Wer ist „der“ BJV?

Gerade stolpere ich über einen Absatz im frischen Newsletter „meines“ Journalistenverbandes. Vermutlich bin ich nicht der einzige im BJV, der die folgende Urteilsschelte weltfremd findet:

„BJV kritisiert BGH-Urteil zu Google: 

Internetsuchmaschinen dürfen bei den Suchergebnissen in der Regel Thumbnails zeigen. Der für das Urheberrecht zuständige 1. Zivilsenat des BGH entschied am Mittwoch, dass die Darstellung verkleinerter Vorschaubilder nicht die Urheberrechte der Künstler oder Fotografen verletze, wenn die Bilder mit deren Zustimmung ins Netz gestellt wurden. Google war von einem Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden, nachdem dieser ein von ihm angefertigtes Lichtbild der Fernsehmoderatorin Collien Fernandez bei einer Suchanfrage als verkleinertes Vorschaubild fand. Der Kläger hatte den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Darauf kommt es nach Ansicht des BGH jedoch nicht an. Wer Lichtbilder im Internet einstelle, müsse nach Auffassung des BGH auch damit rechnen, dass sie von Suchmaschinen genutzt werden. Der BJV sieht das Urteil kritisch. Auch die verkleinerte Darstellung ist eine Form der Nutzung, die dem Suchmaschinenbetreiber Werbeeinnahmen ermöglicht.“

Werbeeinnahmen? In der Google-Bildsuche habe ich noch nie Werbeeinblendungen gesehen. Ich hab’s gerade noch mal am Beispiel der streitgegenständlichen Dame probiert: Nichts. Kein einziger Reklamelink. Auch auf der Haupt-Suchseite von Google ist keinerlei Werbung zu sehen. Es scheint kein Produkt zu geben, das sich mit dem Stichwort „Collien Fernandez“ besser verkaufen lässt als ohne.

Wenn es wenigstens eine plausible Hypothese gäbe, wie Fotografen via Google-Search zu Tantiemen oberhalb des Millicent-Niveaus kommen könnten! So aber besteht für den, der nicht in der Vorschau erscheinen will, die einzige Option (theoretisch und auch praktisch) darin, dem Google-Crawler Hausverbot für die jeweilige Webpage zu erteilen. Der Code dafür ist überall im Netz zu finden. Wenn der Fotograf ihn nutzt, finden natürlich auch keine legitimen oder sogar erwünschten Besucher seine Bilder. Ich denke da an Redakteure, die schnell mal ein Foto von Collien Fernandez suchen, das sie noch nicht gebracht haben. Die landen dann bei einem anderen Kollegen, der kapiert hat, wie das Internet funktioniert.

P.S.: Man stellt nichts „im“ Internet ein, außer vielleicht dem oder den Betrieb, sondern „ins“ Internet.

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