Eine Rüge für den Presserat

Paul-Josef Raue, einst Mitglied der Gründungsredaktion des brand eins-Vorläufers Econy, befasst sich in seinem Blog mit der Auseinandersetzung zwischen brand eins und dem Presserat. Er fordert eine Reform des Selbstkontrollorgans.

Ich sehe das ähnlich. Da ich gute Kontakte in beiden Richtungen unterhalte (ich schreibe nicht nur für brand eins, sondern habe auf -zig DJV-Verbandstagen Kolleginnen und Kollegen mit in den Presserat gewählt), war ich schon etwas fassungslos, als ich von dieser ziemlich abwegigen Rüge erfuhr.

Hier mein Kommentar in Paul-Josef Raues Blog:  „Eine Rüge für den Presserat“ weiterlesen

Jungjournalisten zur Schnecke gemacht

Wer noch nicht begriffen hat, woran die Medien hierzulande kranken, lese Julia Friedrichs‘ Keynote vom Jahrestreffen des Netzwerks Recherche auf Vocer.

 

Münchner Richter empfiehlt „freundliche Berichterstattung“

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Rechtsstreit, der offenbart, wie tief manche Medien gesunken sind (falls sie im speziellen Fall nicht schon länger dort unten waren, wo man sie jetzt sieht) – und welche Ahnung manche Richter von Presserecht und -kodex haben. Nämlich so gut wie keine.

Es geht um einen gealterten Münchner Stenz namens Roberto B., der seit Jahrzehnten in Symbiose mit der Tratschpresse lebt. „Münchner Richter empfiehlt „freundliche Berichterstattung““ weiterlesen

Was die Referenten von den Verlegern übernommen haben

Wenn Sie vergleichen möchten, was im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht von den ursprünglichen Wünschen der Verleger übrig geblieben ist, bitte sehr (rot gestrichen: Verlegerentwurf, gelb hinterlegt: neu im Referentenentwurf, schwarz: übernommen):

§ 87f

  1. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraus hiervon zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben zugänglich zu machenDas Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Presseerzeugnisses oder von Teilen daraus. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

  2. Ein Presseerzeugnis im Sinne dieses Gesetzes ist die redaktionell-technische
    gestaltete Festlegung journalistischer Beiträge und anderer Elemente auf Papier oder einem elektronischen Träger im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, „Was die Referenten von den Verlegern übernommen haben“ weiterlesen

Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger

Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht. Bevor ich erkläre, warum Journalismus nichts mit Musikfetzen von Kraftwerk zu tun hat und die vermeintliche Analogie keine ist, lesen Sie bitte diese Passage aus dem Anhang zum LSR-Gesetzentwurf (Hervorhebungen von mir):

Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20. 11. 2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat. Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist,  „Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger“ weiterlesen