Keese-Embargo oder User-generated censorship

Es ist manchmal erstaunlich, mit welchen Mitteln Menschen zurückschlagen, die sich von der Bild-Zeitung vergesäßt fühlen. Nein, es ist moralisch nicht besser als Bild-Journalismus, wenn man das Bewertungswerkzeug WOT (Web of Trust) missbraucht, um andere vom Besuch von Websites abzuhalten, auf denen unsympathische Menschen missliebiges Zeug von sich geben.

WOT dient dazu, vor Websites zu warnen, auf denen man Viren oder trojanische Pferde untergejubelt bekommt oder Betrügern ins Netz gehen könnte.

WOT ist nicht dazu da, Christoph Keese oder irgendwem sonst den Mund zu verbieten, und wenn er tausendmal ein Springer-Mann ist. Wer so was tut, hat Zensorenmentalität. User-generated censorship darf nicht einreißen. Zero Tolerance gegen Intoleranz, kann ich da nur sagen.

BMJ: Copyright in Deutschland

Nein, das deutsche Urheberrecht kennt kein Copyright. Falls die Herausgeber der FAZ das nicht wissen, sollte es zumindest die Bundesministerin der Justiz wissen, die ja – wie dem Text, der so…

…unterschrieben ist, zu entnehmen ist – für Urheberrechtsfragen fachlich zuständig ist.

SZ-Wirtschaft lässt sich einwickeln

Gestern traute ich meinen Augen nicht: Da, wo sich in der Süddeutschen sonst der Wirtschaftsteil befindet – also im dritten „Buch“ – fand ich eine dicke, fette Beilage des Kaffeemaschinenherstellers DeLonghi. Mit einem Griff wollte ich den Störfaktor schon ins Altpapier befördern, aber dahinter kam keine Wirtschaft, sondern schon der Sport. Hatte die Druckerei die Bücher in falscher Reihenfolge zusammengeschossen? Nein, denn auch weiter hinten kam keine Wirtschaft. Ungläubig öffnete ich die DeLonghi-Beilage, und siehe da: Die Werbung entpuppte sich als vierseitiger Umschlag. So macht sich die Redaktion der Reklame untertan. Wann finden wir wohl morgens eine Zeitung im Briefkasten, die sich von den Inserenten komplett hat einwickeln lassen?

Leistung schützen? Welche Leistung?

Die Verleger sollen nach dem Willen der Bundesregierung ein Leistungsschutzrecht für ihre Online-Zeitungen erhalten.

Aber welche Leistung soll geschützt werden? Was bei den News-Aggregatoren landet – Schlagzeile, kurzer Anreißer – stammt doch von dpa.

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Ursula Piëch soll in VW-Aufsichtsrat einziehen

Von Andreas Hoenig, dpa

Augsburger Allgemeine

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Handelsblatt

„Leistung schützen? Welche Leistung?“ weiterlesen

Pflichtbesessen

Oh wei oh wei, wer hat bloß DEN Text…

„Anders als Rossmanns GmbH oder die „GmbH & Co. KG“ von dm besaß der Marktführer keine Publikationspflicht.“

…im Handelsblatt redigiert, der sich um Anton Schlecker dreht?

Inhaltlich: Nur weil Schlecker die meisten Läden angemietet hat, ist er noch lange nicht Marktführer. (Außerdem findet man im Elektronischen Bundesanzeiger durchaus eine Menge Zahlen von Schlecker-Firmen, nur halt keine Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.)

Sprachlich (und das ist noch viel schmerzhafter): Eine Pflicht besitzt man nicht. Besitz erwirbt man, und man kann ihn auch wieder verkaufen. Einer Pflicht unterliegt man, oder man wird ihr unterworfen. Anders gesagt: Hier bringt die Redaktion Aktiva und Passiva durcheinander.

 „Laut „FAZ“ soll der nächste Termin für eine ähnliche Zahlung an die Einkaufsgemeinschaft Markant, der auch andere Firmen wie Edeka angehören, dem Vernehmen nach schon in der nächsten Woche anstehen.“

Seit wann gehört bitte Edeka zu Markant?