Kaufering: Vorerst kein schnelles Internet

Im 3. bis 4. Quartal 2017 sollte der VDSL-/Vectoring-Ausbau in Kaufering abgeschlossen sein, hieß es im Frühjahr 2017 im Rathaus. Im 4. Quartal wurden tatsächlich im Trenching-Verfahren Gehwege aufgefräst, um Glasfaserkabel unters Pflaster zu legen, die zu den Kabelverzweigern der Telekom führen – also den Schaltkästen, die jetzt fürs schnelle Internet ausgetauscht werden müssen. Die ersten grauen Kästen der neuen Generation stehen seit ein paar Wochen sinnlos in der Gegend herum.

Heute habe ich im Telekom-Laden in Landsberg nachgefragt, wann es endlich losgeht. Die Auskunft ist ernüchternd: „Am 15. Juli 2018.“

Ich hoffe nicht, dass die Datumsangaben nicht BER-Qualität haben. Dem Dobrindt Alex können wir allerdings erst an Silvester auf den Pelz rücken. Die Bundesregierung hat 50 MBit/s für 2018 versprochen, und da sind ja noch 356 Tage Zeit.

Schnelleres Internet für Kaufering – aber wo wieviel?

Die Zukunft wirft ihre Glasfaserrollen voraus, die Telekom lässt in Kaufering seit einigen Wochen Kabel für schnelleres Internet verlegen. Leider nur bis zu den grauen Kästen am Straßenrand, den Kabelverzweigern. Das ist gemessen am Stand der Technik nur halber Kram, aber immerhin ein Fortschritt gegenüber dem vorsintflutlichen DSL 16. Die Technik, die eingesetzt wird, heißt VDSL und wird bei Bedarf durch so genanntes Vectoring noch mal aufgemotzt – ein Verfahren, das es für Wettbewerber schwieriger und unattraktiver macht, den Verbrauchern ein konkurrenzfähiges Angebotspaket zu schnüren. Es könnte also sein, dass wir künftig weniger Auswahl haben werden. Von 1&1 weiß ich, dass sie ein Paket mit bis zu 100 MBit/s Download und 20 MBit/s Upload planen, während die Telekom beim Upload das Doppelte in Aussicht stellt (also 100/40). M-net hält sich noch bedeckt.

Anbieterwechsel machen keine Freude, aber vielleicht wird es Zeit, zum Ex-Monopolisten zurückzukehren (und sich damit leider an der Rückkehr zu einem Monopolmarkt zu beteiligen).

Weil man den Schritt nicht leichtfertig gehen sollte, habe ich mir mal näher angeschaut, wo überhaupt wieviel Bandbreite ankommen soll. Leider bleibt es trotz der großspurigen Ankündigung der Bundesregierung, bis 2018 gebe es überall in Deutschland mindestens 50 MBit/s, bei „bis zu“-Angeboten. Die Telekom verspricht also, dass eine bestimmte Bandbreite auf keinen Fall ÜBERschritten wird.

Schauen Sie sich einfach mal die Karten an, die ich mir hier auf den Schirm geholt und dann farblich überarbeitet habe.

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Zahnloser Tiger BNetzA zwickt Vodafone

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hatte sich einen heftigen Biss ins Gesäß redlich verdient. Sie kaufte Adressen und verschickte amtlich aussehende Briefe und Postkarten, versehen mit einem Fake-Stempel „Wiederholter Zustellversuch“. Solche Methoden kennt man sonst nur von Direktmarketingfirmen der untersten Kategorie. Also solchen, die Compliance und Berufsethos für „sowas von 20. Jahrhundert“ halten, dass sie sich einen stinkenden Morast drum scheren. Unter anderem wollten sie so meinem Schwiegervater (88) einen Internetzugang zusätzlich zu seinem Kabelfernsehanschluss andrehen, obwohl Triple Play in dieser Eigentumswohnanlage gar nicht verfügbar ist. Sprich: Die geben Geld dafür aus, Leute kirre zu machen, denen sie das Beworbene nicht einmal verkaufen können.

Heute kam zur diesem Vorgang eine Presseinfo der Bundesnetzagentur mit der hochtrabenden Headline…

Homann: „Wir nehmen Täuschung der Verbraucher nicht hin“

…und der Behauptung, die BNetzA „ahnde“ einen Wettbewerbsverstoß:

„Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Was damit gemeint ist, kann man freundlich als vorsätzliche Verbrauchertäuschung verharmlosen. Nachdem der werbliche One-shot längst abgeschossen ist, verbietet ihn die Netzagentur pro forma nachträglich. Konsequenzen: keine. Es ist ein erhobener Zeigefinger verbunden mit einem öffentlichen „du-du!“, oder ein Biss in den Popo, vor dem sich der Beißer die dritten Zähne herausgenommen hat.

Das liest sich dann wie folgt:

„Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.“

Vodafone KD braucht jetzt nur „sorry, Großes Indianerehrenwort, wir tun’s nicht wieder“ zu sagen. Die Jungs hatten das gewiss auch gar nicht vor, weil man als Direktwerber eh jedesmal etwas anders macht. Und selbst wenn, ginge ihnen ein 20.000-Euro-Knöllchen meterweit am Glutaeus Maximus vorbei.

Vielleicht sollte sich Herr Homann mal die Portokasse eines Telekommunikationsunternehmens anschauen, um eine Vorstellung von deren Größe zu bekommen. Kleiner Hinweis: Selbst wenn die Aussendung pro Kunde nur 40 Cent gekostet haben sollte, muss man bedenken, dass solche Werbung an Hunderttausende bis Millionen von Haushalten geht. Deshalb darf die Agentur gerne mal ein oder zwei Nullen an die Zwangsgeldsumme dranhängen. Und die muss auch dann fällig sein, wenn sich der Delinquent das nächste Mal auf ganz andere Art und Weise daneben benimmt.

Echokammern sind nicht harmlos

Carta lässt den Nachwuchs-Kommunikationswissenschaftler Ben Thies über den „Mythos Filterblase“ sinnieren. der Digital Native vermisst die empirische Evidenz für dieses Phänomen. Der Beitrag hat eine fundierte Replik verdient, die über die 1500 Zeichen hinausgeht, die ein Kommentar bei Carta haben darf. Deshalb habe ich dort nach hier verwiesen. Meine These: Es geht nicht um Filter-Algorithmen, sondern um Menschen – die Meinungsführer in den Echokammern. Dass deren Wirken sich der EMpirie entzieht, macht es nicht irrelevant.

„Dass sie (die Filteralgorithmen) eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, da sie Nutzern eine ganz bestimmte Realität diktieren, kann nur dann der Fall sein, wenn wir die Gesellschaft davor als gefährdet durch ein Diktat der Funk- und Printmedien betrachten.“

Ben Thies

Lieber Ben Thies,

das ist zu kurz gesprungen. Filteralgorithmen stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar, aber sie diktieren den Nutzern ebenso wenig etwas, wie dies die Funk- und Printmedien konnten. Sie sind der Einstieg, ein Anfang.

Die Gefahr hängt also nicht damit zusammen, dass man seiner Filterblase nicht mehr entkommen könnte, wenn man sich einmal in ihr häuslich eingerichtet hat. Sie liegt in dem sozialpsychologischen Belohnungssystem, in das sie instabile oder verunsicherte Menschen hineinziehen. Die Metapher der Echokammer ist insofern die wichtigere und richtigere, und darum sollten wir uns auf sie konzentrieren: Die Filterblase sorgt als Positivauswahl nur für einen steten Zustrom an vermeintlichen Neuigkeiten, die einem ins Weltbild passen. Sie verhindert nicht den Zustrom an diesem Weltbild widersprechenden Nachrichten. Diese kommen durchaus noch beim Rezipienten an – allerdings meist auf Umwegen, mit entsprechenden Stille-Post-Effekten, wobei der Bias beabsichtigt sein kann oder unbewusst hineingebracht wird.

Die Resonanz in der Echokammer, die den sprichwörtlichen Bürgermeister von Wesel zum Esel macht, unterscheidet sich grundlegend von einem Aussieben des Inputs nach Nutzervorlieben. Bei Letzterem geht es nur um Aufmerksamkeitsmanagement, also eine Relevanzfilterung, bei ersterem um die Einordnung des für relevant befundenen Inputs auf einer Gut-Böse- oder einer Wahrheitsskala. Die Filterblase ist ein algorithmisches Konstrukt, die Echokammer ein menschliches Phänomen. „Echokammern sind nicht harmlos“ weiterlesen

Falsche Hanna wirbt für Journalistenausbildung

„Das Studium war viel praxisnäher, als ich mir das vorgestellt habe“, behauptet angeblich eine gewisse Hanna Schmidt (26), ihres Zeichens freie Journalistin. 

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Welches Studium?, kann man da nur fragen, denn die „freie journalisten schule“ (FJS) in Berlin ist eine Anbieterin von Fernunterricht und mitnichten eine Fernuni. Was auch immer Hanna studiert hat, das hat sie woanders studiert.

Man kann aber auch fragen: Welche Hanna? Denn das Foto zeigt eine Frau, die 26 Jahre alt sein soll. Wäre sie das bei der Aufnahme tatsächlich gewesen, so wäre sie heute 35. Das Bild steht nämlich seit 2007 in der Datenbank der Stockfoto-Agentur Photocase. Dort heißt Hanna, die 2009 schon mal ihr Gesicht für eine Seite über Singlebörsen zur Verfügung stellte sowie irgendwann für eine Frauenberatungsstelle und eine IT-Firma, seltsamerweise Diana.

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