Dieser Tage lockte mich jemand auf eine Seite, die Wolfram Alpha preist, eine „semantische“ Suchmaschine. Ich glaube, ich warte auf die Beta-Version. Wolfram enttäuscht – und kennt nicht einmal das Wort. (Zugegeben, die Frage war gemein, hatte aber ihre Berechtigung.)
Sie baden gerade Ihre Finger darin
Wie nachhaltig Werbung wirkt, beweist die Süddeutsche in einer Klickstrecke:
„…die Colgate-Palmolive Company. Den Großteil seines Geldes macht das seit mehr als 200 Jahre bestehende Unternehmen allerdings nicht mit Putzmitteln, sondern mit den namensgebenden Mundpflege- und Körperpflegeprodukten Colgate und Palmolive.“
Spülmittel zur Körperpflege – welche Kindheitserinnerung! Ich fand Tilly immer schrecklich. Das haben die Jungfüchse von der SZ-Redaktion natürlich nicht gesehen, dank der Gnade ihrer späten Geburt. Allerdings hätten sie wissen „Sie baden gerade Ihre Finger darin“ weiterlesen
Ich lerne nicht programmieren
„Wenn wir die Digitalisierung wirklich begreifen wollten, dann müssten wir Programmieren lernen. Das werde bald so wichtig sein wie Lesen, Schreiben und Rechnen.“
Niklas Hofmann zitiert in der Süddeutschen Markus Beckedahl
Um Auto zu fahren, brauche ich nicht in der Lage zu sein, selbst ein Auto zu konstruieren. Ich muss es nur sicher beherrschen und die Verkehrsregeln kennen. Der Irrglaube, man lerne das Richtige über IT, wenn man sich mit Programmiersprachen befasst, zieht sich auch durch die Curricula für den Informatikunterricht an Schulen. Der produziert reihenweise digital-na(t)ive Analphabeten.
Kreutzer irrt. Oder ist das Absicht?
Bernd Graff von der Süddeutschen hat den irights.informanten Till Kreutzer interviewt. Dieser liegt allerdings in wesentlichen Punkten falsch. Ich zitiere mal – und gebe meinen Senf dazu.
Kreutzer: „Es sagt keiner, dass die geltenden Gesetze obsolet sind und dass Rechtsbruch plötzlich legitim ist.“
Es gibt durchaus Leute, die das sagen. Einfach mal googlen oder in Foren schauen, dann findet man welche.
Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht. Bevor ich erkläre, warum Journalismus nichts mit Musikfetzen von Kraftwerk zu tun hat und die vermeintliche Analogie keine ist, lesen Sie bitte diese Passage aus dem Anhang zum LSR-Gesetzentwurf (Hervorhebungen von mir):
Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20. 11. 2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat. Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist, „Kraftwerk, Sabrina Setlur und die Sporadika der Presseverleger“ weiterlesen