Suche nach dem Patent-Rezept

Aus technischen Innovationen Kapital zu schlagen, ist nicht trivial. Geldwerte Ideen sind flüchtig, ihr Schutz ist teuer und nie lückenlos. Deshalb muss jeder Hightech-Gründer seine persönliche Patentstrategie entwickeln.

Wer als kreativer Unternehmer-Neuling noch darauf vertraut, dass große Geschäftspartner sein geistiges Eigentum respektieren, ist nach einem Treffen mit Ulrich Benedum um eine naive Illusion ärmer. Der Münchner Patentanwalt hat in seinem Büro ein Corpus Delicti liegen, das belegt, dass ein Mittelständler heutzutage nicht einmal mehr auf die Ehrbarkeit von Kaufleuten zählen kann, die selber Schutz vor Dieben suchen. Der Streitgegenstand ist ausgerechnet eines jener „Tags“, wie sie Textilgeschäfte zur Warensicherung verwenden. Die Kopie ist vom patentierten Original nicht zu unterscheiden, Form und Farbe sind identisch. Die Manager der internationalen Handelskette, in deren Filialen der Patentinhaber das dreiste Plagiat entdeckte, waren nicht etwa arglos auf einen Produktpiraten hereingefallen: Sie hatten sich an einen chinesischen Hersteller gewandt, der das Teil billiger nachbaute. Um nicht von Ladendieben bestohlen zu werden, war der Händler quasi selbst unter die Diebe gegangen – und hielt Ideenklau wohl für ein Kavaliersdelikt.

Abwehrbereit zu sein tut also Not, auch wenn die Verrohung der unternehmerischen Sitten noch nicht so weit gediehen ist, dass Prozesse gegen Nachahmer zum täglichen Brot der Patentanwälte gehören würden. Benedum, Partner der britischen Traditionskanzlei Hazeltine Lake, führt einen oder zwei pro Jahr und liegt damit schon weit über dem Branchendurchschnitt. Wenige Hundert Fälle jährlich landen überhaupt vor deutschen Gerichten. „Ein Patent ist für Erfinder und Unternehmen eine Art Versicherung“, erklärt der Chemiker, der seit 18 Jahren als European Patent Attorney („zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt“) zugelassen ist. Die Patentverletzung ist für ihn der eher seltene Schadensfall, dem man vorzubeugen versucht – und das Prozedere der Patentanmeldung ein gerade bei Innovationsgründungen wichtiges Instrument, das dem Gründer dabei hilft, aus seinen Ideen ein möglichst  überlegenes Produkt samt praktikablem Geschäftsmodell reifen zu lassen.

Dass der Vergleich mit der Versicherung den Blick von der Technik aufs Kaufmännische lenkt, kommt nicht von ungefähr. Wie bei allen juristischen Schutzkonstrukten für geistiges Eigentum geht es auch im Patentwesen weniger um die Förderung genialer Einfälle als vielmehr darum, wie man mit ihnen am geschicktesten Geld verdient. Läuft alles nach Plan, sind die gewerblichen Schutzrechte – wie Versicherungsprämien – ein reiner Kostenfaktor. Allerdings einer, der es in sich hat: Wie ein Versicherungsnehmer muss der Gründer nämlich aufpassen, dass er sich weder unter- noch überversichert und den richtigen Schutz zur rechten Zeit einkauft. Eine schlichte Anmeldung beim Deutschen Patent-und Markenamt, die erste Ansprüche dokumentiert, ist für 500 Euro zu haben. Wer eine weltmarkttaugliche Neuheit in petto hat, sieht sich über kurz oder lang mit Gebühren, Anwalts- und Übersetzerhonoraren konfrontiert, die ein durchschnittlich finanziertes Start-up nicht mehr aus eigener Kraft schultern kann. Sich den Vorsorgeaufwand erst einmal zu sparen, ist keine Option: Sobald eine Innovation öffentlich bekannt wird, gilt sie juristisch als „Stand der Technik“. Ist sie dann noch nicht zum Patent angemeldet, darf jeder Konkurrent das Produkt nach Belieben nachbauen.

Theoretisch könnte sich der Gründer mit dem Patentieren also maximal so lange Zeit lassen, bis er seine ersten, mit Bordmitteln finanzierten Prototypen präsentiert. Eine solche Geheimhaltungsstrategie funktioniert in der Praxis allerdings nur in Ausnahmefällen. Fast alle Experten raten deshalb davon ab, dieses Risiko einzugehen. „Es lohnt sich, Patente schon früher anzumelden, schon als Signal für Investoren“, findet Michael Brandkamp, Hauptgeschäftsführer des Bonner High-Tech Gründerfonds (HTGF). Wer an Kapital oder Fördertöpfe heran wolle, werde ganz sicher danach gefragt, sagt auch Professor Bernhard Arnolds, Leiter der Zentralstelle für Technologietransfer der Universität Freiburg. Patente seien nun einmal „Assets“, also potenzielle Vermögenswerte: „Früher steckte der Wert eines Unternehmens in seinen Betriebsmitteln wie Grundstücken, Gebäuden und Maschinen, heute zum Großteil in IP.“

IP, gesprochen Ei Pi, steht in der Investorenszene nicht für Internet Protocol, sondern ist das gängige Kürzel für Intellectual Property – geistiges Eigentum. Diese zu handelbaren Gütern mutierten Ideen schmücken schon so manche Bilanz, ihre monetäre Bewertung ist jedoch mindestens so spekulativ wie die von Immobilien. Brandkamp rät deshalb, sich bei der Bewertung eines Patents mit dem symbolischen Euro zu begnügen. Auch Arnolds sieht bei seiner Klientel aus dem akademischen Umfeld die Gefahr von verfrühter Euphorie und  selbstbetrügerischen Anwandlungen. Hochschulinstitute meldeten ihre Errungenschaften nämlich „in aller Regel“ bereits in einer sehr frühen Reifephase an. Ein Doktorand, der dann schon von einer 100-Millionen-Euro-Firma träume, müsse bedenken, dass es auf das „Proof of Principle“ ankomme, also den Nachweis, dass seine im Labor erprobte Schöpfung für den harten industriellen Alltag taugt. „Solange nicht klar ist, ob das Produkt funktioniert“, so Arnolds, „hat das Patent wenig bis keinen Wert.“ Entsprechend vorsichtig agierten auch die Investoren, die mit dem Einstieg in ein Start-up immerhin ihr Geld darauf verwetten, dass die Technik nicht noch floppt.

Wie weit der Weg vom Institutslabor zum Konsumenten sein kann, zeigt das Beispiel des Brennstoffzellen-Unternehmers Sascha Kühn. Vor zehn Jahren begann der Werkstoffwissenschaftler als DFG-Stipendiat an der Uni Saarbrücken mit den Forschungsarbeiten für seine Dissertation. 2003 meldete er mit seinem Doktorvater das erste Patent an, dann engagierte ihn der einzige Lizenznehmer seines Patents – ein Grazer Mittelständler – als Leiter eines F&E-Projekts. Als sein Arbeitgeber in die Insolvenz schlitterte, sicherte sich Kühn die Exklusivrechte an seiner eigenen alten Erfindung. 2008 gründete der Neu-Dresdner, der mitsamt seinem IP beinahe schon in die USA ausgewandert wäre, die eZelleron GmbH. Gefördert vom Technologiegründerfonds Sachsen in Leipzig, holte er auch noch Fraunhofer Venture aus München und den Münsteraner Finanzinvestor eCapital an Bord. Auf der Industriemesse in Hannover zeigte er in diesem Jahr endlich die ersten Prototypen seiner tragbaren Brennstoffzellen für Normalverbraucher. Bis die mit Feuerzeuggas betriebenen Stromlieferanten im Baumarkt auftauchen, dauert es allerdings: „Wir sind noch zwei Jahre weg vom Markt.“

Im vergangenen Jahrzehnt hat Kühn jede Menge Erfahrungen im Umgang mit Patenten gemacht. Es war alles Learning by doing: „Das lernt man leider nicht im Ingenieursstudium.“ Da Kühn als Stipendiat keinen Anstellungsvertrag mit der Hochschule hatte, war er rechtlich ein „freier Erfinder“, hätte also das Patent in Eigenregie anmelden dürfen. Allerdings war er damals ganz froh, den juristischen Kram und die Kosten den Profis von der Patentverwertungsagentur der Uni überlassen zu können, die in solchen Fällen das Kostenrisiko trägt und den Forschern 15 Prozent der Erträge ausschüttet.

Mittlerweile hat Kühn die Vereinbarung dahingehend abgeändert, dass er seine Idee jetzt selbst vermarktet, der Agentur aber eine Umsatzbeteiligung zukommen lässt, über die er die Kosten der Patentanmeldung abstottert. Sein Fehler war jedoch, sich nicht das Produkt, sondern das Verfahren schützen zu lassen. „Ein Verfahrenspatent ist relativ einfach zu umgehen“, weiß Kühn heute, „wer nachweisen will, dass es verletzt wurde, muss sich erst einmal Zugang zur Produktion verschaffen.“ Deshalb seien alle 13 weiteren Patente, die der 37-Jährige seit der Gründung angemeldet hat, viel produktorientierter als das erste.

Eine weitere wichtige Lehre für Sascha Kühn: Das österreichische Unternehmen, das seinerzeit mit der Lizenz an Kühns Patent so große Pläne hatte, konnte mit dem auf Papier dokumentierten Wissen allein noch nicht viel anfangen, sondern benötigte zusätzlich das in seinem Kopf gespeicherte Know-how. „Ein Patent ist ohne die Leute, die es umsetzen, letztlich wertlos“, bestätigt HTGF-Chef Brandkamp. Außerdem kennt der IP-Autodidakt Kühn inzwischen viele Tricks, mit denen Patentprofis hantieren – zum Beispiel, wie man sich einfach und billig vor Sperrpatenten der Konkurrenz schützen kann. Das Problem: Nicht bei jeder Idee – etwa für einen Teilaspekt einer größeren Lösung – lohnt sich ein aufwendiges Patentierungsverfahren. Doch verzichtet ein Erfinder darauf, riskiert er, dass ein Wettbewerber irgendwann den gleichen Einfall hat und ihn durch ein Patent blockiert. Publiziert man die eigene Idee hingegen, kann sie zwar nicht mehr von Dritten patentiert werden, aber dafür hat der Erfinder dann auch einen Teil seines Wissens preisgegeben. Eine Lösung besteht darin, dort zu publizieren, wo es die Konkurrenz nicht gleich mitbekommt – etwa auf einem Kongress in der Provinz oder in einer wenig beachteten Zeitschrift.

Ähnlich tief hat sich auch der Erfinder und Unternehmer Joachim Fiedler, der mit seiner Fidlock GmbH kürzlich von Berlin nach Hannover umgesiedelt ist, ins Patentrecht hineingekniet. Der 43-jährige Produzent einhändig bedienbarer Magnetverschlüsse sagt von sich selbst, er habe mit der Zeit sogar eine „Leidenschaft für Patente entwickelt“. Das beginnt bei den internationalen Patentrecherchen, die er – wie Kühn – grundsätzlich selbst macht: „Die Arbeit nimmt einem keiner ab.“ Zumindest könne man es nicht bezahlen, einen teuren Patentanwalt so ausgiebig in der „sehr komfortablen“ Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) stöbern zu lassen, wie er, Fiedler, es nun einmal für notwendig hält.

Für die Anwälte bleibt auch so noch genug zu tun – mit der Abwicklung weltweiter Patentanmeldungen für Fidlock. Im Businessplan des Unternehmens, das sich binnen weniger Jahre als Zulieferer international tätiger Rucksack-, Sporttaschen- und Schulranzen-Fabrikanten etabliert hat, ist allein für 2010 ein IP-Budget von einer Viertelmillion Euro vorgesehen. Beim Management seiner Rechte überlaÅNsst Joachim Fiedler, der vor dieser Gründung bereits eine Firma für Cello-Kästen aufgebaut hatte, nichts dem Zufall. Als er 2007 mit dem ersten Großkunden, dem Outdoor-Ausrüster Tatonka, ins Geschäft kam, entschied er sich gleich für die sogenannte PCT -Anmeldung: Nach dem Patent Cooperation Treaty können Erfinder mit einem einzigen Antrag die spätere Patentierung rund um den Globus vorbereiten. Damit haben sie sich in allen relevanten Staaten „Priorität gesichert“, also dokumentiert, wer der erste Anmelder war. Wenn später die Entscheidung ansteht, wo sie gegen entsprechende Gebühr tatsächlich den vollen Patentschutz in Anspruch nehmen wollen, sind im Idealfall große Investoren an Bord, die für diesen Kraftakt die nötige Liquidität mitbringen – wie im Fall von Fidlock der vom Bundeswirtschaftsministerium sowie von großen Konzernen unterstützte High-Tech-GrÜnderfonds.

Das für Fiedler wichtigste ausländische Patentamt ist das chinesische; da die meisten Rucksäcke und Schultaschen in der Industriemetropole Shenzhen gefertigt werden, erwarten seine Kunden, dass er die Verschlüsse dort produzieren lässt. „Bis Anfang des Jahrzehnts hat man zuerst in Europa und den USA angemeldet“, sagt der Fidlock-Gründer, der systematisch die Patentstrategien seiner Wettbewerber analysiert hat, „heute fängt fast jeder in China an.“ Sonderliche Angst vor Piraterie quält ihn als Zulieferer großer Markenhersteller nicht. Er vertraut auf eine wirtschaftliche Hebelwirkung: Kämen überhaupt gefälschte Fidlocks nach Europa, dann nur eingearbeitet in fertige Taschen. Ein Importeur, der damit erwischt würde, könnte den gesamten Warenwert abschreiben. Außerdem seien in die  Verschlüsse verdeckte Merkmale eingebaut, anhand derer ein Labor die Echtheit der Ware überprüfen könne.

Es mag Unternehmen geben, auf die Joachim Fiedlers ausgeklügelte Patentstrategie übertragbar ist. Das Institut für Produktqualität (ifp) in Berlin steht für ein ganz anderes Modell: Seinem Gründer, dem promovierten Lebensmittelchemiker Wolfgang Weber, war die unternehmerische Unabhängigkeit sehr wichtig. Um seine „VitaFast“-Tests, die schneller als mit herkömmlichen Methoden den Vitamingehalt von Lebensmitteln bestimmen können, weltweit patentieren zu lassen und selbst ein eigenes Vertriebsnetz aufzubauen, hätte er einen finanzstarken Partner ins Haus holen müssen. Stattdessen gab er die Vermarktung außer Haus: Die Darmstädter R-Biopharm AG erhielt die weltweiten Vertriebs rechte und trägt die bei der Globalisierung anfallenden Patentkosten. Nur die Produktion behielt Weber in Eigenregie. Durch diese externe Lösung sicherte er sich nicht nur seine unternehmerische Autonomie, sondern auch einen schuldenfreien Betrieb, der aus eigener Kraft wächst und nach fünf Jahren bereits 35 Mitarbeiter beschäftigt.

Stolz ist der ifp-Chef darauf, dass er nach der Gründung sofort einen stetigen Cashflow produziert hat. „Viele Gründer warten, bis sie ein Produkt verkaufen können“, erklärt er sein Geschäftsmodell, „wir haben vom ersten Tag an Dienstleistung angeboten.“ Das Labor verkaufte seine Analysen und Gutachten schon, bevor die Produktion der patentierten Testsets anlaufen konnte. Seine IP-Strategie hat er allerdings nicht im Alleingang entwickelt, sondern gemeinsam mit seinem Patentanwalt Benedum, den er per Empfehlung kennengelernt hatte. Dass der Münchner als promovierter Chemiker mit Biotech-Know-how seine Sprache sprach – Patentanwälte sind von Haus aus Naturwissenschaftler mit juristischer Zusatzausbildung – , war für Weber ausschlaggebend. Den nächstbesten Patentrechtler zu beauftragen, der ihm für hohe Honorare banale Paragrafen erklärt, wäre für ihn „rausgeschmissenes Geld“ gewesen. Anderen Gründern rät Weber, sich nach einem Patentanwalt umzusehen, der Referenzen aus den passenden Fachbereichen vorweisen kann: ,,95 Prozent des Erfolgs hängen davon ab.“

SO SICHERN SIE IHR GEISTIGES EIGENTUM


• „Immer klein anfangen!“, bringt der Berliner Unternehmer Wolfgang Weber die Grundregel für Gründer auf den Punkt. Entscheidend ist nicht, sofort auf der ganzen Welt Patentschutz zu beanspruchen, sondern an einer Stelle amtlich zu dokumentieren, dass man mit seiner Neuheit der Erste ist. Eine Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), die nur 500 Euro Gebühren kostet, sichert bereits ein Jahr lang die weltweite „Priorität“; bis zur Offenlegung bleiben 18 Monate Zeit. Vor der Anmeldung sollte der Gründer möglichst in Absprache mit seinem Patentanwalt den „Stand der Technik“ recherchiert haben, von dem er sich abheben muss.

• Die Anmeldung darf durchaus ein Provisorium sein. „Man darf nie etwas öffentlich machen, bevor eine Anmeldung im Amt ist“, warnt Fidlock-Chef Joachim Fiedler, der notfalls in der Nacht vor einem Kundentermin noch schnell ein Patent schreibt. Stellt man nach der Einreichung fest, dass man etwas ändern oder ergänzen möchte, ist das jederzeit möglich. Selbst nachdem die staatlichen Patentprüfer nach einem Dreivierteljahr ihre erste Bewertung abgegeben haben, lässt sich die erste Anmeldung laut Patentanwalt Ulrich Benedum noch immer „rückstandsfrei tilgen“ und durch eine neue, bessere ersetzen – dann begi nnt die Frist von neuem.

• Nicht jede patentfähige Idee ist eine Basis für eine Unternehmensgründung, Verfahrenspatente sind schwerer durchzusetzen als Produktpatente. Der Markt, nicht technische Raffinesse bestimmt über den Erfolg. Ulrich Benedum rät, einen „technischen Geschäftsplan für die neuen geplanten Produkte“ zu schreiben und darin den Kundennutzen herauszuarbeiten. Daraus ergäben sich unmittelbar die entscheidenden Patentansprüche.

• Bei der Internationalisierung raten die Experten zu kleinen Schritten, beginnend mit einer PCT-Anmeldung, die dem Erfinder zweieinhalb Jahre Zeit lässt, bevor es teuer wird. Größere Kosten fallen bei diesem Vorgehen erst dann an, wenn schon klar ist, ob sich der Schutz überhaupt rentiert, also das Produkt in Deutschland läuft und für den Weltmarkt interessant ist. Ist dies der Fall, ist das Start-up auch für Investoren attraktiv.

• Ausgründer aus Hochschulen müssen ihre Patentrechte zwar der zuständigen Verwertungsagentur überlassen, können aber Lizenzverträge schließen. An größeren  Forschungseinrichtungen gibt es Teams, die Gründern beim IP-Management helfen – am Karlsruher Institut für Technologie sogar bei der Markenanmeldung.

ERSCHIENEN IN DER TECHNOLOGY REVIEW 6/2010

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