Artikel 11 für Dummies

Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um Artikel 11, also das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, dort um Artikel 12 und unter diesem Link um Artikel 13.

Was Artikel 11 nicht bewirkt: eine Link-Tax

Wen Artikel 11 nicht betrifft: normale User

Wen Artikel 11 betrifft: Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, die mit ihren Algorithmen automatisch journalistische Texte finden und Auszüge daraus anzeigen

Worum es nicht geht: das Anklicken von Links zu Medien-Websites zu be- oder verhindern, wie es das Schlagwort von der Linksteuer fälschlicherweise suggeriert

Worum es geht: das Anklicken von Links zu Medien-Websites nicht durch Textauszüge überflüssig zu machen, die bereits das Wesentliche des Inhalts vorwegnehmen – so wie die vergrößerten Vorschaubilder in der Google-Bildsuche dazu führt, dass die User nur noch einen kleinen Teil der angezeigten Seiten aufrufen

Warum das Leistungsschutzrecht Urhebern nicht schadet: weil es sich schlimmstenfalls als nutzlos erweist und daher keine zusätzlichen Einnahmen bringt

Warum das Leistungsschutzrecht Urhebern vielleicht sogar nützt: weil die Richtlinie vorsieht, dass die Verlage ihre Autoren an den Erträgen beteiligen

 

 

 

Artikel 12 für Dummies

Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um Artikel 12, also die Verlegerbeteiligung an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften, dort um Artikel 11 und unter diesem Link um Artikel 13.

Was nicht drinsteht: dass Autoren „wieder (fast) die Hälfte“ der Tantiemen an die Verlage abgeben sollen.

Was Artikel 12 wirklich ist: eine Kann-Bestimmung, die es den nationalen Gesetzgebern erlaubt, eine früher im jeweiligen Land zulässige Verlegerbeteiligung wieder zu gestatten.

Was es mit der Hälfte der Tantiemen auf sich hat: Dieser hohe Verlegeranteil geht auf die VG Wissenschaft zurück, die 1978 mit der VG Wort fusionierte und danach in deren neuer Abteilung Wissenschaft aufging. Laut deren Verteilungsplan bekamen die Fachverlage 50 Prozent der Ausschüttung, während den Publikumsverlagen 30 Prozent zustanden. Infolge des bis zum BGH geführten Rechtsstreits zwischen dem Fachautor Martin Vogel und der VG Wort entscheiden die Autoren zur Zeit selbst, ob sie einer Verlegerbeteiligung überhaupt zustimmen. Im Online-Bereich (METIS) ist dieser mögliche Anteil von 40 auf 30 Prozent gesenkt worden, soweit der Text nicht hinter einer Bezahlschranke liegt; er entspricht nun dem traditionellen Anteil bei Presse und Belletristik.

Welche Verlage in der VG Wort überhaupt mit am Tisch sitzen: Belletristik- Verlage, Fachverlage, Bühnenverlage.

Wer nicht mit am Tisch sitzt: Verleger von Tageszeitungen und Publikumszeitschriften, Rundfunkanstalten, Privatsender. „Artikel 12 für Dummies“ weiterlesen

Artikel 13 für Dummies

Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um den meistgefürchteten, den Artikel 13, dort um Artikel 11 und unter diesem Link um Artikel 12.

Was nicht drinsteht: Upload-Filter.

Worum es nicht geht: Upload-Filter.

Worum es nicht geht: Nutzungen zu blockieren oder zu verhindern.

Worum es nicht geht: Zensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit oder irgendeine Vorab-Kontrolle der hochgeladenen Inhalte.

Worum es nicht geht: Foren, Foto-Communities, Bildungsangebote oder irgendwelche nicht-kommerziellen Websites, auf denen User eigene Beiträge hochladen können.

Worum es nicht geht: Unmögliches oder Unzumutbares von Betreibern kleinerer und nicht-kommerzieller Plattformen zu verlangen.

Worum es geht: Uploads zu erlauben, ohne dass der Uploader Abmahnbriefe befürchten muss. „Artikel 13 für Dummies“ weiterlesen

Stiftung Warentest, Heise und Bibliotheken gegen die Urheber?

Volker Rieck hat mich mit seinen Recherchen über den Lobby-Filz, dem wir einen nicht unbeträchtlichen Teil der laufenden Anti-Urheberrechts-Kampagne verdanken, dazu inspiriert, mir die Mitgliederliste der Organisation Copyright4Creativity mal näher anzuschauen. Es ist verblüffend, wer sich da alles mit der IT-Industrie und den Internet-Riesen ins Bett gelegt hat: Verbände, denen zum Beispiel Hochschul-Bibliotheken angehören oder die Stiftung Warentest, aber sogar Medienunternehmen wie Heise. Wenn Ihr, liebe Miturheber, jemanden kennt, den Ihr hier findet, sprecht ihn drauf an und fragt, warum er Leute unterstützt, die sich pro Google und contra Urheber engagieren.

„C4C bündelt und vertritt die Interessen diverser Verbände – von Industrieverbänden bis zu Verbraucherschutzverbänden – und erweckt allein schon durch den wohlklingenden Namen den Anschein einer gesellschaftlich umfassenden Graswurzelbewegung zur Rettung von Urheberrechten und Kreativität. Dabei geht es ihr um alles andere als das. Denn anders als der Name es vermuten lässt, sind keine Kreative oder Kreativ-Verbände Mitglieder dieser Initiative. Wenn man die Agenda von C4C ansieht, verwundert das kaum. So wird z.B. gleich auf der Startseite des Webauftritts der Value Gap* als Mythos bezeichnet. In der Erklärung ihrer zentralen Ziele taucht das Wort Urheberrecht nicht ein einziges Mal auf. C4C führt damit die Tradition vermeintlicher Graswurzelbewegungen weiter, sich mit einem nett klingenden Namen zu schmücken, der aber das eigentliche Ziel der Bewegung ins Gegenteil verkehrt.“                                          Volker Rieck

* Wertschöpfungslücke zu Lasten der Urheber

Hier die interessantesten Funde aus der Mitgliederliste:
BEUC – The European Consumers’ Organisation

Deutsche Mitglieder: Verbraucherzentrale Bundesverband, Stiftung Warentest „Stiftung Warentest, Heise und Bibliotheken gegen die Urheber?“ weiterlesen

Social Media oder: Die Demokratie im TL;DR-Zeitalter

Es ist Zeit, grundsätzlich zu werden. Unsere Demokratie ist in Gefahr. Damit meine ich nicht die Gefahr durch die Leute, die einem Björn Höcke nachrennen oder meinen, sie fänden seriöse Informationen auf Websites oder in YouTube-Kanälen, deren Hausgeist oder Sponsor der als KGB-Mann sozialisierte russische Präsident ist. Ich meine die Gefahr durch Verkürzung, durch das Eindampfen der politischen Kommunikation auf Twitter-Format. Wir erleben gerade den Ersatz von Information und Reflektion durch kampagnentaugliche Kampfbegriffe wie „Zensur“ und „Uploadfilter“, die den Diskurs töten und durch einen hektischen Schlagabtausch ohne Fakten und Argumente ersetzen. Aber „Too Long, Didn’t Read“ darf nicht unser Motto sein. Dann geht der Journalismus vor die Hunde – noch vor der Demokratie.

Als der Twitterer, Nationalist und Immobilienmogul @realDonaldTrump ins Weiße Haus einzog, hätte ich nicht gedacht, mir nur zwei Jahre später Sorgen um die Demokratie in Deutschland und Europa machen zu müssen. Das hat nichts mit selbsternannten Konservativen zu tun, die sich in Wirklichkeit einen autoritären Staat wünschen und Programme russischer Sender gucken. Die Gefahr besteht weder darin, dass eine Minderheit von 15 oder 20 Prozent der Bevölkerung erschreckend unmenschliche Ansichten hat, noch darin, dass manche Gutmeinenden so bevormundend auftreten, dass es die Fiesen provoziert, noch fieser zu werden. Sie lauert eine Etage tiefer: in den sich wandelnden Strukturen der elektronischen Kommunikation, die es den Höckes und Putins erleichtern, Menschen zu beeinflussen und zu instrumentalisieren (und in der Tatsache, dass die Schulen bis heute unzureichend erklären, wie Meinungsbildung im Internet abläuft). Dies hat nämlich nichts mit den von Freiheitssehnsüchten getragenen Idealen zu tun, die in den Anfängen unserer kulturgeschichtlichen Epoche – so vor 25, 30 Jahren – populär wurden. Es erinnert vielmehr an Edward Bernays, den Vater der modernen PR und Autor des berühmt-berüchtigten Buchs „Propaganda“. „Social Media oder: Die Demokratie im TL;DR-Zeitalter“ weiterlesen