Beschränkte Freiheiten

Die Zeiten, als Konzerne sich akademische Spielwiesen leisteten, sind vorbei. Forscher in der Industrie genießen zwar noch Freiräume. Aber sie sollen die Welt zunehmend mit Kundenaugen sehen.

Das „PARC“ kann sein Alter nicht verleugnen. Ein Forschungszentrum mit einem solchen Kürzel ist unzweifelhaft ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert – genauer gesagt aus der Blütezeit der IT-Industrie in den Siebziger- und Achtzigerjahren. Und tatsächlich war das Palo Alto Research Center des amerikanischen Fotokopierer-Pioniers Xerox damals so etwas wie ein Park: eine Spielwiese für Wissenschaftsfreaks in den grünen Hügeln des Silicon Valley, ein Themengarten für Visionäre. Wer dort arbeitete, war keine drei Meilen entfernt vom Campus der gloriosen Stanford University, aber komfortable dreitausend Meilen von der biederen Konzernzentrale an der Ostküste.

In ihrem flachgelegten Elfenbeinturm unter kalifornischer Sonne ersannen die Firmenforscher lauter geniale Dinge. Sie waren allerdings ihrer Zeit so weit voraus, dass die Xerox-Chef-Kaufleute und Produktmanager auf der anderen Seite Amerikas damals etwa mit mausgesteuerten Computern und ihrer grafischen Benutzerführung nichts anzufangen wussten. Groß wurden mit solchen Innovationen andere. Zum Beispiel Steve Jobs, der im PARC die Inspiration für seinen Macintosh fand. Und Bill Gates, der seinen Megaseller Windows wiederum bei Jobs abschaute. „Beschränkte Freiheiten“ weiterlesen

Handelsblatt spart an Wörtern

Hmm, ich bin also nicht der einzige, der das Online-Handelsblatt noch so aufmerksam liest. Ein vielleicht pseudonymer, aber bestimmt nicht anonymer Herr Zeppelin entdeckte, dass im Vorspann des Linux-Textes das Verb zum Hilfsverb „sollen“ fehlt. Bei der News Corp. fehlte dagegen das Reflexivpronomen „sich“ zwar mehrmals im Online-Ticker, auf der entsprechenden Seite im Web wurde es tatsächlich irgendwann korrigiert.

Irreführungsungeeignet?

Deutsche Sprache, schwere Sprache: Das Tiefkühlprodukt „iglo Country Chicken“ kommt laut Verpackungsaufdruck „mit 100 % marinierter Hähnchenbrust“ daher. Ist doch klar, was das heißt, oder? Nein, Ihnen nicht?

In einer Antwort an die Verbraucherzentrale Hessen bedauert stellt die (eingefügt:) frühere Unilever-Tochter iglo GmbH fest, sie halte besagten, auf einem „Störer“ zu lesenden Hinweis nicht für „irreführungsgeeignet“. Nach meinem Sprachverständnis bedeutet das: Wenn Cptn. Iglo seine Kunden nicht verstören, sondern richtig geschickt und vor allem erfolgreich hinters Licht führen will, muss er noch ein bisschen üben.  „Irreführungsungeeignet?“ weiterlesen

Mein Senf beim DJV

Der Journalistenverband nutzt also Word.press. Wie ich. Dass „einige (nicht alle) Kommentare“ in die Warteschlange gestellt werden, kannte ich aber bisher noch nicht. Ich wusste auch nicht, dass Michael Hirschler manchmal einfach in die Luft schaut.

Egal: Hier, in meiner eigenen Wortpresse, kann ich meinen Senf zu der Diskussion über Crowdsourcing als Finanzquelle für Rechercheure spontan hinklecksen. Übrigens: Bei mir landet alles, was nicht Akismet eh schon entsorgt, in der Warteschlange. Die Gründe sind – vom In-die-Luft-schauen mal abgesehen – die gleichen wie beim DJV-Freienbeauftragten.

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Aboverlängerung wider Willen

Wie reagiert die SZ, wenn jemand das Abo mit der Begründung kündigt, ihn störe die Klage der Verleger gegen die Tagesschau-App? So.