Als ich vor langer Zeit meinen Beruf erlernte, gab es ein schönes Wort für die lästige Pflicht der bürgernahen Berichterstattung über die kleinen, unspektakulären Ereignisse aus der Lebenswelt der Bürger: Leser-Blatt-Bindung. Die Abonnenten liebten ihre Zeitung auch deshalb, weil sie darin Menschen fanden, die sie kannten – und dann und wann sich selbst. Als Lokaljournalist klapperte man die Termine der Vereine oder Kirchenchöre ab, knipste ein Bild und schrieb ein paar Zeilen für ein lausiges Honorar. Dann erfanden die Verleger das kostenlose Anzeigenblatt – und damit überhaupt jemand die Werbezeitungen durchblätterte, verfrachteten sie die kleinen Fotos und Meldungen zwischen deren Inserate. Da aber die Zeitungsverleger seit der Erfindung des Internets zu bettelarmen Menschen geworden sind, die sich keine Dienstboten mehr leisten können, schickten sie eines Tages keine Reporter mehr vorbei, sondern boten den Vereinen an, die Texte doch gleich selbst zu schreiben und die Fotos selbst zu schießen. So kam immer mehr User Generated Content aufs Papier.
Dass selbst in einem Anzeigenblatt eigentlich nicht ausschließlich PR den redaktionellen Teil füllen sollte: geschenkt. Daran stirbt die Leser-Blatt-Bindung nicht, und immerhin sind dann alle Namen richtig geschrieben und stehen an der richtigen Stelle. Dennoch frage ich mich inzwischen, was die Pressebeauftragten von Vereinen, Feuerwehren oder Chören denn noch alles leisten müssen, damit die Redaktion keine Fehler hineinbringt – und sei es „nur“ bei der Person des Fotografen. In Landsberg am Lech, so meine Erfahrung, kann man zum Beispiel gar nichts auf den Namen geben, der hinter „Text:“ oder „Foto:“ steht. Hier steht zum Beispiel „FKN“. Keine Ahnung, wer das sein soll, aber er oder sie hat weder den Text geschrieben noch das Foto gemacht.
Die Pressemeldung stammt in Wahrheit von meiner Frau. Sie singt in einem Gospelchor namens gospel groove; sie macht die Pressearbeit, ich kümmere mich gelegentlich ehrenamtlich ums Fotografieren sowie ein paar andere Hilfsdienste. Vor ein paar Wochen gab gospel groove ein Benefizkonzert; der Ankündigung fügte meine Frau ein Chorfoto bei, das ich aufgenommen hatte. Nach dem Konzert schrieb sie eine weitere Pressemitteilung über die Verwendung der Erlöse, doch die obligatorische Scheckübergabe fotografierte nicht ich, sondern ein junger Mann namens Christoph Heinold, ein talentierter Multimedia-Tausendsassa. Wenn die Anzeigenzeitung es schon als selbstverständlich ansieht, ihm kein Honorar zu zahlen, weil das doch PR für den Chor ist (der aber die PR nur deshalb macht, weil sonst nicht berichtet würde), so muss sie dennoch Christophs Namen nennen. (Hätte die Redaktion statt des Scheckbildes ein Foto vom Konzert oder das Chorfoto veröffentlicht, hätte sie hingegen meinen Namen nennen müssen.) So weit, so simpel.
Beim Zeitungsausschnitt oben, der aus dem Kreisboten stammt, ist immerhin bis auf den fiktiven Urheber alles fehlerfrei – dass sich die Überschrift sechs Wochen nach dem Konzert etwas merkwürdig liest, ist nur ein Schönheitsfehler. Das Landsberger Extra brachte es indes fertig, beim ersten Versuch das Foto meiner Frau zuzuschreiben und im letzten Satz „Das Foto zeigt…“ einfach die letzten beiden Namen wegzukürzen. Sieben Personen sind zu sehen, fünf namentlich genannt. Die beiden anderen stehen irgendwo im Text, aber ohne ein „rechts hinten“ oder „rechts vorne“.
Drei Wochen später (bzw. zwei Monate nach dem Konzert, aber bei solchen Medien lässt man die Wann-Frage eh besser weg) erschien das Foto noch einmal, diesmal mit den beiden vergessenen Namen, dafür hatte sich die Summe halbiert. Beim ersten Mal lautete die Überschrift „gospel groove spendet 1600 Euro“, beim zweiten Mal „800 Euro für Flüchtlingsarbeit“. Der zweite Scheck, der aus der Spendensammlung während der Generalprobe stammte und dem Gemeindeverein zugute kam, blieb trotz seines XXXL-Formats unerwähnt.
Die Urheberzeile wiederum weist erneut meine Frau als Fotografin aus, diesmal aber mit dem Zusatz oH, was für „ohne Honorar“ steht und mich darüber grübeln lässt, ob meine Frau jetzt das erste Bild in Rechnung stellen sollte, das sie leider gar nicht gemacht hat. Sie kann das Geld ja an Chris weiterreichen.
Wer auf den Bildern zu sehen war und wer die Bilder gemacht hatte, stand jedenfalls nicht nur im Anschreiben. Die Foto-Dateien enthielten auch an der branchenüblichen Stelle Urheberhinweise.
Aber warum sollte man die lesen? Ist ja nur PR, die – wie gesagt – deshalb das Blatt füllt, weil nur noch über Vereine und Benefiz-Veranstalter berichtet wird, die PR für sich machen. Reporter zu schicken, ist ja SOOOO teuer.
Sie sind der oder die 14105. Leser/in dieses Beitrags.
was sagt eigentlich amnesty international zu den myriaden von reissäcken die jedes jahr in deutschen lokalredaktionen gnadenlos zu tode gelangweilt werden.*
*“(der aber die PR nur deshalb macht, weil sonst nicht berichtet würde)“ vielleicht berichtet ja niemand weil es keinen interessiert. diese art von berichterstattung ,ob selbstgemacht oder von herrn wirschickenwen verbrochen, trieb selbst meine 76jährige mutter unlängst dazu das lokale käseblatt abzubestellen.
Mit Verlaub, Sie sitzen auf einem so hohen Ross, dass Sie lässig auch über Versalien hinwegblicken könnten. Dann quälen Sie Ihre Leser bitte nicht mit Minuskeln.
Zum Inhalt:
1. Die Krise der lokalen Käseblätter hat nichts mit dieser Art von Seiten zu tun, sondern mit den Seiten, auf denen die Redaktion noch Entfaltungsmöglichkeiten hätte.
2. Diese Inhalte stehen in Anzeigenblättern, die niemand abbestellen kann, selbst wenn er will.
3. Die Anzeigenblätter werden genau deshalb vor dem Wegschmiss durchgeblättert: weil die alte Dame ihren Enkel und der Kirchenvorstand seinen Benefiz-Scheck findet.
ihre pikierte oberlehrerhaftigkeit ist übrigens ganz reizend die sollten sie unbedingt weiter pflegen.
Ach, ich liebe Zuschriften, an denen ich merke, dass ich selbst eigentlich gar nicht so schlimm bin.
Ach, das geht doch noch besser: Wir als Theater-Verein, der natürlich keine Gewinne machen darf und auf Berichterstattung dringend angewiesen ist weil Plakatierungen kaum mehr möglich sind, Anzeigen ein Heidengeld kosten und kein Blatt mehr kostenlos berichten will, kennen das schon seit Jahren. Da liefert man den Redaktionen frei Haus Text und Bilder, die dann in der Regel recht unsensibel beschnitten oder gekürzt werden. Und unter dem Foto steht dann trotz der eindeutig formulierten Bitte, den Namen des Fotografen vollständig zu nennen, sowas wie „red.“, „Redaktion“, „Archiv“ oder einfach nur irgend ein Buchstabenkürzel.
Neuer Trend ist aber, daß für den Abdruck der von uns gelieferten Texte und Bilder als Gegenleistung die Schaltung einer Anzeige verlangt wird.
Als Verein, der keine Gewinne machen darf und der seine Einnahmen alleine aus Eintrittskarten und Kioskverkauf bestreiten muß, kann man sich das aber kaum mehr leisten. Man steckt in einer Zwickmühle. Schaltet man keine Anzeigen, kommen zu wenig Zuschauer. Schaltet man Anzeigen, hat man unterm Strich auch nichts verdient weil das Geld für die Werbung draufgeht.
Wie arbeiten „DIE ANZEIGENBLATT-REDAKTIONEN“? Hm, das ist mal eine Verallgemeinerung, die nicht mehr zu toppen ist. Aber, wen wundert es – so journalistisch unsauber arbeiten nunmal „ALL DIESE BLOGGER“.
Wo kommt jetzt das „DIE“ her? Der bestimmte Artikel verändert den Sinn gewaltig. Und eine Frage bleibt eine Frage. Insofern gibt es hier weder eine Verallgemeinerung noch etwas zu toppen. Selbst das Phänomen „oH“ würde ich nicht als Anzeigenblatt-Problem verharmlosen, denn es kommt auch in Abozeitungen vor.
Ich habe Anno 1975 bei einer „Heimatzeitung“ (Lokalausgabe einer weit verbreiteten Tageszeitung) volontiert, zu einer Zeit also, als es noch keine Gratisblätter und auch noch kein Internet gab.
Schon damals war „oH“ unser fleißigster Mitarbeiter. Mit den Lesern hatte die Artikel-Kennzeichnung freilich überhaupt nichts zu tun, es war schlicht eine Hilfe für die Buchhaltung beim Zeilen zählen für die Honorierung freier Mitarbeiter.
So. Und wo ist jetzt die Story?
Sie stammen wahrscheinlich aus einer Region, deren Verlag mit schlechtem Beispiel vorangegangen ist. Ich war 1979 erstmals im Lokalen unterwegs, und in dem Verlag gab es diese Unsitte damals noch nicht – und in den Zeitungen, die ich seither gelesen habe, auch nicht. Das „OH“ griff hier in meiner Gegend vor vielleicht zehn Jahren um sich.
Wo die Story ist? Hier: Der Fotograf hat einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Name genannt wird. Mag ja sein, dass Ihnen Gesetze oder der Rechtsstaat scheißegal sind, vor allem, wenn mangels mutigem Kläger kein Richter in Sicht ist. Mir ist das nicht egal.
Ganz klar: Nur dann, wenn ein Bild eingereicht wird, das nicht mit einem Namen gekennzeichnet ist, kann man vermuten, dass dem Urheber die Namensnennung egal sei. Was hier aber passiert, wiegt schwerer, als den Namen wegzulassen. Das branchenübliche Format der Urheberkennzeichnung wird für einen niederen internen Zweck missbraucht, nämlich zu geizen und zugleich der Buchhalterin beim Heftanstrich die Arbeit zu rationalisieren. Nach außen hin wird der Anschein erweckt, man nenne die Urheber. Das ist nicht zuletzt auch eine Missachtung, nein: eine regelrechte Verarschung der Leser. Für den Verlag kommt es in erster Linie darauf an, dass der – nun ja – Content, mit dem man den Leser abspeist, nichts kostet. Mit dieser codierten Information tanzt man ihm auf der Nase herum und freut sich, dass der so blöd ist und es nicht einmal merkt.
Die anständigen Zeitungen, von denen ich oben schrieb, vermerkten übrigens nicht „OH“, sondern „Werksfoto“ oder den Namen des Vereins bzw. der Firma.
Böse gesagt: Wer einen fiktiven Urheber nennt, lügt vorsätzlich seine Leser an – und trägt so aktiv dazu bei, dass meine ganze Zunft den Stempel „Lügenpresse“ abbekommt.
FKN = Foto kost‘ nix.
Danke, hätt‘ ich selbst drauf kommen sollen. 😉
fkn ist für alle honorarfteien Fotos üblich in allen Publikationen der Ippen Mediengruppe und bedeutet „Foto kostet nichts“
Wenn diese Nachricht tatsächlich von Herrn Dr. Ippen höchstpersönlich kommen sollte – welche Ehre – so sei ihm hiermit geantwortet, dass man Honorierungshinweise für die Sekretärin nicht in Form von Urheberhinweisen druckt. Fotografen haben ein Recht auf Namensnennung, und wenn sie klagen, kann der Verlag nicht mehr sagen, dass das Foto ihn nichts gekostet habe.