Der neue BJVreport ist draußen, mit einer Titelstory zur VG Wort, und schon muss ich etwas aktualisieren. Bei Redaktionsschluss stand noch nicht fest, wie die Online-Texte für 2009 bewertet werden sollen. Ich hatte deshalb nur die Zahlen von 2008 nennen können.
Da 2009 viel mehr Meldungen eingingen als 2008 – bei der Sonderausschüttung rund doppelt so viele – geht der Betrag pro gemeldeten Text deutlich zurück. Auf der Verwaltungsratssitzung am 21. Mai und abschließend auf der Mitgliederversammlung am 22. Mai in Berlin stehen standen folgende Werte zur Diskussion:
Sonderausschüttung (Auftraggeber beteiligt sich nicht an Metis, z.B. ARD, ZDF, viele Verlage)
Aktualisierung: Es bleibt (für 2009) bei 3 € pro Beitrag.
Sockelbetrag* 12,00 €
pro Beitrag 1,50 €
* Diesen Betrag bekommt jeder meldende Autor einmal, unabhängig davon, ob er nur einen Text meldet oder Tausende. Damit bringt der erste Text 13,50 €, jeder weitere 1,50 €.
reguläre Ausschüttung (Website in Eigenregie betrieben)
pro Beitrag mit 1.500 bis 2.999 Unique Visitors 20,00 €
pro Beitrag mit 3.000 bis 9.999 Unique Visitors 25,00 €
pro Beitrag mit 10.000 und mehr Unique Visitors 30,00 €
reguläre Ausschüttung (Website von Dritten wie z.B. Verleger betrieben)
pro Beitrag mit 1.500 bis 2.999 Unique Visitors 11,76 €
pro Beitrag mit 3.000 bis 9.999 Unique Visitors 14,71 €
pro Beitrag mit 10.000 und mehr Unique Visitors 17,65 €
Das ist zwar deutlich weniger als im Vorjahr, aber für Vielschreiber allemal lohnend, sofern die Textabrufe via Metis gezählt werden. Ob die Sonderausschüttung wirklich auf die Hälfte sinken muss, ist fraglich. Noch ist das letzte Wort auch nicht gesprochen.
Priorität hat jetzt, die Verleger, die zögern oder Metis bisher ganz ignorieren, ins Boot zu holen. Noch bekommen sie einen sehr attraktiven Anteil an den Einnahmen (gut 40 Prozent), den sie langfristig nicht werden halten können (in vergleichbaren Bereichen sind nur 30 Prozent üblich). Wer jetzt einsteigt, bekäme bei unveränderter Bewertung bis zu 12,35 € pro Text*. Bei einem gut frequentierten Web-Angebot könnte er also relativ schnell seine Personalkosten für die Implementation einer Metis-Schnittstelle in sein Redaktionssystem wieder hereinholen und dann mitkassieren. Das mag für manchen Verlag Kleinvieh sein, dessen Mist jedoch nicht zu verachten ist – und somit absolut vergleichbar mit dem Geschäft mit Online-Werbung, bei dem auch weniger geklotzt als gekleckert wird.
* Wie hoch die Ausschüttung für 2010 tatsächlich ausfallen wird, kann natürlich erst 2011 ermittelt werden, wenn die Zahl der Meldungen bekannt ist, durch die die zur Verfügung stehende Summe zu teilen ist. Mehr als jetzt wird es aber pro Beitrag wohl nie wieder geben.
Klärungsbedarf haben wir auch noch hinsichtlich der angesparten ca. 25 Millionen Euro aus zurückliegenden Jahren. Damit das Geld endlich in die Ausschüttung fließen kann und denen zugute kommt, die einen legitimen Anspruch darauf haben, muss noch ein Verteilungsschlüssel gefunden werden, der vor den strengen Augen der Aufsichtsbeamten Gnade findet. Am gerechtesten wäre es zweifellos, wenn wir so verfahren könnten wie bei der Nachvergütung der Print-Beiträge aus Mitteln der Multifunktionsgeräte-Abgabe – das war der warme Regen im März. Dieses Geld hat die VG Wort unter denen aufgeteilt, die genau in den Jahren gemeldet hatten, für die die Industrie die zunächst umstrittenen Urheberabgaben entrichtet hat. Bei Online-Texten ist das vertrackter, denn die Zugriffshäufigkeit muss berücksichtigt werden – und die lässt sich für die Jahre vor Metis nicht präzise rekonstruieren.
Für Texte, die heute nicht mehr online sind, wird es zwar nie einen Abrechnungsmodus geben, aber die wurden ja auch schon bei der Sonderausschüttung nicht berücksichtigt. Umgekehrt ist aber bei einem Gros der Texte, die die Kriterien der Sonderausschüttung erfüllten, das Jahr der Erstveröffentlichung leicht zu belegen. Was meist noch fehlt, ist eine Datenbasis, auf der man aus der gegenwärtigen Nutzung des jeweiligen Onlinemediums per rückwärts gerichteter Hochrechnung die frühere Nutzung realistisch schätzen könnte. Bei via Metis automatisch gezählten Texten kann die VG Wort feststellen, welcher Anteil der Beiträge, die ein Autor (für ein bestimmtes Medium) geschrieben hat, die maßgeblichen Schwellenwerte überschreitet. Darüber hinaus bräuchte man zur Ermittlung eines Verteilungsschlüssels Daten, die zwar Geschäftsgeheimnisse der Verlage sind, aber im Einvernehmen beider Seiten bei Wahrung der Vertraulichkeit durchaus berechnet werden könnten – nämlich die Anteile aller Beiträge des Mediums, die die jeweiligen Schwellen überschreiten. Der letzte Faktor in dieser Wahrscheinlichkeitsrechnung ist das Verhältnis zwischen heutiger und damaliger Nutzung der Website des Mediums. Dieser Divisor (oder Multiplikator mit Null vor dem Komma) ließe sich mit hinreichender Genauigkeit aus den IVW-Zahlen ermitteln.
Ein solcher Ansatz wäre allemal gerechter als das Gießkannenverfahren, das bei der Sonderausschüttung als Notbehelf gewählt wurde. Er wird aber erst dann realisierbar sein, wenn zumindest die maßgeblichen Medienunternehmen, die schon in den Jahren bis 2007 im Onlinegeschäft aktiv waren, halbwegs vollständig bei Metis mitmachen.
Darum ist es wichtig, dass insbesondere die Autoren, die schon länger für Online-Seiten schreiben, ihren Auftraggebern klarmachen, dass bei Metis auch für sie etwas zu holen ist.
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