Anonymer Discounter

Das Handelsblatt quält seine Online-Leser wieder mal mit einem Ranking, das man nicht auf einen Blick anschauen kann, sondern auf zehn Klicks. Klick Nummer vier hat sich nicht gelohnt: Die viertgrößte Discount-Kette der Welt hat fürs Handelsblatt keinen Namen (sie heißt Dollar General). Klar ist aber immerhin: Walmart ist kein Discounter mehr.
Handelsrateblatt

Sensibler Witwenschüttler

Wenn korrekt ist, was das Bildblog schreibt – und daran zu zweifeln gibt es nach Lage der Dinge keinen vernünftigen Grund –, ist einem so genannten Witwenschüttler seine Arbeit so peinlich, dass er Bildblog-Posts vergessen machen möchte, die sich seiner „Arbeit“ widmen. Genauer gesagt: Er reklamierte bei Google das neue Recht auf digitale Amnesie für sich. Wenn schon das Netz an sich ihn nicht vergisst, soll sich wenigstens die Suchmaschine nicht mehr an ihn erinnern dürfen.

Da der Mann Alexander Blum heißt, kamen die Bildblogger auf die geniale Überschrift „Die verlorene Ehre des Alexander Blum“.

Blum ist übrigens wohl jemand, für den sich ein Journalist noch mehr fremdschämen muss als für einen klassischen Witwenschüttler. Den Angaben aus dem Bildblog zufolge ist der Mann wohl eher der Kategorie Kinderschüttler zuzurechnen:

„Bild“ benutzt Kinder für Recherchen

„Bild“ benutzt Kinder für Recherchen II

Auch sonst gereicht die Arbeitsweise des Kollegen unserem Berufsstand nicht zu besonderer Ehre:

Von Dreckschweinen und Wiederholungstätern

Polizei deckt „BamS“-Ente auf

Wohl denn, möge er über das WWW lernen, was die ungleich sympathischere Barbra Streisand schon lange weiß!

Zeitungsverleger: Ja, wir beuten einen Teil der Zusteller aus

Derzeit ist es schwer, ein Zeitungsabo zu kündigen. Die Funke-Gruppe (WAZ) macht zum Beispiel sogar den Angehörigen alter Abonnenten Stress, wenn diese ins Pflegeheim müssen. Dann verlangt der Verlag ein ärztliches Attest oder den Pflegeheimvertrag, obwohl ihn beides nichts angeht.

Bald wird man Abos vermutlich leichter los. Zwei Millionen Abonnenten deutscher Tageszeitungen müssen damit rechnen, dass der Verlag ihnen kündigt. So zumindest stellt es der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) laut dpa (Quelle: Handelsblatt) dar: Der frisch beschlossene gesetzliche Mindestlohn bewirke eine jährliche Mehrbelastung von 220 Millionen Euro. „Das führt dazu, dass zwei Millionen Haushalte in Deutschland nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll mit Zeitungen beliefert werden können,“ so BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff. 

Angeblicher Grund ist die Umstellung der Zustellervergütung auf das Stundenlohn-Prinzip. Die Arbeit der Zeitungsboten ist den Verlagen bei fairem Stundenlohn aber offensichtlich nur in Ausnahmefällen zu teuer. „Zeitungsverleger: Ja, wir beuten einen Teil der Zusteller aus“ weiterlesen

Ärztliche Schweigepflicht? Ach WAZ!

Dass den Tageszeitungen die Leser wegsterben, ist sicherlich etwas drastisch ausgedrückt. Bevor die Altabonnenten dahinscheiden, werden viele von ihnen pflegebedürftig. Manche machen eine Phase durch, in der sie nichts mehr mit einer Zeitung anfangen können. Die einen werden senil oder dement und vergessen sofort wieder, was sie gelesen haben – sofern sie es überhaupt noch begreifen. Andere bekommen Parkinson, können die Zeitung nicht mehr ruhig halten, das Umblättern gelingt nicht mehr. Oder ihre Sehkraft lässt so sehr nach, dass es einfach zu anstrengend wird, die vielen kleinen Buchstaben unter die Lupe zu nehmen.

Ein Zeitungsverlag könnte sich, wenn ein alter Kunde zum Pflegefall wird, für dessen langjährige Treue bedanken und mit Anstand die Geschäftsbeziehung als beendet betrachten. Nicht so die Essener Mediengruppe Funke, die unter anderem die WAZ und die NRZ verlegt. Die Geschäftsleitung dieses Hauses pocht lieber auf das, was sie für ihr Gewohnheitsrecht hält, nämlich jeden Monat knapp 30 Euro abzubuchen, aber mindestens bis zum Quartalsende. Bei Funkes herrscht nämlich das Prinzip vor, der Kunde habe dem Lieferanten zu dienen und nicht etwa umgekehrt. Die Drücker Servicemitarbeiter lassen keine Sekunde Zweifel daran aufkommen, dass ihnen neumodischer Kram wie Kundenorientierung strikt untersagt ist. Der Abonnent ist verpflichtet, sich gefälligst verlagsorientiert zu verhalten. Es regiert nicht König Kunde, sondern König Funke.

WAZ

Wenn Sie das für üble Polemik halten, muss ich Sie enttäuschen. Es ist tatsächlich so, dass Funke Medien sich Auskunftsbefugnisse einer Behörde oder eines Arbeitgebers anmaßt. Kündigungen vor Quartalsende durch bevollmächtigte Angehörige akzeptiert der „Leserservice“ grundsätzlich nicht, es sei denn, man legt ihm ein ärztliches Attest oder den Pflegeheimvertrag vor. Man darf wohl davon ausgehen, dass beim Tod des Abonnenten die Zeitungsabnahmeverpflichtung vererbt wird, sofern der Erbe das Ableben des Erblassers nicht mit beglaubigtem Totenschein nachweist.

Der Haken an der Sache ist, dass in den üblichen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber einem Zeitungsverlag aus gutem Grund nicht vorgesehen ist. Die Diagnose eines Krankheitsbildes, aufgrund dessen der Abonnent nicht mehr zur Rezeption des printmedialen Contents in der Lage ist, geht den Verlag nicht einmal einen feuchten Kehrricht an, sondern gar nichts. Sobald ein Arzt der WAZ ohne ausdrückliche vorherige Verfügung seines Patienten schriftlich gibt, dass bzw. wodurch dieser körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, Zeitung zu lesen, bricht er seine Schweigepflicht. Ein Angehöriger, der ein solches Attest (übrigens keine Kassenleistung!) in Auftrag gibt, würde sich der Anstiftung zu diesem Vergehen schuldig machen. Aber auch der Pflegeheimvertrag gehört zur Privatsphäre. Darin herumzuschnüffeln, steht den Funkes nicht zu.

Dass den Angehörigen, die ganz andere Sorgen haben, durch die Blume vorgeworfen wird, sie wollten einen laufenden Vertrag ungerechtfertigt kündigen und so den Funke-Clan um sein sauer verdientes Geld prellen, ist einfach nur peinlich und stillos – damit allerdings nicht überraschend bei einem Verlag, der schon durch seine Kahlschläge in den Redaktionen hinreichend bewiesen hat, dass ihm an einer guten Reputation nichts liegt.

 

Funke Medien = Bürokratenladen

Wenn jemand in die Lage kommt, Papierkram für Angehörige zu erledigen, die das selbst nicht mehr können, möchte er nicht auch noch von den Firmen gestresst werden, bei denen er beispielsweise Abonnements zu kündigen hat.

Die Funke-Mediengruppe, kurz WAZ, liefert ein Musterbeispiel für unsägliche Geschäftsprozesse, die schon für den Kunden eine Zumutung sind – und für die Sachwalter ehemaliger Kunden erst recht. Da muss eine langjährige Zeitungsabonnentin (seit über 50 Jahren) ins Pflegeheim, weit abseits des Verbreitungsgebiets, und sie ist nicht mehr gesund genug zum Zeitunglesen. Kein vernünftiger Unternehmer käme da auf die Idee, auf einer Kündigungsfrist zu bestehen. Bei Funke geht das nicht – beziehungsweise erst zum Quartalsende. Und das, obwohl man die Lieferung durchaus aussetzen darf und die Abogebühr für die Zeit der Nichtbelieferung gutgeschrieben bekommt. Warum? Weil es den Callcenter-Mitarbeitern so vorgeschrieben wurde. Analog der Zero-Tolerance-Politik des früheren New Yorker Bürgermeisters Rudy Giuliani herrscht in Essen Null Kulanz, Null Flexibilität und Null Gesunder Menschenverstand, nur stures Vorschriftsdenken, das als Beamtenmentalität zu bezeichnen eine Beleidigung eines jeden anständigen Beamten wäre. „Funke Medien = Bürokratenladen“ weiterlesen