Der Deutsche Journalistenverband (DJV) soll Transparenz nicht nur fordern, sondern auch leben – fordert das Schlusslicht in der DJV-Mitgliederstatistik*, der wahrhaftig überregionale "Landesverband" Brandenburg**.
So sei es. Es wäre nämlich wirklich schade, wenn der Außenwelt verborgen bliebe, mit welch fantasievollen Beschlussvorlagen die Brandenburger Kollegen die Delegierten des DJV-Bundesverbandstags 2009 beglücken. Sollten all ihre einschlägigen Anträge durchgehen, könnte es künftig mehr Zuschauer als aktive Delegierte bei solchen Jahresversammlungen geben. Das Publikum hätte echt was zu lachen, wenigstens für ein paar Minuten. Der Vorstandsvorsitzende der bundesweit eine neue Mitgliederelite rekrutierenden DJV-Splittergruppe eifert nämlich mächtig dem Schmockblogger Henryk M. Broder nach.
Hier die schönsten Blüten des diesjährigen Versuchs, uns zu erheitern (der Grinsreiz wird leider heftig durch die Tatsache getrübt, dass wir Delegierten aus vereinsrechtlichen Gründen einen Beschluss zu dem Schmarrn fassen müssen):
DJV definiert „Qualitätsjournalismus“
Das öffentliche Eintreten des DJV für den „Qualitätsjournalismus“ war bisher weitgehend folgenlos, weil der DJV nicht erklären konnte, was im Einzelfall unter „Qualitätsjournalismus“ zu verstehen ist, d.h. welche Zeitungen, Zeitschriften oder Rundfunksender einen solchen betreiben und welche nicht. Es fehlte also an für jedermann nachvollziehbaren Kriterien, anhand derer "Qualitätsjournalismus“ zu erkennen ist. Deshalb erarbeitet und veröffentlicht der DJV eine mit Gründen versehene Liste mit Medien, die „Qualitätsjournalismus“ aufweisen.Kabaretteinlage des DJV Brandenburg, getarnt als "Antrag E30"
DJV-Siegel für Qualität
Der DJV entwickelt anhand seiner Kriterien ein Qualitätssiegel für Zeitungen und Zeitschriften sowie Redaktionen und einzelne Journalisten und verleiht es nach strenger Prüfung jährlich in einer öffentlichen Veranstaltung. Das Qualitätssiegel darf von den damit Ausgezeichneten öffentlich geführt werden. So ist für das Publikum gleich erkennbar, welche Zeitung oder Zeitschrift DJV-geprüfte Qualität liefert – und welche nicht.Kabaretteinlage des DJV Brandenburg, getarnt als "Antrag E31"
Umbenennung von „Journalist“ in „Journalist/in“
Das Verbandsorgan „Journalist“ wird umbenannt in „Journalist/in“.
Kabaretteinlage des DJV Brandenburg, getarnt als "Antrag E34"
* 9 Promille der Gesamtmitgliederzahl aller DJV-Landesverbände
** Antrag E26
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