DFJV AG findet „dröge Hauspostille“ 250.000 Euro Strafgeld wert

Der „Fachjournalist“ ist – wer ihn je gelesen hat, weiß das – die überaus langweilige, journalistisch recht unprofessionell aufgemachte Kundenzeitschrift der DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG, also einer Kapitalgesellschaft, die von sich behauptet, ein Berufsverband zu sein. Wenn man eine kurze, knackige Formulierung für „überaus langweilige, journalistisch recht unprofessionell aufgemachte Kundenzeitschrift“ sucht, bietet sich die „dröge Hauspostille “ förmlich an. Das bringt zwar weniger Zeilengeld, liest sich aber besser. Es war gewiss keine nette Meinungsäußerung, die hätte das Printobjekt auch nicht verdient. Wäre hingegen eine Schmähkritik mein Ansinnen gewesen, so hätte ich eher zu Invektiven wie „Leser verachtendes Kasbladl“,  „druckfrisches Altpapier“ oder knapp „Totholz“ gegriffen.

Ich weiß nicht, ob ich mir irgendeine dieser Formulierungen künftig überhaupt noch leisten kann – egal wie kurz oder lang. Denn das besagte, ziemlich profitable Unternehmen hat einen jungen Diplom-Juristen aus Norderstedt mandatiert, mich zur Abgabe einer „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ zu motivieren, die es mir bei Meidung einer Vertragsstrafe von einer Viertelmillion Euronen (in Zahlen: 250.000,00 €) unter vielem anderen verbieten würde,

„im geschäftlichen Verkehr zu äußern und / oder diese Äußerung zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder äußern und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten lassen

– wobei jede Äußerung, die durch „oder“, „bzw.“, „und“ oder „sowie“ und/oder ein Synonym für eines der vorstehend genannten Wörter abgetrennt ist und für sich stehen kann, für sich steht und als eine solche Äußerung auch eine solche zählt, die einen entsprechenden Eindruck erweckt -„…

(für Nicht-Juristen: Der junge Mann, dem ein guter Mensch mal bei Amazon Used Books den „Dativ“ vom Zwiebelfisch bestellen sollte, meint das, was ich als einen Ganzkörpermaulkorb mit eingebautem Knebel bezeichnen würde)

„daß die Zeitschrift „Fachjournalist“ der Gläubigerin eine „dröge Hauspostille“ sei, sowie daß ihre Seiten mit Beiträgen junger Kommunikationswissenschaftler billig gefüllt würden“.

Ja, ich habe einige böse Dinge über die „Gläubigerin“ geschrieben, die mich so gerne als Schuldner hätte, wenn auch oft nicht so, wie ich es unterlassen soll. Denn das Originalzitat lautete so:

„Die dröge Hauspostille „Fachjournalist“ nutzt die Nachfrage von jungen
Kommunikationswissenschaftlern nach Publikationsmöglichkeiten, um billig
Seiten zu füllen.“

Wer des Deutschen mächtig ist, begreift den Unterschied: Ich meine keineswegs alle Seiten, sondern schildere eine unschöne Win-win-Situation – wobei ich darauf verzichtet habe, der DFJV AG vorzuwerfen, sie nutze die unter „publish-or-perish“-Druck stehenden Studenten oder die als „Herausgeberbeirat“ herangezogenen Professoren aus. Ich hätte auch schreiben können: Eigentlich hätte der Laden Geld genug, ein wirklich tolles Kundenmagazin zu machen, und bräuchte sich nicht die unfeine Art zum Vorbild zu nehmen, mit der viele wissenschaftliche Fachverlage arbeiten. Bei diesen ist es Usus, die Akademiker für Ruhm und Ehre arbeiten zu lassen.

Mein Pech ist, dass mein Auftraggeber die Redaktion einer anderen, in der Regel weit weniger drögen Hauspostille war, deren Herausgebern es freilich vollkommen wurscht wäre, hielte sie jemand für dröge: dem BJVreport, Mitgliedermagazin des Bayerischen Journalisten-Verbandes.

Deshalb glaubt die Gläubigerin jetzt ausweislich des mir persönlich vom Diplom-Juristen Frank B. gefaxten Traktats, dass für meine Äußerungen nicht das Presserecht maßgeblich sei, sondern das Wettbewerbsrecht. Man könnte sagen: Die Birne unterstellt dem Apfel unlauteren Wettbewerb, weil der Apfel sehr deutlich darauf hingewiesen hat, dass die Birne leider nicht der Apfel ist, der sie in der öffentlichen Wahrnehmung so gerne wäre.

Allerdings hinkt auch dieser Vergleich ein wenig, weil ich kein Journalistenverband bin, sondern nur ein Mitglied desselben, und deshalb schon gleich gar kein Konkurrent einer Organisation sein kann, die ganz viele Kunden hat, die sie lediglich „Mitglieder“ nennt, so wie sie sich selbst „Verband“ nennt, ohne dass man als Nichtjurist begriffe, warum Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner nicht längst dagegen vorgeht.

Nachwuchsanwalt Jungjurist Frank B., der mir im Auftrag der DFJV AG den Mund verbieten will, gibt als seine Stärken einige medienaffine Rechtsgebiete an, und ist in Sachen dröge Hauspostille befangen, weil er für diese selbst schon einen Packen Zeilen geschunden hat. Das Stück handelte von Gegendarstellungen. (Die Frage ist erlaubt, warum er nicht zu diesem Mittel gegriffen hat, um die DFJV AG zu verteidigen.)

Er muss also nicht unbedingt wissen, was Handelsrechtler mit „Firmenwahrheit“ meinen: Kaufleute dürfen ihre Kunden nicht darüber täuschen, mit was für einem Unternehmen sie es zu tun haben.  Oder für Laien: Wenn auf dem Karton Persil steht, dann muss auch 100 % Persil drin sein und keine Kernseife, Kokosflocken oder Sägespäne.

Fest steht: Die DFJV AG ist ein Dienstleistungsbetrieb, sie wurde von Geschäftsleuten gegründet, von denen keiner eine Chance hätte, in den BJV aufgenommen zu werden. Nicht nur ihr Name erweckt den Eindruck, sie sei ein Zusammenschluss von Fachjournalisten, sei von diesen gegründet worden, nein: Die PR der AG hat dies sogar auch schon explizit behauptet. Kein so genanntes Mitglied ist von dieser AG je aufgrund seiner „Mitgliedschaft“ an irgendeiner unternehmerischen Entscheidung beteiligt worden, allein schon deshalb, weil das Handels- und Aktienrecht die Mitsprache von Kunden nicht kennt. Es ist richtig, dass es eine Satzung gibt, derzufolge die Kunden ein so genanntes Präsidium wählen dürfen. Dieses Gremium ist jedoch, da aktienrechtlich irrelevant und somit machtlos, nicht mehr als ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit eines kommerziellen Anbieters von Dienstleistungen.

Dass Frank B. ein findiger Jurist ist, will ich ihm dennoch glauben. Jemand, der mit Vollmacht eines angeblichen Journalistenverbandes einen kritischen, investigativen Beitrag pauschal als „Hetzschrift“ abqualifiziert und mit Strafsummen texanischen Zuschnitts droht, jemand, der nicht nur im Namen einer heute existierenden AG agiert, sondern auch für einen seit Jahren liqudierten Verein spricht, der hat schon Fähigkeiten, die nicht alltäglich sind. Womit ich nicht sagen will, dass er zu allem fähig wäre.

Das Positive an der Sache ist: Dank der juristischen Einlassungen zum Wettbewerbsrecht ist klar, dass es B.’s Mandantin ums Geschäft geht (logisch: eine AG ist per definitionem keine wohltätige Veranstaltung) und was von wohlfeilen Aussagen der AG zur Pressefreiheit zu halten ist. Was die studierten Kaufleute in Berlin-Mitte begreifen sollten, ist Folgendes: Im Gegensatz zu ihrer Organisation ist der BJV eine basisdemokratische Veranstaltung, er gehört uns Mitgliedern, das Sagen haben die Journalisten. Leute, die nicht unsere Kollegen sind, wollen wir gar nicht im Verband.

Und: Wenn, wie der Norderstedter Advokat insinuiert, der Sinn des Beitrags wirklich darin bestanden hätte, der DFJV AG die Kundschaft abspenstig zu machen, dann wäre der BJVreport das denkbar ungeeignetste Medium dafür gewesen. Dessen Auflage geht nämlich beinahe komplett an Journalisten, die längst BJV-Mitglieder sind. Von mir aus darf die DFJV AG so viele Politiker und Schauspieler und Ballermannfrauen als Kunden haben, wie sie will. Das ist nicht verboten, es stört mich nicht, und ich bin mir sehr sicher, es stört auch meine Verbandskollegen nicht.

Das einzige, was wirklich stört, sind Leute, die sich mit Presseausweisen wichtig machen.


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4 Antworten auf „DFJV AG findet „dröge Hauspostille“ 250.000 Euro Strafgeld wert“

  1. Na das hamse nun davon, junger Mann!!! :-))

    Wollte eigentlich nur Deine Mailadresse nachschlagen und muß nun das hier lesen…jaja, das ist die Masche von Gravenreuth & Co., es wird schon lange nicht mehr gegen den Herausgeber geklagt (oder wenn, dann zusätzlich, um 2x zu kassieren), sondern gegen den ohnehin unterbezahlten „Freien“ (= vogelfrei zum Abmahnen) oder völlig unbezahlten Blogger.

    Interessant ist ja, daß nicht gegen die wirklich wichtigen Argumente geklagt wird. Die sind halt Fakt. Aber das kennt man ja. Mir hat ein Abmahner ja sogar eine Klage geschickt, in der er verlangte, daß er SCHLIMMER dargestellt hat, als ich ihn in meinem Artikel dargestellt hatte. Nur um Abmahnkosten zu generieren.

    Auch hat mich ein gewisser Freiherr einmal allein schon deshalb attackiert, weil ich mal bei Heise war. Und nunja, öffentlich-rechtliche Sender sehen ja auch nicht etwa Verlage, sondern für diese arbeitenden Journalisten als ihre natürlichen wirtschaftlichen Gegner.

    Und das Wettbewerbsrecht, ja mit dem kann man in D alles erreichen. Den Rechtsanspruch, auch private Mails zu kassieren, den Rechtsanspruch auf Phishing, also auf feindliche Übernahme von mit dem eigenen Girokonto verknüpfter Accounts, etc. etc. Was Schäuble selbst von der CDU in strafrechtlichen Verfahren niemals genehmigt würde, das geht zivilrechtlich plötzlich. Man muß nur plärren „buhääh, unlauterer Wettbewerb“ – und schon genehmigen die Richter unlauteren Wettbewerb…

  2. Brah. Nee. Was es nicht so alles gibt. Eine „AG“, die sich als Verband betätigt bzw. ausgibt (kann ich nicht entscheiden – wobei meine Wikipedia-Recherche halt einfach zu kurz greift), reagiert nicht nur bekümmert, sondern hält eine Kritik in der Formulierung „dröge Hauspostille“ für sehr geeignet, um das Abmahnmesser aufzuklappen.

    Ich denke, man sollte sich in der Politik möglichst bald Gedanken darüber machen, ob offenkundig rechtsmissbräuchliche Abmahnungen (bzw. Abmahngründe) nicht von Staats wegen zu verfolgen und zu sanktionieren sind. In völliger Umkehrung zu den ursprünglichen Vorstellungen wird hier das Abmahnrecht als Waffe im Meinungskampf verwendet, sowie zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen.

    Eigentlich war ich nach einigen klugen Anmerkungen von Herrn Froitzheim im Carta-Blog nur neugierig, was dieser Mann sonst noch so schreibt und treibt.

    Tja, und dann muss ich sehen, dass er sich mit so einem Mist auseinander zu setzen hat. Einem Verband bzw. „Verband“ (so ganz sicher bin ich mir da nicht), der sich gerne und bereitwillig für Meinungsfreiheit ausspricht, fällt nichts Besseres ein als die Beauftragung einer Abmahnung, wenn irgendeinem Netzbewohner das eigene Kundenmagazin missfällt.

    Vielleicht würde es helfen, wenn es in unserer Republik ein 1-jähriges Abmahn-Moratorium gäbe. Für mich sieht es so aus, als ob Anwälte immer geringere Ansprüche an sich stellen, wenn sie sich fragen (sofern sie sich das fragen…), was es wohl mit dem Begriff „Organ der Rechtspflege“ auf sich hat.

    Sollte der „Verband“ wirklich ein Verband sein, so hat er sich für mich nachhaltig diskreditiert.

    1. Die „dröge Hauspostille“ ist schon nicht das einzige, das meinen Berliner Freunden nicht gefiel. Tatsache ist: Der gesamte Text soll aus der Welt – wohlgemerkt ohne dass es bis dato auch nur den Versuch einer Gegendarstellung gegeben hätte. Der lustigste Stein eines Anstoßes: Ich habe eine 28-Jährige als „jung“ bezeichnet. Wie konnte ich nur dieser älteren Dame ein derart herabwürdigendes Adjektiv anhängen!?

  3. Hallo Herr Froitzheim,

    kurz war ich angeregt einen Spendenfond ins Leben zu rufen um Ihre Arbeit zu unterstützen. Dies ist ja (glücklicherweise) nicht nötig;)

    Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Leider lassen sich in der momentanen Situation zu viele junge Kollegen ausnutzen, in der Hoffnung wenigstens ein- oder zweimal eine Publikation vorweisen zu können. Da man Schreibproben für Bewerbungen braucht, ist der Grundgedanke sicherlich nachvollziehbar.

    Vor dem herrschenden Hintergrund, dass Jungjournalisten, ob als Fachjournalisten auf dem zweiten Weg oder als Studenten, kaum noch Chancen auf dem Markt haben. Selbst für Praktikumsplätze wird inzwischen eine gewisse redaktionelle Erfahrung benötigt.

    Ich glaube, dass der DFJV nur deshalb überhaupt eine Chance hat. Meiner Meinung nach (ich weise mal vorsorglich auf Artikel 5 Abs. 1 hin) spielt dieser Verband mit Träumen und Hoffnungen junger Journalisten und lockt sie mit Versprechungen und natürlich kostenlosen Presseausweisen (für ein Jahr), die das Plastik nicht wert sind, auf das sie gedruckt werden! Ständig trifft man mit diesen Ausweisen auf Widerstände und bekommt keine Akkreditierungen.

    Was die Publizierung von Texten angeht, ist es lächerlich zu glauben, dass ein „potentieller Arbeitgeber“ an Texten aus dem „Fachjournalisten“ interessiert ist. (…)
    Alles in Allem ist der DFJV für mich ein „Kind“ dieser Zeit.
    (…)

    Ich gebe Herrn Froitzheim vollkommen recht mit dem was er geschrieben hat!

    Conni Schwan

    Anm. ujf:
    Vielen Dank für die Blumen. Allerdings muss ich dazu ein paar Anmerkungen machen, nicht nur aus juristischen Gründen, selbst wenn mein Kommentar zum Kommentar länger wird als der Kommentar selbst.

    Zwei Sätze, die ich durchaus für plausibel halte, musste ich löschen – siehe (…) – weil sie der Rechtsvertreter der DFJV AG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als geschäftsschädigend gewertet hätte und mir mit Verbreiterhaftung angekommen wäre. Diesen Gefallen will ich ihm, bei aller Sympathie für Sie und aller Liebe zu Art. 5 GG, nicht tun. Außerdem hätte ich Ihren Vorschlag mit dem Spendenkonto dann wirklich umsetzen müssen. 😉 (Dass Sie die Firma als Verband bezeichnen, wird sie hingegen freuen.)
    Dafür nehme ich sogar in Kauf, dass Alphonso Meyer und andere nette Menschen mir in ihren Blöggen Zensur vorwerfen.

    Zur Info für alle Mitleser: Es waren pauschale Aussagen, die nur dann zu verantworten wären, wenn Ross & Reiter genannt würden, ich also die Fakten beim Reiter verifizieren könnte (und der mir nicht nur „unter 3“ Auskunft gäbe). Konkrete sachdienliche Angaben sind mir immer willkommen, aber freigeschaltet wird grundsätzlich erst nach fact checking.

    Das mit den Akkreditierungen lasse ich vorerst ausnahmsweise stehen unter dem Vorbehalt, dass Sie mir konkrete Beispiele nachliefern (sei es zur Kenntnis der Blogosphäre oder auch nur zu meiner Kenntis). Ich kenne nämlich zumindest einen Fall selbst. Der genügt mir aber – ich könnte sagen: leider – nun wirklich nicht für eine Verallgemeinerung. Ich kenne mehr Beispiele als mir lieb ist, in denen sich Unternehmen oder Messen entweder nicht trauen oder keine Lust haben, sich offen mit der AG und ihrer Juristeria anzulegen. Also noch mal ganz deutlich: Ich, Ulf J. Froitzheim, mache mir diese Aussage nicht zu eigen, denn ich höre es zum ersten Mal, dass man mit dem DFJV-Plastik „ständig“ auf Widerstände stoße und „keine“ Akkreditierungen bekomme. Dennoch, und obwohl „Conni Schwan“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Pseudonym ist, sehe ich mal davon ab, Sie für eine agente provocatrice zu halten.

    Übrigens meinte ich nicht, dass sich junge Journalisten mit im „Fachjournalist“ erscheinenden Texten etwas für die Bewerbungsmappe schaffen wollen. Vielmehr bezog ich mich auf angehende Hochschulabsolventen, die in den Kommunikationswissenschaften nicht allzu viele Möglichkeiten haben, sich zu profilieren, und deshalb über jeden Abdruck freuen, selbst wenn er kein Honorar bringt.
    Die Kundenzeitschrift „Fachjournalist“ ist in verschiedener Hinsicht wissenschaftlichen Fachzeitschriften nachempfunden (die bekanntlich ihre Autoren nicht oder bestenfalls minimal zu honorieren pflegen). Es wurde einmal sogar schon hochtrabend eine Peer Review (ja sogar „double-blind“, also in beiden Richtungen anonymisiert) angekündigt, was insofern etwas fragwürdig ist, als nur der von Professoren geprägte „Herausgeberbeirat“ für die Revisorenrolle in Betracht zu kommen scheint, während unter den Autoren viele Nachwuchsakademiker sind. Peer Review unterstellt aber wissenschaftliche Augenhöhe. Um herauszufinden, wer welche Texte tatsächlich gegenliest, müsste man mal die Liste der Leute abtelefonieren, die – dem Anschein nach ehrenamtlich – einer profitablen Aktiengesellschaft Arbeit abnehmen. Falls jemand sich diese Fleißarbeit machen möchte: nur zu. Honorar kann ich dafür aber keines zahlen.

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