines Blickes. Wäre ich so wahnsinnig gewesen, auf meinem Recht zu bestehen, hätte man mich und mein Bike an der Ecke bei der Bäckerei Wink vom Boden kratzen können. (Mein Dank an die Firma Magura für meine tollen Hydraulikbremsen!) Es sind aber nicht die Busse allein. Es ist mir dieses Jahr vielleicht zwei, drei Mal passiert, dass an dieser Ecke ein Autofahrer meine Vorfahrt respektiert hätte. Und ich radle die Strecke mehrmals pro Woche.
  2. Doppelt genäht hält nicht besser. Will sagen: Innerhalb von Tempo-30-Zonen hängt man keine weiteren „Zone 30“-Schilder auf. Deren Botschaft ist ein Umkehrschluss: Wenn ich das Schild sehe, muss ich selbst außerhalb der Zone sein. Das Negativ-Beispiel ist wieder die Löhestraße. Biegt man von der Kolpingstraße in die Löhestraße ein, passiert man bereits ein Zonenschild, doch an der Main- und der Donaustraße hängen weitere solche Verkehrstafeln. Wie sollen sich die Leute da bitte merken, wo die Zonen anfangen und wo sie aufhören?
  3. Vorfahrtsschilder gehören laut StVO aus besagten Gründen ebensowenig in 30er-Zonen wie Ampeln. Nun ist die Kreuzung Iglinger Straße/Dr.-Gerbl-Straße (Elektro-Hilscher) so unübersichtlich und zugleich verkehrsreich, dass es dort ohne eindeutige Signale nicht geht. Eine Ampel wäre für diese „qualifizierte Gefahrenlage“ das Beste, Vorfahrt ist das Mindeste. Da daran nicht zu rütteln ist, solange niemand dort einen Kreisverkehr baut, verbietet es sich von selbst, eine Tempo-30-Zone auszuweisen, die diese Kreuzung einschließt. Wer die StVO ernst nimmt, muss also zu dem Schluss kommen, dass der jüngste Beschluss des Gemeinderats in der vorliegenden Form schlichtweg nicht genehmigungsfähig ist.

Kaufering: Rinks vor lechts und kein Ende

Beschimpfen Sie nie diesen Mann. Er fährt zwar wie der Henker, hat aber ein empfindsames Gemüt.

Das Erlebnis, in Kaufering Rad zu fahren, kann man inzwischen so auf den Punkt bringen: Wer geradeaus radelt, muss an jeder Kreuzung und Einmündung auf Schritttempo abbremsen, um dem von links kommenden Fahrer eines Autos mit eingebauter Vorfahrt nicht die schöne Motorhaube zu verbeulen oder von einem eiligen Kurierfahrer schwungvoll ins Jenseits befördert zu werden.

Autofahren in Kaufering kann man ähnlich beschreiben: Wer geradeaus fährt, sollte an jeder Kreuzung und Einmündung auf Schritttempo abbremsen, um nicht mit dem von links kommenden Traumtänzer zu kollidieren.

Das ist – wie auch immer die Mitglieder unseres zerstrittenen „Marktgemeinderats“ (also Gemeinderats) es sehen – der Status quo. Und zwar nicht nur in der Riesen-Tempo-30-Zone, die voriges Jahr in einem kollektiven Anfall von Gutmeinerei westlich der alten Bundesstraße 17 eingeführt wurde, sondern auch östlich derselben, wo es schon ein paar Jahre so geht.

Denn:

  1. Viele Menschen wissen spontan nicht, wo rechts ist und wo links. Für sie ist der Straßenverkehr die reinste Querfront. 
  2. Viele Menschen haben die Rechts-vor-links-Regel nach Verlassen der Fahrschule gleich wieder vergessen. „Rechts vor links“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung lediglich eine Schikane, die sich Fahrprüfer ausgedacht haben, um Leute durch die theoretische Prüfung rasseln zu lassen. 
  3. Viele Menschen fahren unterbewusst so weiter, wie sie auf der jeweiligen Straße schon immer gefahren sind.
  4. Viele Menschen beachten weder Verkehrsschilder noch das Fehlen derselben, sondern lassen sich davon leiten, dass eine Straße aussieht, als sei sie eine Vorfahrtsstraße. Dass manche Straßen so aussehen, kommt wiederum daher, dass sie vor Jahr und Tag tatsächlich als Vorfahrtsstraßen geplant und angelegt wurden. Man nennt den Effekt „gefühlte Vorfahrt“. Er verschärft sich natürlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs mit eingebauter Vorfahrt; das nennt man dann „faktische Vorfahrt“. Deren normative Kraft lässt sich durch Beschlüsse von Markt- und sonstigen Gemeinderäten leider nicht schmälern. 

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Stop and go in Kaufering

Ich wohne ja sehr gerne in Kaufering. Noch nie habe ich irgendwo länger gewohnt, nicht einmal in München. Die Gemeinde Marktgemeinde bietet eine Lebensqualität, um die uns viele Menschen beneiden würden. Bis vielleicht auf das lahme Internet – unser Ortsnetz soll jetzt immerhin bis Ende 2017 per Telekom-Remonopolisierung (Vectoring) auf das Bandbreitenniveau gehoben werden, das Großstädter und Bewohner umliegender Kuhdörfer landwirtschaftlich geprägter Gemeinden im Umland schon lange genießen – und die Verkehrsregelung.Kauferinger 30-Zone „Stop and go in Kaufering“ weiterlesen