„Das Gesetz ist systematisch falsch, weil es das Problem zwischen Urhebern und Presseverlegern verschleiert, aber nicht löst, indem es den Urhebern zwar einen schwer durchsetzbaren Anteil am Leistungsschutzrecht zuspricht, aber darauf verzichtet, eine Verwertungsgesellschaftspflicht einzuführen, die allein die Garantie einer fairen Beteiligung bieten könnte. In einer Situation, in der die Urheber die größten Schwierigkeiten haben, gegenüber den Verlagen ihre Rechte durchzusetzen und faire Vergütungen zu verhandeln, lässt sich absehen, dass sie am Ende mit leeren Händen dastehen werden.“
Gerhard Pfennig, Ex-Chef der VG Bild-Kunst und Sprecher der Initiative Urheberrecht, über das kürzlich beschlossene Internet-Leistungsschutzrecht für Presseverleger
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