Videorama ist ein Anbieter von filmischem Content für Erwachsene, Florian Giese ein unbescholtener Rechtsanwalt. Sollten Sie eine E-Mail erhalten haben, deren Absender vorgibt, Herr Giese zu sein, und Ihnen namens des Mandanten Videorama vorwirft, von Ihrem Internetanschluss aus seien urheberrechtliche Straftaten mit mp3-Dateien begangen worden: Vergessen Sie’s! Machen Sie nicht Ihren Nachwuchs oder Ehepartner zur Schnecke! Die Kids sind unschuldig (zumindest wäre diese Mail kein Beweis ihrer Schuld). Bewahren Sie die Ruhe, googlen Sie den Anwalt.
Ganz unclever sind die Täter allerdings nicht: Die Mails enthalten ziemlich echt aussehende Aktenzeichen; den Anwalt (und die angeblich geschädigte Firma) gibt es wirklich, nur die Internet-Domain gehört ihm nicht; es wird eine existierende IP-Adresse (bei der Telekom) genannt.
Aber:
– Kein Anwalt verschickt so etwas per E-Mail. Und wenn doch, würde er keine anderen Adressaten auf CC: oder gar sichtbar (!) auf BCC: setzen.
– Ein deutscher Anwalt verwendet Umlaute und schreibt nicht „geschutzte Werke“; er spricht bei einer Firma von einer Mandantin, nicht von einem Mandanten; er wird das Peer-to-Peer-Netz beim Namen nennen und den Tatzeitpunkt nennen.
– Das vermeintlich großzügigen Entgegenkommen des angeblichen Anwalts ist erpresserisch und standeswidrig.
– Videorama sitzt nicht in Stuttgart, sondern in Essen.
– Kein Anwalt würde ein anonymes Zahlungssystem wie Paysafecard oder Ukash verwenden – die sind wie digitales Bargeld.
Wie eine Sprecherin von Paysafecard beteuert, handelt es sich auch nicht um Guerilla-Marketing für die Zahlungsdienste. Das ist glaubwürdig: Wer über solchen Spam auf sich aufmerksam machen würde, mit dem hätte ich keinerlei Mitleid, wenn sein Chef ihn dafür teert und federt.
Hier das Corpus delicti:
Datum: 19. Oktober 2010 11:16:42 MESZ
Betreff: Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Von: Rechtsanwalt Florian Giese <giese@rechtsanwalt-giese.info>
An: redaktion…@web.de
Blindkopie: redaktion_…@t-online.de, redaktion…-redaktion@t-online.de, redaktion….tz@web.de, redaktion….sch@web.de
Received: from [89.25.174.6] (helo=rechtsanwalt-giese.info) by mx40.web.de with smtp (WEB.DE 4.110 #24) id 1P88JJ-0007t2-00 for redaktion…@web.de; Tue, 19 Oct 2010 11:16:45 +0200
Message-Id: <001601cb6f6e$57e33360$cd12a8c0@laptop>
Mime-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative; boundary=“—-=_NextPart_000_0011_01CB6F7F.1B645100″
X-Priority: 3
X-Msmail-Priority: Normal
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2900.2180
X-Mimeole: Produced By Microsoft MimeOLE V6.00.2900.2180
Return-Path: giese @ rechtsanwalt-giese.infoGuten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlenGenau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/deGeben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben (oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
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