Besser Online – Nachlese

Da mein Motto nicht lautet „es ist alles gesagt, aber noch nicht von mir“, mache ich’s kurz und beschränke mich auf eine Anmerkung zum Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, das Hubert Burdas oberster Rechtsbeistand Professor Robert Schweizer auf dem DJV-Kongress Besser Online tapfer verteidigte. In einem Punkt zumindest hatte er Recht: Es stimmt, dass nicht nur Burda in Form von Web Traffic von Googles Dienstleistung profitiert, sondern auch umgekehrt, da Google nun mal auf nichts verlinken könnte, wenn da nichts wäre. Es war eine Binsenweisheit, an die zu erinnern man dem Mann zugestehen muss. Aber wehe, man wagt es, ihm spontan zu applaudieren. Dann zischt einen der Vordermann an: „So ein Unsinn.“ So viel von meiner Seite zum Thema Verlegerbashing.

Mehr dazu steht (unter anderem) in den Blogs von Christian Jakubetz, Inge Seibel, Christian Pfaffinger und Stefan Kaufmann.

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