Velaro, oh weh!

Oldie-Fans kennen das Lied „Nel blu dipinto di blu“ im Original von Domenico Modugno oder zumindest in den Cover-Versionen von Dean Martin oder Al Martino. Die erste Zeile des Refrains „Vooo-laaaa-re, oho!“ geht jedenfalls ins Ohr und kommt so leicht nicht wieder raus aus dem Hirn. Volare ist italienisch und heißt „fliegen“. Wie toll ist doch das Fliegen durch das Blau eines Himmels, der aussieht wie gemalt! Oder im Idiom meiner alten Heimat, des Kohlenpotts: „Dat fühlt sich an, als wennze fliechs!“

Ich bin den Ohrwurm jetzt losgeworden. Nun gut, nicht die Melodie, nur die erste Zeile. Diese habe ich aus gegebenem Anlass umgetextet: „Velaro, oh weh!“ Velaro ist, wie Sie richtig erkannt haben, ein Anagramm von Volare, aber nicht etwa eines, das ich mir selbst ausgedacht hätte, sondern der Name eines ganz besonderen Produkts. Dieser verdankt sich wohl der Tatsache, dass Marketingleute die Angewohnheit haben, Bachstuben drucheinnader zu wülfern, wenn ihnen gerade kein gescheiter Markenname einfällt. Das besondere Produkt wiederum stammt von einem berühmten süddeutschen Elektrokonzern, der 15 Exemplare davon einem mindestens genauso bekannten deutschen Eisenbahnunternehmen verkauft hat. Dieses verpasste dem Velaro die dröge Dienstbezeichnung „ICE-Triebzug der Baureihe 407“, obwohl das vom Versmaß her überhaupt nicht ins Lied passt. „Velaro, oh weh!“ weiterlesen

Fossil verstümpert Kundendialog

Irgendwann Anfang des Jahrtausends habe ich mir eine sehr schöne Uhr geleistet, sehr flach, unaufdringlich, dänisches Design. Skagen heißt die Marke. Leider war das Teil von Anfang an nicht ganz dicht. Bös gesagt: Die Uhr sparte die Wünschelrute. Sobald man auch nur eine gedachte Wasserader überschritt, beschlug das Glas von innen. Eine Uhr, die als „wassergeschützt“ klassifiziert ist, sollte man nicht bei jedem Händewaschen ablegen müssen. Jedenfalls wurde die Skagen mehrfach vom Uhrmachermeister trockengelegt – und dampfte immer wieder zu. Jetzt blieb sie stehen, vermutlich Korrosion im Uhrwerk.

Was der Hersteller Fossil damit zu tun hat? Nun, er vermarktet seit ein paar Jahren das pseudoskandinavische Fabrikat. Dazu gehört die Behauptung, für Skagen gelte eine „lebenslange“ Garantie, sofern kein „unautorisiertes“ Personal die Uhr gewartet oder repariert habe. Das ist natürlich Grund, nachzufragen, wie das konkret zu verstehen ist. Bis ans Ende meiner Tage oder das der eher gezählten Tage meiner Uhr? Hätte ich bei jedem Batteriewechsel das Zertifikat des Wechslers verlangen müssen? Mit einer pfiffigen Antwort auf solche spitzen Fragen kann ein Unternehmen nicht nur bei mir punkten. Bei Fossil sind sie aber alles andere als pfiffig. Damit ist auch Skagen bei mir durch. Schade.

Hier der Kundendialog im Wortlaut – als Beispiel, wie man nicht reagieren sollte: „Fossil verstümpert Kundendialog“ weiterlesen

Zeitungsverleger: Ja, wir beuten einen Teil der Zusteller aus

Derzeit ist es schwer, ein Zeitungsabo zu kündigen. Die Funke-Gruppe (WAZ) macht zum Beispiel sogar den Angehörigen alter Abonnenten Stress, wenn diese ins Pflegeheim müssen. Dann verlangt der Verlag ein ärztliches Attest oder den Pflegeheimvertrag, obwohl ihn beides nichts angeht.

Bald wird man Abos vermutlich leichter los. Zwei Millionen Abonnenten deutscher Tageszeitungen müssen damit rechnen, dass der Verlag ihnen kündigt. So zumindest stellt es der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) laut dpa (Quelle: Handelsblatt) dar: Der frisch beschlossene gesetzliche Mindestlohn bewirke eine jährliche Mehrbelastung von 220 Millionen Euro. „Das führt dazu, dass zwei Millionen Haushalte in Deutschland nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll mit Zeitungen beliefert werden können,“ so BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff. 

Angeblicher Grund ist die Umstellung der Zustellervergütung auf das Stundenlohn-Prinzip. Die Arbeit der Zeitungsboten ist den Verlagen bei fairem Stundenlohn aber offensichtlich nur in Ausnahmefällen zu teuer. „Zeitungsverleger: Ja, wir beuten einen Teil der Zusteller aus“ weiterlesen

Ärztliche Schweigepflicht? Ach WAZ!

Dass den Tageszeitungen die Leser wegsterben, ist sicherlich etwas drastisch ausgedrückt. Bevor die Altabonnenten dahinscheiden, werden viele von ihnen pflegebedürftig. Manche machen eine Phase durch, in der sie nichts mehr mit einer Zeitung anfangen können. Die einen werden senil oder dement und vergessen sofort wieder, was sie gelesen haben – sofern sie es überhaupt noch begreifen. Andere bekommen Parkinson, können die Zeitung nicht mehr ruhig halten, das Umblättern gelingt nicht mehr. Oder ihre Sehkraft lässt so sehr nach, dass es einfach zu anstrengend wird, die vielen kleinen Buchstaben unter die Lupe zu nehmen.

Ein Zeitungsverlag könnte sich, wenn ein alter Kunde zum Pflegefall wird, für dessen langjährige Treue bedanken und mit Anstand die Geschäftsbeziehung als beendet betrachten. Nicht so die Essener Mediengruppe Funke, die unter anderem die WAZ und die NRZ verlegt. Die Geschäftsleitung dieses Hauses pocht lieber auf das, was sie für ihr Gewohnheitsrecht hält, nämlich jeden Monat knapp 30 Euro abzubuchen, aber mindestens bis zum Quartalsende. Bei Funkes herrscht nämlich das Prinzip vor, der Kunde habe dem Lieferanten zu dienen und nicht etwa umgekehrt. Die Drücker Servicemitarbeiter lassen keine Sekunde Zweifel daran aufkommen, dass ihnen neumodischer Kram wie Kundenorientierung strikt untersagt ist. Der Abonnent ist verpflichtet, sich gefälligst verlagsorientiert zu verhalten. Es regiert nicht König Kunde, sondern König Funke.

WAZ

Wenn Sie das für üble Polemik halten, muss ich Sie enttäuschen. Es ist tatsächlich so, dass Funke Medien sich Auskunftsbefugnisse einer Behörde oder eines Arbeitgebers anmaßt. Kündigungen vor Quartalsende durch bevollmächtigte Angehörige akzeptiert der „Leserservice“ grundsätzlich nicht, es sei denn, man legt ihm ein ärztliches Attest oder den Pflegeheimvertrag vor. Man darf wohl davon ausgehen, dass beim Tod des Abonnenten die Zeitungsabnahmeverpflichtung vererbt wird, sofern der Erbe das Ableben des Erblassers nicht mit beglaubigtem Totenschein nachweist.

Der Haken an der Sache ist, dass in den üblichen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber einem Zeitungsverlag aus gutem Grund nicht vorgesehen ist. Die Diagnose eines Krankheitsbildes, aufgrund dessen der Abonnent nicht mehr zur Rezeption des printmedialen Contents in der Lage ist, geht den Verlag nicht einmal einen feuchten Kehrricht an, sondern gar nichts. Sobald ein Arzt der WAZ ohne ausdrückliche vorherige Verfügung seines Patienten schriftlich gibt, dass bzw. wodurch dieser körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, Zeitung zu lesen, bricht er seine Schweigepflicht. Ein Angehöriger, der ein solches Attest (übrigens keine Kassenleistung!) in Auftrag gibt, würde sich der Anstiftung zu diesem Vergehen schuldig machen. Aber auch der Pflegeheimvertrag gehört zur Privatsphäre. Darin herumzuschnüffeln, steht den Funkes nicht zu.

Dass den Angehörigen, die ganz andere Sorgen haben, durch die Blume vorgeworfen wird, sie wollten einen laufenden Vertrag ungerechtfertigt kündigen und so den Funke-Clan um sein sauer verdientes Geld prellen, ist einfach nur peinlich und stillos – damit allerdings nicht überraschend bei einem Verlag, der schon durch seine Kahlschläge in den Redaktionen hinreichend bewiesen hat, dass ihm an einer guten Reputation nichts liegt.

 

Funke Medien = Bürokratenladen

Wenn jemand in die Lage kommt, Papierkram für Angehörige zu erledigen, die das selbst nicht mehr können, möchte er nicht auch noch von den Firmen gestresst werden, bei denen er beispielsweise Abonnements zu kündigen hat.

Die Funke-Mediengruppe, kurz WAZ, liefert ein Musterbeispiel für unsägliche Geschäftsprozesse, die schon für den Kunden eine Zumutung sind – und für die Sachwalter ehemaliger Kunden erst recht. Da muss eine langjährige Zeitungsabonnentin (seit über 50 Jahren) ins Pflegeheim, weit abseits des Verbreitungsgebiets, und sie ist nicht mehr gesund genug zum Zeitunglesen. Kein vernünftiger Unternehmer käme da auf die Idee, auf einer Kündigungsfrist zu bestehen. Bei Funke geht das nicht – beziehungsweise erst zum Quartalsende. Und das, obwohl man die Lieferung durchaus aussetzen darf und die Abogebühr für die Zeit der Nichtbelieferung gutgeschrieben bekommt. Warum? Weil es den Callcenter-Mitarbeitern so vorgeschrieben wurde. Analog der Zero-Tolerance-Politik des früheren New Yorker Bürgermeisters Rudy Giuliani herrscht in Essen Null Kulanz, Null Flexibilität und Null Gesunder Menschenverstand, nur stures Vorschriftsdenken, das als Beamtenmentalität zu bezeichnen eine Beleidigung eines jeden anständigen Beamten wäre. „Funke Medien = Bürokratenladen“ weiterlesen